ANHANG III VO (EU) 2021/405

Liste der Drittländer, aus denen nicht gerupftes und nicht ausgenommenes Federwild für den menschlichen Verzehr nur dann für den Eingang in die Union zulässig ist, wenn es gemäß Artikel 6 per Flugzeug befördert wird

ISO-LÄNDERCODE DRITTLAND BEMERKUNGEN
AR Argentinien
BR Brasilien
CA Kanada
CL Chile
IL Israel(1)
NZ Neuseeland
TH Thailand
US Vereinigte Staaten

Fußnote(n):

(1)

(1) Im Folgenden wird darunter das Gebiet des Staates Israel mit Ausnahme der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete (namentlich die Golanhöhen, der Gazastreifen, Ostjerusalem und das restliche Westjordanland) verstanden.

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