ANHANG II VO (EU) 2021/473
VORLAGE FÜR DIE PEPP-LEISTUNGSINFORMATION
Teil I. Hinweise zum Ausfüllen der Vorlage für die PEPP-Leistungsinformation
- 1.
- PEPP-Anbieter halten sich an die Reihenfolge der Abschnitte, die Überschriften, die Darstellungsinstrumente oder Diagramme und Symbole, wie sie in der Vorlage vorgegeben sind. Diese enthält keine Vorgaben in Bezug auf die Länge der einzelnen Abschnitte und die Anordnung der Seitenumbrüche.
- 2.
- PEPP-Anbieter können einen QR-Code in die Vorlage aufnehmen, der mit der elektronischen Fassung der PEPP-Leistungsinformation verknüpft ist, und sie können auch die Unternehmensmarke oder das Logo des PEPP-Anbieters hinzufügen.
- 3.
-
Unter der Überschrift „Wie viel werde ich bekommen, wenn ich in Rente gehe?” stellt der PEPP-Anbieter die Ergebnisse der folgenden Szenarien dar:
- a)
- ungünstiges Szenario unter der Kategorie „Bei schlechter Entwicklung der Anlagen” ,
- b)
- Szenario der besten Schätzung unter der Kategorie „Bei mittelmäßiger Entwicklung der Anlagen” ,
- c)
- günstiges Szenario in der Kategorie „Bei sehr guter Entwicklung der Anlagen” .
Teil II. Vorlage
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