Artikel 25 VO (EU) 2021/403
Muster der amtlichen Erklärungen für den Eingang bestimmter Kategorien von Landtieren in die Union
(1) Die Erklärung gemäß Artikel 1 Absatz 3, die für die Beförderung von Landtieren, die auf dem Seeweg in die Union verbracht werden, zu verwenden ist, entspricht dem Musteraddendum AT-TERRE-SEA, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 1, und wird vom Schiffskapitän/von der Schiffskapitänin ausgefüllt.
(2) Die Erklärung gemäß Artikel 1 Absatz 3, die für die Umladung von Equiden zu verwenden ist, damit die Anforderungen gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/659 erfüllt sind, entspricht dem Muster EQUI-TRANS, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 2 der vorliegenden Verordnung.
(3) Die Erklärungen gemäß den Absätzen 1 und 2 werden den entsprechenden Veterinärbescheinigungen oder Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen beigefügt.
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