Artikel 6 VO (EU) 2021/535
Erteilung der EU-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme
(1) Sind die technischen Spezifikationen von Teil 2 der Anhänge II bis XIII und von Anhang XIV Teil 2 Abschnitte D und E in Bezug auf die einschlägigen Anforderungen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2144 erfüllt, erteilt die Typgenehmigungsbehörde eine EU-Typgenehmigung und vergibt eine Nummer für den Typgenehmigungsbogen nach dem in Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission beschriebenen Verfahren.
(2) Der in Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 genannte EU-Typgenehmigungsbogen besteht aus Folgendem:
- a)
- Anhang II Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a;
- b)
- Anhang III Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b;
- c)
- Anhang IV Teil 3 Abschnitt A für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c;
- d)
- Anhang V Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d;
- e)
- Anhang VI Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e;
- f)
- Anhang VII Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f;
- g)
- Anhang VIII Teil 3 Abschnitt A für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g;
- h)
- Anhang IX Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe h;
- i)
- Anhang X Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe i;
- j)
- Anhang XI Teil 3 für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe j;
- k)
- Anhang XIII Teil 3 Abschnitt A für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe k und
- l)
- Anhang XIV Teil 3 Abschnitt A für den Gegenstand von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe l.
(3) Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 kann eine EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge erteilt werden, deren Abmessungen die in Anhang XIII Teil 2 Abschnitte C, D und E Nummer 1.1 dieser Verordnung festgelegten zulässigen maximalen Abmessungen überschreiten; in diesem Fall ist auf dem Typgenehmigungsbogen und der Übereinstimmungsbescheinigung unter Nummer 52 die Anmerkung „Ausnahme für die zulässigen maximalen Abmessungen” einzufügen.
(4) Eine EU-Typgenehmigung kann für Fahrzeuge erteilt werden, die für die Beförderung unteilbarer Ladung bestimmt sind und deren Abmessungen die in Anhang XIII Teil 2 Abschnitte C, D und E Nummer 1.1 dieser Verordnung festgelegten zulässigen maximalen Abmessungen überschreiten; in diesem Fall muss aus dem Typgenehmigungsbogen und der Übereinstimmungsbescheinigung eindeutig hervorgehen, dass das Fahrzeug nur für die Beförderung unteilbarer Ladung bestimmt ist.
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