ANHANG I VO (EU) 2021/444

NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE MÖGLICHER FORMEN VON MASSNAHMEN GEMÄSS ARTIKEL 7 ABSATZ 3 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN A, B UND D

Die in Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und d genannten Maßnahmen können unter anderem in folgenden Formen erfolgen:

1.
Sitzungen und ähnliche Ad-hoc-Veranstaltungen:

Seminare und Workshops, an denen in der Regel Teilnehmer aller teilnehmenden Länder teilnehmen, mit Vorträgen, intensiven Diskussionen und Aktivitäten der Teilnehmer zu einem bestimmten Thema;

Arbeitsbesuche, die es den Beamten ermöglichen sollen, sich Sachkenntnisse und Fachwissen in Zollangelegenheiten anzueignen oder vorhandenes Wissen auszubauen;

2.
projektbezogene strukturierte Zusammenarbeit:

Projektgruppen, die sich im Allgemeinen aus einer begrenzten Zahl von teilnehmenden Ländern zusammensetzen, die für einen begrenzten Zeitraum einsatzfähig sind, um ein im Voraus festgelegtes Ziel mit einem präzise festgelegten Ergebnis zu verwirklichen, einschließlich Koordinierung oder Benchmarking;

Task Forces, d. h. strukturierte Formen vorübergehender oder dauerhafter Zusammenarbeit zur Bündelung von Sachverstand, um Aufgaben in bestimmten Bereichen zu erfüllen oder operative Tätigkeiten durchzuführen, möglicherweise mit Unterstützung von Diensten zur Online-Zusammenarbeit, administrativer Hilfe, sowie Infrastruktureinrichtungen und Ausrüstung;

Überwachungstätigkeiten, die von gemeinsamen Teams aus Beamten der Kommission und der förderfähigen Behörden durchgeführt werden und darauf abzielen, Zollverfahren zu analysieren, Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Bestimmungen zu ermitteln und gegebenenfalls Vorschläge für die Anpassung von Unionsvorschriften und Arbeitsweisen zu unterbreiten;

3.
Maßnahmen zum Aufbau von Humankompetenzen und sonstigen Kapazitäten:

gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen oder Entwicklung von eLearning-Kursen zur Förderung der Erlangung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Zollwesen;

technische Unterstützung zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren, Stärkung der Verwaltungskapazität und Verbesserung der Arbeitsweise und Abläufe der Zollbehörden durch Entwicklung und Austausch bewährter Verfahren.

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