ANHANG III VO (EU) 2021/403

Anhang III enthält die Muster der folgenden amtlichen Erklärungen:

Muster
AT-TERRE-SEA Kapitel 1: Muster der amtlichen Erklärung des/der Schiffskapitäns/-kapitänin: Addendum für die Verbringung von Landtieren in die Union auf dem Seeweg
EQUI-TRANS Kapitel 2: Muster der amtlichen Erklärung für die Durchfuhr von Equiden

KAPITEL 1:

(Auszufüllen und der einschlägigen Veterinärbescheinigung oder Veterinär-/amtlichen Bescheinigung beizufügen, wenn der Transport zur Grenze der Union einen Schiffstransport umfasst, auch wenn dies nur einen Teil der Strecke betrifft)

Erklärung des/der Schiffskapitäns/-kapitänin

Ich, der/die unterzeichnete Schiffskapitän(in) (Name …)

erkläre hiermit, dass die in der beigefügten [Veterinärbescheinigung](1) [Veterinär-/amtlichen Bescheinigung](1)(2) genannten Tiere während der Fahrt von … in … (ausführendes Drittland oder Gebiet) nach … in der Europäischen Union an Bord des Schiffes verblieben sind, und dass das Schiff auf dem Weg in die Europäische Union keinen anderen Ort außerhalb … (ausführendes Drittland oder Gebiet) außer … (Anlaufhäfen) angelaufen hat. Während der Beförderung sind die Tiere außerdem nicht mit anderen Tieren an Bord in Berührung gekommen, die einen niedrigeren Gesundheitsstatus aufweisen.

Geschehen zu … den …
(Ankunftshafen) (Datum der Ankunft)
Stempel (Unterschrift des/der Schiffskapitäns/-kapitänin)
(Name in Großbuchstaben und Amtsbezeichnung)

Kapitel 2:

Erläuterungen

Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten in dieser Erklärung Bezugnahmen auf die Union auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.

Seriennummer: …

Referenznummer des Umlade-Luftfrachtmanifests: …(3)

Land, in dem die Umladung erfolgt: …
Ankunftsflughafen(4)/Einlaufhafen(4): …
Ankunftsdatum: …
Datum der Umladung: …
Umladende(r) Frachtführer(in): …
Übernehmende(r) Frachtführer(in): …
Beschreibung der Sendung:

Tierart: …

Gesamtzahl der Tiere: …

Bezugsnummer der Veterinärbescheinigung oder Veterinär-/amtlichen Bescheinigung(5) Anmerkungen

Der/Die unterzeichnete amtliche Tierarzt/Tierärztin(4) bzw. der/die Zollbedienstete(4) am oben genannten Flughafen(4)/Hafen(4) bescheinigt, dass die Umladung unter seiner/ihrer Aufsicht und gemäß den folgenden Bedingungen erfolgte:

a)
Die Equiden waren während der Umladung vor Angriffen von Insektenvektoren von auf Equiden übertragbaren Krankheiten geschützt;
b)
die Equiden kamen nicht mit Equiden mit einem anderen Gesundheitsstatus in Kontakt;
c)
die Kisten, Container oder Boxen und der umgebende Luftraum im Frachtraum wurden unmittelbar nach dem Schließen der Ladeklappen des Flugzeugs(4)/Schiffs(4) mit einem geeigneten Insektenabwehrmittel zusammen mit einem Insektizid besprüht.

Die Sendung wurde ganz und in augenscheinlich gutem Zustand umgeladen; Abweichungen sind unter „Anmerkungen” vermerkt.

Geschehen zu … am …

(Unterschrift des/der amtlichen Tierarztes/Tierärztin oder des/der Zollbediensteten)

(Name in Großbuchstaben und Amtsbezeichnung)

Stempel

Fußnote(n):

(*)

Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten in dieser Erklärung Bezugnahmen auf die Union auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Geben Sie die Bezugsnummer der Bescheinigung an: den individuellen alphanumerischen Code, der von der zuständigen Behörde des Drittlands oder Gebiets oder von IMSOC zugeteilt wurde.

(3)

Bei Umladung zwischen zwei Schiffen freilassen.

(4)

Nichtzutreffendes streichen.

(5)

Geben Sie die Bezugsnummer der Bescheinigung an: den individuellen alphanumerischen Code, der von der zuständigen Behörde des Drittlands oder Gebiets oder von IMSOC zugeteilt wurde.

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