ANHANG II VO (EU) 2021/403

Anhang II enthält die Muster der folgenden Veterinärbescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und Erklärungen für den Eingang in die Union sowie für die Durchfuhr durch die Union:

MUSTER

Huftiere
BOV-X Kapitel 1: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Rindern
BOV-Y Kapitel 2: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Rindern
BOV-X-TRANSIT-RU Kapitel 3: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Rindern für die Durchfuhr aus der Region Kaliningrad in andere Regionen Russlands durch das Hoheitsgebiet Litauens
OV/CAP-X Kapitel 4: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Schafen und Ziegen
OV/CAP-X-NI Kapitel 4a: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang von Schafen und Ziegen aus Großbritannien nach Nordirland, gültig bis zum 31. Dezember 2024
OV/CAP-Y Kapitel 5: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Schafen und Ziegen
ENTRY-EVENTS Kapitel 6: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von bestimmten Huftieren, die aus der Union stammen und zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorführungen und Shows in ein Drittland oder Gebiet und anschließend wieder zurück in die Union verbracht werden
SUI-X Kapitel 7: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Schweinen und Tieren der Familie Tayassuidae
SUI-Y Kapitel 8: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Schweinen
RUM Kapitel 9: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Tieren der Familien Antilocapridae, Bovidae (ausgenommen Rinder, Schafe Und Ziegen), Giraffidae, Moschidae und Tragulidae
RHINO Kapitel 10: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Tieren der Familien Tapiridae, Rhinocerotidae und Elephantidae
HIPPO Kapitel 11: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Tieren der Familie Hippopotamidae
CAM-CER Kapitel 12: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Camelidae und Cervidae
Equiden
EQUI-X Kapitel 13: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung und Muster der Erklärung für den Eingang in die Union von Equiden
EQUI-Y Kapitel 14: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung und Muster der Erklärung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Equiden
EQUI-RE-ENTRY-30 Kapitel 15: Muster der Veterinärbescheinigung und Muster der Erklärung für die Wiedereinfuhr registrierter Pferde in die Union nach vorübergehender Ausfuhr für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen für Rennen, Turniere und kulturelle Veranstaltungen
EQUI-RE-ENTRY-90-COMP Kapitel 16: Muster der Veterinärbescheinigung und Muster der Erklärung für die Wiedereinfuhr registrierter Turnierpferde in die Union nach vorübergehender Ausfuhr für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen zur Teilnahme an unter der Schirmherrschaft der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) veranstalteten Pferdesportveranstaltungen
EQUI- RE-ENTRY-90-RACE Kapitel 17: Muster der Veterinärbescheinigung und Muster der Erklärung für die Wiedereinfuhr registrierter Rennpferde in die Union nach vorübergehender Ausfuhr für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen zur Teilnahme an bestimmten Rennveranstaltungen in Australien, Bahrain, Hongkong, Japan, Kanada, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder den Vereinigten Staaten von Amerika
Für einen geschlossenen Betrieb bestimmte Huftiere
CONFINED-RUM Kapitel 18: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union der in Anhang II Kapitel 18 Abschnitt 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission gelisteten Tiere, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind
CONFINED-SUI Kapitel 19: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von in Anhang II Kapitel 19 Abschnitt 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission gelisteten Tieren, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind
CONFINED-TRE Kapitel 20: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von in Anhang II Kapitel 20 Abschnitt 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission gelisteten Tieren, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind
CONFINED-HIPPO Kapitel 21: Muster der Veterinärbescheinigung ist für den Eingang in die Union von Tieren der Familie Hippopotamidae, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind
Vögel und ihr Zuchtmaterial
BPP Kapitel 22: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel
BPR Kapitel 23: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Zucht- und Nutzlaufvögeln
DOC Kapitel 24: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel
DOR Kapitel 25: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Eintagsküken von Laufvögeln
HEP Kapitel 26: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Bruteiern von Geflügel, ausgenommen Laufvögel
HER Kapitel 27: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Bruteiern von Laufvögeln
SPF Kapitel 28: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von spezifiziert pathogenfreien Eiern
SP Kapitel 29: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmtem Geflügel, ausgenommen Laufvögel
SR Kapitel 30: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Laufvögeln
POU-LT20 Kapitel 31: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel
HE-LT20 Kapitel 32: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von weniger als 20 Bruteiern von Geflügel, ausgenommen Laufvögel
CAPTIVE-BIRDS, OTHER THAN RACING PIGEONS Kapitel 33: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, ausgenommen nach dem Eingang unverzüglich freigelassene Brieftauben
RACING PIGEONS-IMMEDIATE RELEASE Kapitel 34: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem Eingang unverzüglich freigelassenen Brieftauben
HE-CAPTIVE-BIRDS Kapitel 35: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Bruteiern von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln
Bienen
QUE Kapitel 36: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang von Honigbienenköniginnen in die Union
BBEE Kapitel 37: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang von Hummeln in die Union
Hunde, Katzen und Frettchen
CANIS-FELIS-FERRETS Kapitel 38: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Hunden, Katzen und Frettchen
Zuchtmaterial von Rindern
BOV-SEM-A-ENTRY Kapitel 39: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
BOV-SEM-B-ENTRY Kapitel 40: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Rindersperma, das nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
BOV-SEM-C-ENTRY Kapitel 41: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Rindersperma, das vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY Kapitel 42: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Sendungen von Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert, sowie von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versendet wurden
BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY Kapitel 43: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Entnahmeeinheit, von der die Embryonen entnommen wurden, versandten Sendungen von Beständen in vivo hergestellter Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates entnommen oder hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden
BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY Kapitel 44: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Embryonen hergestellt wurden, versandten Sendungen von Beständen in vitro hergestellter Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates unter Verwendung von Samen, der den Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG des Rates genügte, hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden
BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY Kapitel 45: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Embryonen hergestellt wurden, versandten Sendungen von Beständen in vitro hergestellter Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates unter Verwendung von Samen aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen bzw. Samendepots hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden
BOV-GP-PROCESSING-ENTRY

Kapitel 46: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von in vivo hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von in vitro hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der die Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG erfüllte

Bestände von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen oder Zuchtmaterialdepots stammt

BOV-GP-STORAGE-ENTRY

Kapitel 47: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von in vivo hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von in vitro hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der die Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG erfüllte

Bestände von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen oder Zuchtmaterialdepots stammt

Zuchtmaterial von Schafen und Ziegen
OV/CAP-SEM-A-ENTRY Kapitel 48: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
OV/CAP-SEM-B-ENTRY Kapitel 49: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der der Samen entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
OV/CAP-OOCYTES-EMB-A-ENTRY Kapitel 50: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt wurden
OV/CAP-OOCYTES-EMB-B-ENTRY Kapitel 51: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von einer Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen entnommen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Beständen von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden
OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY

Kapitel 52: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurde

OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY

Kapitel 53: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurde

Zuchtmaterial von Schweinen
POR-SEM-A-ENTRY Kapitel 54: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
POR-SEM-B-ENTRY Kapitel 55: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der der Samen entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
POR-OOCYTES-EMB-ENTRY Kapitel 56: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versandte Sendungen von Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
POR-GP-PROCESSING-ENTRY

Kapitel 57: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

POR-GP-STORAGE-ENTRY

Kapitel 58: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Zuchtmaterial von Equiden
EQUI-SEM-A-ENTRY Kapitel 59: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
EQUI-SEM-B-ENTRY Kapitel 60: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Equidensperma, das nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
EQUI-SEM-C-ENTRY Kapitel 61: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Equidensperma, das nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
EQUI-SEM-D-ENTRY Kapitel 62: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Equidensperma, das vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
EQUI-OOCYTES-EMB-A-ENTRY Kapitel 63: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
EQUI-OOCYTES-EMB-B-ENTRY Kapitel 64: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen entnommen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Beständen von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden
EQUI-OOCYTES-EMB-C-ENTRY Kapitel 65: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen entnommen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Beständen von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 im Einklang mit der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden
EQUI-GP-PROCESSING-ENTRY

Kapitel 66: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen, aufbereitet und gelagert wurden

EQUI-GP-STORAGE-ENTRY

Kapitel 67: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:

Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen, aufbereitet und gelagert wurden

Zuchtmaterial bestimmter Kategorien von Landtieren
GP-CONFINED-ENTRY Kapitel 68: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Sendungen von Samen, Eizellen und Embryonen von in geschlossenen Betrieben gehaltenen Landtieren, der/die gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurde(n)

KAPITEL 1

KAPITEL 2

KAPITEL 3

KAPITEL 4

KAPITEL 4A

KAPITEL 5

KAPITEL 6

KAPITEL 7

KAPITEL 8

KAPITEL 9

KAPITEL 10

KAPITEL 11

KAPITEL 12

KAPITEL 13

KAPITEL 14

KAPITEL 15

KAPITEL 16

(Probeveranstaltung in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele, Paralympischen Spiele, Weltreiterspiele/Weltmeisterschaft, Asienspiele, Amerikaspiele (einschließlich der Panamerikanischen Spiele, Südamerikaspiele sowie der Zentralamerika- und Karibikspiele), Concours de Saut International 5* in Mexiko, den Vereinigten Staaten und China, Jumping and Dressage Show in den Vereinigten Arabischen Emiraten)

KAPITEL 17

(Internationale Gruppen-/Klassenrennen, Dubai Racing World-Cup, Melbourne Cup, Bahrain Turf Series, Hongkong International Races, Japan Cup und Saudi Cup)

KAPITEL 18

Abschnitt 1

OrdnungFamilieGattungen/Arten
ArtiodactylaAntilocapridaeAntilocapra ssp.
BovidaeAddax ssp., Aepyceros ssp., Alcelaphus ssp., Ammodorcas ssp., Ammotragus ssp., Antidorcas ssp., Antilope ssp., Bison ssp., Bos ssp. (einschließlich Bibos, Novibos, Poephagus), Boselaphus ssp., Bubalus ssp. (einschließlich anoa), Budorcas ssp., Capra ssp., Cephalophus ssp., Connochaetes ssp., Damaliscus ssp. (einschließlich Beatragus), Dorcatragus ssp., Gazella ssp., Hemitragus ssp., Hippotragus ssp., Kobus ssp., Litocranius ssp., Madoqua ssp., Naemorhedus ssp. (einschließlich Nemorhaedus und Capricornis), Neotragus ssp., Oreamnos ssp., Oreotragus ssp., Oryx ssp., Ourebia ssp., Ovibos ssp., Ovis ssp., Patholops ssp., Pelea ssp., Procapra ssp., Pseudois ssp., Pseudoryx ssp., Raphicerus ssp., Redunca ssp., Rupicapra ssp., Saiga ssp., Sigmoceros- Alcelaphus ssp., Sylvicapra ssp., Syncerus ssp., Taurotragus ssp., Tetracerus ssp., Tragelaphus ssp. (einschließlich Boocerus)
CamelidaeCamelus ssp., Lama ssp., Vicugna ssp.
CervidaeAlces ssp., Axis-Hyelaphus ssp., Blastocerus ssp., Capreolus ssp., Cervus-Rucervus ssp., Dama ssp., Elaphurus ssp., Hippocamelus ssp., Hydropotes ssp., Mazama ssp., Megamuntiacus ssp., Muntiacus ssp., Odocoileus ssp., Ozotoceros ssp., Pudu ssp., Rangifer ssp.
GiraffidaeGiraffa ssp., Okapia ssp.
MoschidaeMoschus ssp.
TragulidaeHyemoschus ssp., Tragulus-Moschiola ssp.

Abschnitt 2

KAPITEL 19

Abschnitt 1

OrdnungFamilieGattungen/Arten
ArtiodactylaSuidaeBabyrousa ssp., Hylochoerus ssp., Phacochoerus ssp., Potamochoerus ssp., Sus ssp.
TayassuidaeCatagonus ssp., Pecari-Tayassu ssp.

Abschnitt 2

KAPITEL 20

Abschnitt 1

OrdnungFamilieGattungen/Arten
PerissodactylaTapiridaeTapirus ssp.
PerissodactylaRhinocerotidaeCeratotherium ssp., Dicerorhinus ssp., Diceros ssp., Rhinoceros ssp.
ProboscideaElephantidaeElephas ssp., Loxodonta ssp.

Abschnitt 2

KAPITEL 21

KAPITEL 22

KAPITEL 23

KAPITEL 24

KAPITEL 25

KAPITEL 26

KAPITEL 27

KAPITEL 28

KAPITEL 29

KAPITEL 30

KAPITEL 31

KAPITEL 32

KAPITEL 33

KAPITEL 34

KAPITEL 35

KAPITEL 36

KAPITEL 37

KAPITEL 38

KAPITEL 39

KAPITEL 40

KAPITEL 41

KAPITEL 42

KAPITEL 43

KAPITEL 44

KAPITEL 45

KAPITEL 46

Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von in vivo hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von in vitro hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der die Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG erfüllte

Bestände von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen oder Zuchtmaterialdepots stammt

(MUSTER „BOV-GP-PROCESSING-ENTRY” )

KAPITEL 47

Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Rindersamen, der vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von in vivo hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von in vitro hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der die Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG erfüllte

Bestände von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen oder Zuchtmaterialdepots stammt

(MUSTER „BOV-GP-STORAGE-ENTRY” )

KAPITEL 48

KAPITEL 49

KAPITEL 50

KAPITEL 51

KAPITEL 52

Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden

(MUSTER „OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY” )

KAPITEL 53

Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden

(MUSTER „OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY” )

KAPITEL 54

KAPITEL 55

KAPITEL 56

KAPITEL 57

Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

(MUSTER „POR-GP-PROCESSING-ENTRY” )

KAPITEL 58

Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

(MUSTER „POR-GP-STORAGE-ENTRY” )

KAPITEL 59

KAPITEL 60

KAPITEL 61

KAPITEL 62

KAPITEL 63

KAPITEL 64

KAPITEL 65

KAPITEL 66:

Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen, aufbereitet und gelagert wurden.

(MUSTER „EQUI-GP-PROCESSING-ENTRY” )

KAPITEL 67:

Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Bestände von Equidensamen, der vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde

Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden

Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen, aufbereitet und gelagert wurden.

(MUSTER „EQUI-GP-STORAGE-ENTRY” )

KAPITEL 68

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