Artikel 8 VO (EU) 2021/578
Protokolle und Muster für die Meldung von Daten durch die Mitgliedstaaten
Die Agentur stellt Protokolle und Muster für die Datenmeldung bereit, um es den Mitgliedstaaten zu erleichtern, den Daten, die sie an die Agentur übermitteln müssen, das erforderliche Format zuzuweisen.
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