ANHANG II VO (EU) 2021/405

Liste der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von frischem Fleisch, ausgenommen Nebenprodukte der Schlachtung und Hackfleisch/Faschiertes, und Fleischzubereitungen von wildlebenden Einhufern gemäß Artikel 5 und Artikel 19 Absatz 2 zulässig ist

ISO-LÄNDERCODE DRITTLAND BEMERKUNGEN
NA Namibia Nur frei lebendes Wild
ZA Südafrika Nur frei lebendes Wild

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