Artikel 30 VO (EU) 2021/523
Prüfungen
Die Ergebnisse der Prüfungen der Verwendung der Unionsmittel, die von Personen oder Stellen, einschließlich von Personen und Stellen, die nicht im Auftrag von Organen oder Einrichtungen der Union tätig sind, durchgeführt werden, bilden die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit gemäß Artikel 127 der Haushaltsordnung.
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