Artikel 26a VO (EU) 2021/405
Liste der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von aus der Union stammenden Erzeugnissen tierischen Ursprungs und bestimmten Waren, die in ein Drittland oder Drittlandsgebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Drittlandsgebiet wieder zurück in die Union verbracht werden, zulässig ist
Sendungen von aus der Union stammenden Erzeugnissen tierischen Ursprungs und bestimmten Waren, die in ein Drittland oder ein Drittlandsgebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Drittlandsgebiet wieder zurück in die Union verbracht werden, sind nur dann für den Eingang in die Union zugelassen, wenn sie aus Drittländern oder Drittlandsgebieten kommen, die gemäß Anhang XXII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 für den Eingang in die Union zugelassen und im Beschluss 2011/163/EU gelistet sind.
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