Artikel 24 VO (EU) 2021/403
Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang von Zuchtmaterial bestimmter Kategorien von Landtieren in die Union
Die Veterinärbescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b, die für den Eingang von Sendungen in die Union zu verwenden ist, die Samen, Eizellen und Embryonen von in geschlossenen Betrieben gehaltenen Landtieren enthalten, der/die gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurde(n), entspricht dem Muster GP-CONFINED-ENTRY, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 68.
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