Artikel 4 VO (EU) 2021/442

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am 13. März 2021 in Kraft.

Sie gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Ausfuhrgenehmigungen, die gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 erteilt wurden, bleiben auch nach Inkrafttreten dieser Verordnung gültig.

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