Artikel 1 VO (EU) 2021/365

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird Aktivchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure, als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 1 genehmigt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.