Artikel 1 VO (EU) 2021/428
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates werden mit der vorliegenden Verordnung Standarddatenformate für die Einreichung von Anträgen auf Genehmigung oder auf Änderung der Bedingungen für die Genehmigung von Wirkstoffen gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung angenommen.
(2) Sie gilt für Anträge gemäß Absatz 1, die am oder nach dem 27. März 2021 eingereicht werden.
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