Artikel 1 VO (EU) 2021/342
(1) Auf die Einfuhren von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, der derzeit unter dem KN-Code ex20019030 (TARIC-Code 2001903010) eingereiht wird, und von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren — ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 —, der derzeit unter dem KN-Code ex20058000 (TARIC-Code 2005800010) eingereiht wird, mit Ursprung in Thailand und hergestellt von River Kwai International Food Industry Co, Ltd, Kanchanaburi, Thailand, wird ab dem 28. März 2014 ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von River Kwai International Food Industry Co., Ltd, hergestellte Ware gilt ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von 3,6 % (TARIC-Zusatzcode A791). Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
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