Artikel 24 VO (EU) 2021/405

Liste der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Insekten zulässig ist

Sendungen von Insekten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sind nur dann für den Eingang in die Union zugelassen, wenn diese Lebensmittel ihren Ursprung in den in Anhang XV gelisteten Drittländern haben und aus diesen versandt werden.

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