Artikel 26 VO (EU) 2021/403

Aufhebungen

(1) Der Beschluss Nr. 2010/470/EU wird mit Wirkung vom 21. April 2021 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.

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