Artikel 5 VO (EU) 2021/535

Antrag auf EU-Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich bestimmter Fahrzeugsysteme

(1) Der Hersteller oder sein Vertreter stellen unter Verwendung des jeweiligen Muster-Beschreibungsbogens gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/858 bei der Typgenehmigungsbehörde einen gesonderten Antrag auf EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps in Bezug auf jeden der folgenden Punkte:

a)
Gestaltung und Lage des vorgeschriebenen Schilds sowie Zusammensetzung und Lage der Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang II Teil 1;
b)
Stelle für die Anbringung und Befestigung des vorderen und des hinteren amtlichen Kennzeichens nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang III Teil 1;
c)
Windschutzscheiben-Wischanlage und Windschutzscheiben-Waschanlage nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang IV Teil 1 Abschnitt A;
d)
Radabdeckungen nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang V Teil 1;
e)
Entfrostungs- und Trocknungsanlage für die Windschutzscheibe nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang VI Teil 1;
f)
Abschleppeinrichtungen nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang VII Teil 1;
g)
Spritzschutzsystem nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang VIII Teil 1 Abschnitt A;
h)
Gangwechselanzeiger nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang IX Teil 1;
i)
Einstieg ins Fahrzeug nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang X Teil 1;
j)
Rückwärtsfahren nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang XI Teil 1;
k)
Fahrzeugmassen und -abmessungen nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang XIII Teil 1 Abschnitt A;
l)
bei wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen das Kraftstoffsystem des Fahrzeugs, das das Flüssigwasserstoffspeichersystem oder Druckwasserstoffspeichersystem umfasst, nach dem Muster mit den Angaben gemäß Anhang XIV Teil 1 Abschnitt A.

(2) Der Antrag auf EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich des Gangwechselanzeigers nach Absatz 1 Buchstabe h ist zusammen mit einer Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug die einschlägigen technischen Spezifikationen dieser Verordnung erfüllt, und einer Bescheinigung gemäß dem Muster in der Anlage zu Anhang IX Teil 1 einzureichen.

(3) Der Hersteller macht für Prüfzwecke auf Verlangen der Genehmigungsbehörde oder des technischen Dienstes diesen ein Fahrzeug zugänglich, das repräsentativ für den zu genehmigenden Typ ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.