ANHANG I VO (EU) 2021/340
Die Anhänge I, II, III, IV, V, VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2013 werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anhang I werden die folgenden Nummern 29 und 30 angefügt:
- 29.
- „angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt;-,
- 30.
-
„Garantie” bezeichnet jede gegenüber dem Verbraucher eingegangene Verpflichtung des Einzelhändlers oder Lieferanten,
- a)
- den Kaufpreis zu erstatten oder
- b)
- die elektronischen Displays zu ersetzen, zu reparieren oder in anderer Form zu bearbeiten, falls sie nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweisen.
- 2.
-
In Anhang II wird am Ende des Abschnitts B folgender Wortlaut eingefügt:
Für die Berechnung des EEI sind die angegebenen Werte der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Pmeasured) und der Anzeigeoberfläche (A) gemäß Anhang VI Tabelle 5 zu verwenden.
- 3.
-
In Anhang III wird in Nummer 2 Buchstabe f Punkt 10 folgender Absatz angefügt:
„Unterstützt das elektronische Display HDR nicht, so werden das HDR-Piktogramm und die Buchstaben der Energieeffizienzklassen nicht dargestellt. Das Bildschirm-Piktogramm, das die Bildschirmgröße und -auflösung angibt, befindet sich vertikal zentriert im Bereich unterhalb der Angabe des Energieverbrauchs.”
- 4.
-
Anhang IV wird wie folgt geändert:
- a)
-
Folgender zweiter Absatz wird eingefügt:
„Solange es keine einschlägigen Normen gibt und keine Verweise auf einschlägige harmonisierte Normen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind die in Anhang IIIa der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays beschriebenen übergangsweise geltenden Methoden oder andere zuverlässige, genaue und reproduzierbare Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen, anzuwenden.”
- b)
-
Am Ende des Anhangs wird folgender Wortlaut eingefügt:
„Die Messungen des Standard-Dynamikumfangs (SDR), des hohen Dynamikumfangs (HDR), der Bildschirmluminanz für die automatische Helligkeitsregelung (ABC) und des Spitzenweißluminanzverhältnisses sowie weitere Luminanzmessungen erfolgen gemäß Anhang III Tabelle 3a der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission.”
- 5.
-
In Anhang V erhält Tabelle 4 folgende Fassung:
Parameter Parameter-Wert und Genauigkeit Einheit Anmerkungen 1. Name oder Handelsmarke des Lieferanten (2)(3). TEXT Anschrift des Lieferanten (2)(3)(4). Angaben gemäß der Registrierung des Lieferanten in der Produktdatenbank. 2. Modellkennung (2) TEXT 3. Energieeffizienzklasse bei Standard-Dynamikumfang (SDR) [A/B/C/D/E/F/G] 4. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Standard-Dynamikumfang (SDR) X,X W Gerundet auf eine Dezimalstelle bei Leistungswerten bis 100 W und gerundet auf die nächste ganze Zahl bei Leistungswerten von mindestens 100 W 5. Energieeffizienzklasse (HDR) [A/B/C/D/E/F/G] oder entfällt Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird; „entfällt” , falls kein HDR vorhanden ist 6. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei hohem Dynamikumfang (HDR), falls vorhanden X,X W Gerundet auf eine Dezimalstelle bei Leistungswerten unter 100 W und gerundet auf die nächste ganze Zahl bei Leistungswerten von mindestens 100 W (Wert ist „0” , falls „entfällt” ) 7. Leistungsaufnahme im Aus-Zustand, falls zutreffend X,X W 8. Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand, falls zutreffend X,X W 9. Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, falls zutreffend X,X W 10. Art des elektronischen Displays [Fernsehgerät/Monitor/Signage-Display/sonstige] Eine auswählen 11. Seitenverhältnis X : Y ganze Zahl z. B. 16:9, 21:9 usw. 12. Bildschirmauflösung X × Y Pixel Zahl der horizontalen und vertikalen Pixel 13. Bildschirmdiagonale X,X cm auf eine Dezimalstelle gerundet 14. Bildschirmdiagonale X Zoll Fakultativ, Größe in Zoll, gerundet auf die nächste ganze Zahl 15. Sichtbare Bildschirmfläche X,X dm2 auf eine Dezimalstelle gerundet 16. Verwendete Panel-Technologie TEXT z. B. LCD/LED LCD/QLED LCD/OLED/MikroLED/QDLED/SED/FED/EPD usw. 17. Automatische Helligkeitsregelung (ABC) vorhanden [JA/NEIN] Muss standardmäßig aktiviert sein (falls JA) 18. Spracherkennungssensor vorhanden [JA/NEIN] 19. Anwesenheitssensor vorhanden [JA/NEIN] Muss standardmäßig aktiviert sein (falls JA) 20. Bildwiederholfrequenz (Standard) X Hz 21. Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens) (2)(3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission (1) 22. Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens) (2)(3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission 23. Mindestens garantierte Produktunterstützung (2)(3) X Jahre Gemäß Anhang II Abschnitt E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen allgemeinen Garantie (2)(3) X Jahre 24. Art der Stromversorgung (Netzteil) Intern/extern/extern genormt Eine auswählen 25. Externes Netzteil (nicht genormt, in der Verkaufsverpackung enthalten) i TEXT Beschreibung ii Eingangsspannung X V iii Ausgangsspannung X,X V 26. Genormtes externes Netzteil (oder geeignetes Netzteil, falls nicht in der Verkaufsverpackung enthalten) i Name oder Liste unterstützter Normen TEXT ii Benötigte Ausgangsspannung X,X V iii Benötigte Stromstärke (Mindestwert) X,X A iv Benötigte Stromfrequenz XX Hz - 6.
-
Anhang VI wird wie folgt geändert:
- a)
-
Die Nummern 1 bis 5 erhalten folgende Fassung:
- (1)
- eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung geeignete Beschreibung des Modells;
- (2)
- Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder auf sonstige angewandte Messnormen;
- (3)
- besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung und Prüfung des Modells zu treffen sind;
- (4)
- die Werte der in Tabelle 5 aufgeführten technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte;
- (5)
- die Angaben und die Ergebnisse der Berechnungen gemäß Anhang IV;
- (6)
- die Prüfbedingungen, sofern unter Nummer 2 nicht hinreichend beschrieben;
- (7)
- etwaige gleichwertige Modelle, einschließlich der Modellkennungen.
Diese Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss.
- b)
-
Tabelle 5 erhält folgende Fassung:
Tabelle 5
Technische Parameter des Modells und angegebene Werte
Parameter Parameter-Wert und Genauigkeit Einheit Angegebener Wert Allgemeines 1 Name oder Handelsmarke des Lieferanten TEXT 2 Modellkennung TEXT 3 Energieeffizienzklasse bei Standard-Dynamikumfang (SDR) [A/B/C/D/E/F/G] A — G 4 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Standard-Dynamikumfang (SDR) XXX,X W 5 Energieeffizienzklasse bei hohem Dynamikumfang (HDR), falls vorhanden [A/B/C/D/E/F/G] oder entfällt A — G 6 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei hohem Dynamikumfang (HDR) XXX,X W 7 Leistungsaufnahme im Aus-Zustand X,X W 8 Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand X,X W 9 Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb X,X W 10 Art des elektronischen Displays [Fernsehgerät/Monitor/Signage-Display/sonstige] TEXT 11 Seitenverhältnis XX : XX 12 Bildschirmauflösung (Pixel) X × X 13 Bildschirmdiagonale XXX,X cm 14 Bildschirmdiagonale XX Zoll 15 Sichtbare Bildschirmfläche XXX,X dm2 16 Verwendete Panel-Technologie TEXT 17 Automatische Helligkeitsregelung (ABC) vorhanden [JA/NEIN] 18 Spracherkennungssensor vorhanden [JA/NEIN] 19 Anwesenheitssensor vorhanden [JA/NEIN] 20 Bildwiederholfrequenz (Normalkonfiguration) XXX Hz 21 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre 22 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre 23 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen allgemeinen Garantie XX Jahre Im Ein-Zustand 24 Spitzenweißluminanz in der maximalen Helligkeitskonfiguration XXXX cd/m2 25 Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration XXXX cd/m2 26 Spitzenweißluminanzverhältnis (berechnet als
Wert der „Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration” , dividiert durch den Wert der „Spitzenweißluminanz in der maximalen Helligkeitskonfiguration” und multipliziert mit 100)
XX,X % Abschaltautomatik 27 Dauer des Ein-Zustands bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Betriebszustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss 28 Für Fernsehgeräte: Dauer nach der letzten Nutzeraktion bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss 29 Für Fernsehgeräte, die mit einem Anwesenheitssensor ausgestattet sind: Dauer ohne registrierte Anwesenheit bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss 30 Für elektronische Displays außer Fernsehgeräten und Broadcast-Displays: Dauer ohne Registrierung einer Eingabe bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss Für ABC
Falls vorhanden und standardmäßig aktiviert
31 Prozentuale Verringerung der Leistungsaufnahme zwischen 100 Lux und 12 Lux Umgebungslicht infolge der ABC-Funktion XX,X % 32 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei einem Umgebungslicht von 100 Lux am ABC-Sensor XXX,X W 33 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei einem Umgebungslicht von 12 Lux am ABC-Sensor XXX,X W 34 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 100 Lux am ABC-Sensor(*) XXX cd/m2 35 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 60 Lux am ABC-Sensor(*) XXX cd/m2 36 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 35 Lux am ABC-Sensor(*) XXX cd/m2 37 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 12 Lux am ABC-Sensor(*) XXX cd/m2 Für das Netzteil 38 Art der Stromversorgung (Netzteil) Intern/Extern 39 Angabe der Norm (soweit zutreffend) TEXT 40 Eingangsspannung XXX,X V 41 Ausgangsspannung XXX,X V 42 Eingangsstrom (max.) XXX,X A 43 Ausgangsstrom (min.) XXX,X A - c)
- Nummer 6 wird Nummer 9.
- d)
- Nummer 7 wird Nummer 10.
- e)
- Nummer 8 wird Nummer 11.
- 7.
-
Anhang IX wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Werte durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden. Die auf dem Label und dem Produktdatenblatt veröffentlichten Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation angegebenen Werte.”
- b)
- In Absatz 3 wird die Wortfolge „Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG prüfen” ersetzt durch die Wortfolge „Im Rahmen der Prüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG” .
- c)
-
Nummer 7 erhält folgende Fassung:
- 7.
- Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen gemäß den Nummern 3 oder 6 oder Absatz 2 dieses Anhangs nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen.
- d)
-
Tabelle 6 erhält folgende Fassung:
Tabelle 6
Prüftoleranzen
Parameter Prüftoleranzen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Pmeasured in Watt) Der ermittelte Wert(***) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 7 % überschreiten. Leistungsaufnahme im Aus-Zustand, Bereitschaftszustand und vernetzten Bereitschaftsbetrieb in Watt, soweit zutreffend Der ermittelte Wert(***) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 Watt überschreiten, wenn der angegebene Wert kleiner oder gleich 1,00 Watt ist, und um nicht mehr als 10 %, wenn der angegebene Wert größer als 1,00 Watt ist. Sichtbare Bildschirmfläche Der ermittelte Wert(**) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 1 % oder 0,1 dm2 unterschreiten, wobei der jeweils niedrigere Wert ausschlaggebend ist. Sichtbare Bildschirmdiagonale in Zentimetern Der ermittelte Wert(**) darf vom angegebenen Wert nicht um mehr als 1 cm abweichen. Bildschirmauflösung in horizontalen und vertikalen Pixeln Der ermittelte Wert(**) darf vom angegebenen Wert nicht abweichen. Spitzenweißluminanz Der ermittelte Wert(***) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 8 % unterschreiten. Dauer des Ein-Zustands bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Betriebszustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert(**) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten. Für Fernsehgeräte: Dauer nach der letzten Nutzeraktion bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert(**) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten. Für Fernsehgeräte, die mit einem Anwesenheitssensor ausgestattet sind: Dauer ohne registrierte Anwesenheit bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert(**) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten. Für elektronische Displays außer Fernsehgeräten und Broadcast-Displays: Dauer ohne Registrierung einer Eingabe bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Stromverbrauchsanforderungen für den Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert(**) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission (siehe Seite 241 dieses Amtsblatts).
- (2)
Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369.
- (3)
Änderungen dieses Eintrags gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369.
- (4)
Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird.
- (*)
Die für die ABC-Parameter genannten Luminanzwerte sind Richtwerte, und die Nachprüfung erfolgt anhand der für die ABC-Funktion geltenden Anforderungen.
- (**)
Erfüllt der ermittelte Wert bei einem einzigen Exemplar die Anforderungen nicht, so erfüllen das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht.
- (***)
Werden gemäß Absatz 4 drei zusätzliche Exemplare geprüft, so ist der ermittelte Wert das arithmetische Mittel der bei diesen drei zusätzlichen Exemplaren ermittelten Werte.
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