Artikel 1 VO (EU) 2021/505

Verweigerung der Zulassung

Die Zulassung von Phosphorsäure 60 % auf Kieselerdeträger als Futtermittelzusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Konservierungsstoffe” einzuordnen ist, wird verweigert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.