Artikel 23 VO (EU) 2021/405
Liste der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Reptilienfleisch zulässig ist
Sendungen von Reptilienfleisch, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, sind nur dann für den Eingang in die Union zugelassen, wenn sie aus den in Anhang XIV gelisteten Drittländern kommen.
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