Artikel 1 VO (EU) 2021/505
Verweigerung der Zulassung
Die Zulassung von Phosphorsäure 60 % auf Kieselerdeträger als Futtermittelzusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Konservierungsstoffe” einzuordnen ist, wird verweigert.
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