Artikel 1 VO (EU) 2021/363

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen” angehört, wird unter den in dem genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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