Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/531
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. März 2021
Für die Kommission
Gerassimos THOMAS
Generaldirektor
Generaldirektion Steuern und Zollunion
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.