ANHANG 2 VO (EU) 2021/581
Meldung von Einzelereignissen und entsprechende Informationen
Die Meldung von Einzelereignissen in Eurosur erfolgt durch die Verknüpfung verschiedener nachstehend aufgeführter Informationsbausteine, die dabei helfen, die Lage an den EU-Außengrenzen zu beschreiben.
Der erste Bericht enthält die Informationen, die gesammelt wurden, um die erste Reaktion auszulösen. Auf der Grundlage dieses ersten Berichts bemühen sich die verschiedenen an Eurosur beteiligten Parteien, diese Informationen gemäß diesem Anhang zu ergänzen.
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1.
-
EINZELEREIGNISBERICHT ÜBER EINEN UNERLAUBTEN GRENZÜBERTRITT ODER EINEN MUTMAßLICHEN VERSUCH DES UNERLAUBTEN GRENZÜBERTRITTS
Das nationale Koordinierungszentrum meldet sämtliche Ereignisse im Zusammenhang mit unerlaubten Grenzübertritten. Der Bericht über einen unerlaubten Grenzübertritt kann mit Beihilfe oder Menschenhandel gemäß Absatz 2 und mit Such- und Rettungseinsätzen gemäß Absatz 8 verknüpft werden. Der erste Bericht über das Ereignis ist spätestens 24 Stunden nach dessen Feststellung zu übermitteln. Die Urheber und die Eigentümer übermitteln die folgenden Informationen (sofern verfügbar):- 1.1.
- Art des Ereignisses
- a)
- versuchter oder tatsächlicher illegaler Grenzübertritt;
- b)
- offener oder verdeckter Grenzübertritt.
- 1.2.
- Umstände des Ereignisses
- a)
- Zeit und Ort;
- b)
- Zielort (Einreise in den oder Ausreise aus dem Schengen-Raum oder unbekannt);
- c)
- letztes Einsteigeland (gilt nur bei Einreise in Seehäfen und Flughäfen an See- und Luftgrenzabschnitten);
- d)
- Zielland;
- e)
- Zweck des illegalen Grenzübertritts;
- f)
- Umstände der Feststellung:
- (1)
- bei einer Kontrolle an einer Grenzübergangsstelle,
- (2)
- bei einem Grenzüberwachungseinsatz,
- (3)
- sonstige (Sekundärmigration, Grenzvorbereich);
- g)
- Versuche, sich der Grenzkontrolle zu entziehen;
- h)
- Beförderungsmittel:
- (1)
- Flug (ein Bericht über den Flug ist mit dem Bericht gemäß Absatz 7 zu verknüpfen)
- (2)
- Schiff (ein Bericht über das Schiff ist mit dem Bericht gemäß Absatz 1 oder dem Such- und Rettungseinsatz gemäß Absatz 6 zu verknüpfen)
- (3)
- Container
- (4)
- Lkw oder Nutzfahrzeug
- (5)
- Pkw
- (6)
- Bus oder Reisebus
- (7)
- Zug
- (8)
- Fußgängerverkehr.
- 1.3.
- Beteiligte Personen
- a)
- Gesamtzahl der beteiligten Personen;
- b)
- Zahl der Minderjährigen;
- c)
- Zahl der Personen, die internationalen Schutz benötigen;
- d)
- Aufschlüsselung nach (vermuteten/bestätigten) Staatsangehörigkeiten, Staatsbürgerschaften;
- e)
- Altersgruppe.
- 2.
- EINZELEREIGNISBERICHT ÜBER BEIHILFE ODER MENSCHENHANDEL ODER EINEN MUTMAßLICHEN VERSUCH DER BEIHILFE ODER DES MENSCHENHANDELS
Das nationale Koordinierungszentrum meldet sämtliche Ereignisse im Zusammenhang mit Beihilfe oder mutmaßlicher versuchter Beihilfe sowie Menschenhandel oder mutmaßlichem versuchtem Menschenhandel. Der erste Bericht über das Ereignis ist spätestens 24 Stunden nach dessen Feststellung zu übermitteln. Das Ereignis kann mit einem Ereignis im Zusammenhang mit einem unerlaubten Grenzübertritt verknüpft werden. Die Urheber und die Eigentümer übermitteln die folgenden Informationen (sofern verfügbar):- 2.1.
- Art des Ereignisses
- a)
- Beihilfe, Menschenhandel;
- b)
- Stadium (Verdacht, Versuch, Tat begangen).
- 2.2.
- Umstände des Ereignisses
- a)
- Zeit und Ort;
- b)
- Zielort (Einreise in den oder Ausreise aus dem Schengen-Raum oder unbekannt);
- c)
- Umstände der Feststellung:
- (1)
- bei einer Kontrolle an einer Grenzübergangsstelle,
- (2)
- bei einem Grenzüberwachungseinsatz,
- (3)
- sonstige (Sekundärmigration, Grenzvorbereich).
- d)
- Beförderungsmittel:
- (1)
- Flug (ein Bericht über den Flug ist mit dem Bericht gemäß Absatz 7 zu verknüpfen)
- (2)
- Schiff (ein Bericht über das Schiff ist mit dem Bericht gemäß Absatz 1 oder dem Such- und Rettungseinsatz gemäß Absatz 6 zu verknüpfen)
- (3)
- Container
- (4)
- Lkw oder Nutzfahrzeug
- (5)
- Pkw
- (6)
- Bus oder Reisebus
- (7)
- Zug
- (8)
- Fußgängerverkehr.
- 2.3.
- Täter
- a)
- Gesamtzahl der beteiligten Personen;
- b)
- Altersgruppen;
- c)
- Aufschlüsselung nach (vermuteten/bestätigten) Staatsangehörigkeiten und Herkunftsländern;
- d)
- Form der Ausbeutung (sexuelle Ausbeutung, Arbeitskraft, sonstige).
- 2.4.
- Opfer (wenn das Ereignis nicht mit einem unerlaubten Grenzübertritt im Zusammenhang steht)
- a)
- Gesamtzahl der Opfer;
- b)
- Zahl der Minderjährigen;
- c)
- Zahl der unbegleiteten Minderjährigen und Zahl der Personen, die internationalen Schutz benötigen;
- d)
- Aufschlüsselung der Opfer nach Transitland bzw. -ländern;
- e)
- Aufschlüsselung nach (vermuteten/bestätigten) Staatsangehörigkeiten und Herkunftsländern.
- 2.5.
- Zweck und Vorgehensweise
- a)
- Vorgehensweise;
- b)
- Zweck der Beihilfe oder der geplanten Ausbeutung bei Menschenhandel.
- 3.
- EINZELEREIGNISBERICHT ÜBER ILLEGALEN HANDEL MIT WAREN ODER EINEN MUTMAßLICHEN VERSUCH DES ILLEGALEN HANDELS MIT WAREN
Zusätzlich zu den in Anhang 1 Absatz 4 genannten Indikatoren meldet das nationale Koordinierungszentrum in folgenden Fällen Einzelereignisse im Zusammenhang mit illegalem Handel mit Waren oder mutmaßlichen Versuchen des illegalen Handels mit Waren:- (1)
- Die sichergestellten Mengen liegen über den in Anhang 3 festgelegten Schwellenwerten.
- (2)
- Der tatsächliche oder mutmaßlich versuchte illegale Handel steht im Zusammenhang mit einer potenziellen terroristischen Aktivität oder könnte eine Bedrohung für die Sicherheit der Union oder ihrer Mitgliedstaaten darstellen.
- (3)
- Der tatsächliche oder mutmaßlich versuchte illegale Handel löst eine Reaktion anderer Mitgliedstaaten und der Agentur aus oder hat Auswirkungen auf Grenzkontrollmaßnahmen.
- (4)
- Der tatsächliche oder mutmaßlich versuchte illegale Handel mit Waren ist mit einer bestimmten Vorgehensweise verbunden. In diesem Fall sind die Berichte mit einem Risikoanalysebericht zu verknüpfen, in dem die Vorgehensweise beschrieben wird.
- (5)
- Die Sicherstellung der Waren ist ungewöhnlich und könnte auf ein neues kriminelles Muster hindeuten.
- 3.1.
- Art des Ereignisses
Bei der Beschreibung der Art des Ereignisses verwendet der Urheber die in Anhang 1 Absatz 4 genannten Kategorien und Unterkategorien sowie gegebenenfalls die in Anhang 3 genannten Einheiten.- 3.2.
- Umstände des Ereignisses
- a)
- Zeit und Ort;
- b)
- Zielort (Einreise in den oder Ausreise aus dem Schengen-Raum oder unbekannt);
- c)
- Umstände der Feststellung:
- (1)
- bei einer Kontrolle an einer Grenzübergangsstelle,
- (2)
- bei einem Grenzüberwachungseinsatz,
- (3)
- sonstige (Sekundärmigration, Grenzvorbereich).
- d)
- Beförderungsmittel:
- (1)
- Flug (ein Bericht über den Flug ist mit dem Bericht gemäß Absatz 7 zu verknüpfen)
- (2)
- Schiff (ein Bericht über das Schiff ist mit dem Bericht gemäß Absatz 1 oder dem Such- und Rettungseinsatz gemäß Absatz 6 zu verknüpfen)
- (3)
- Container
- (4)
- Lkw oder Nutzfahrzeug
- (5)
- Pkw
- (6)
- Bus oder Reisebus
- (7)
- Zug
- (8)
- Fußgängerverkehr
- (9)
- Fracht- oder Postpakete;
- e)
- Vorgehensweise oder vermutete Vorgehensweise, einschließlich
- (1)
- Art der Verschleierung/des Verstecks,
- (2)
- genaue Angaben zur Verschleierung/zum Versteck.
- 3.3.
- Art der Waren
- a)
- Kategorie und Unterkategorie gemäß Anhang 1 Absatz 4;
- b)
- Menge (geschätzt/sichergestellt);
- c)
- geschätzter Wert.
- 3.4.
- Beteiligte Personen
- a)
- Gesamtzahl der beteiligten Personen;
- b)
- Rolle der Personen;
- c)
- Zahl der Minderjährigen;
- d)
- Aufschlüsselung nach (vermuteten/bestätigten) Staatsangehörigkeiten.
- 4.
- EINZELEREIGNISBERICHT ÜBER DOKUMENTENBETRUG
Das nationale Koordinierungszentrum meldet jedes Einzelereignis im Zusammenhang mit Dokumentenbetrug oder Dokumentenkriminalität, das bei einem Grenzkontrolleinsatz festgestellt wird. Der erste Bericht über das Ereignis ist spätestens 24 Stunden nach dessen Feststellung zu übermitteln. Das Ereignis kann mit einem Ereignis im Zusammenhang mit unerlaubten Grenzübertritten, Beihilfe oder Menschenhandel, illegalem Handel mit Waren oder anderen Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität verknüpft werden. Die Urheber und die Eigentümer übermitteln die folgenden Informationen (sofern verfügbar):- 4.1.
- Art des Dokumentenbetrugs
- 4.2.
- Umstände des Ereignisses
- a)
- Zeit und Ort;
- b)
- Zielort (Einreise in den oder Ausreise aus dem Schengen-Raum oder unbekannt);
- c)
- Umstände der Feststellung:
- (1)
- bei einer Kontrolle an einer Grenzübergangsstelle,
- (2)
- bei einem Grenzüberwachungseinsatz,
- (3)
- sonstige (Sekundärmigration, Grenzvorbereich).
- 4.3.
- Informationen über die Person
- a)
- angegebene Staatsangehörigkeit der Person;
- b)
- Geschlecht;
- c)
- Altersgruppe.
- 4.4.
- Informationen über das Dokument
- a)
- Art des Dokuments (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel, Visum, Grenzstempel, Sonstiges);
- b)
- Ausstellungsland des Dokuments;
- c)
- Verwendung des Dokuments (vorgelegt, versteckt, keine Angabe);
- d)
- Grenzübergangsstelle der Abreise;
- e)
- Grenzübergangsstelle der Durchreise;
- f)
- Grenzübergangsstelle des Ziellands;
- g)
- Chip;
- h)
- Grenzstempel.
- 5.
- EINZELEREIGNISBERICHTE ÜBER ANDERE FORMEN DER GRENZÜBERSCHREITENDEN KRIMINALITÄT
Zusätzlich zu den in Anhang 1 Absatz 7 genannten Indikatoren meldet das nationale Koordinierungszentrum in folgenden Fällen Einzelereignisse im Zusammenhang mit anderen Straftaten:- (1)
- Die tatsächliche oder mutmaßlich versuchte grenzüberschreitende Straftat oder der Treffer in der Datenbank oder dem IT-Großsystem steht im Zusammenhang mit einer potenziellen terroristischen Aktivität oder könnte eine Bedrohung für die Sicherheit der Union oder ihrer Mitgliedstaaten darstellen.
- (2)
- Die tatsächliche oder mutmaßlich versuchte grenzüberschreitende Straftat oder der Treffer in der Datenbank oder dem IT-Großsystem löst eine Reaktion anderer Mitgliedstaaten und der Agentur aus oder hat Auswirkungen auf Grenzkontrollmaßnahmen.
- (3)
- Die tatsächliche oder mutmaßlich versuchte grenzüberschreitende Straftat ist mit einer bestimmten Vorgehensweise verbunden. In diesem Fall ist der Bericht mit einem Risikoanalysebericht zu verknüpfen, in dem die Vorgehensweise beschrieben wird.
- 5.1.
- Art des Ereignisses
Bei der Beschreibung der Art des Ereignisses verwendet der Urheber die in Anhang 1 Absatz 7 genannten Kategorien und Unterkategorien.- 5.2.
- Umstände des Ereignisses
- a)
- Zeit und Ort;
- b)
- Zielort (Einreise in den oder Ausreise aus dem Schengen-Raum oder unbekannt);
- c)
- Umstände der Feststellung:
- (1)
- bei einer Kontrolle an einer Grenzübergangsstelle,
- (2)
- bei einem Grenzüberwachungseinsatz,
- (3)
- sonstige (Sekundärmigration, Grenzvorbereich).
- d)
- Beförderungsmittel:
- (1)
- Flug (ein Bericht über den Flug ist mit dem Bericht gemäß Absatz 7 zu verknüpfen)
- (2)
- Schiff (ein Bericht über das Schiff ist mit dem Bericht gemäß Absatz 1 oder dem Such- und Rettungseinsatz gemäß Absatz 6 zu verknüpfen)
- (3)
- Container
- (4)
- Lkw oder Nutzfahrzeug
- (5)
- Pkw
- (6)
- Bus oder Reisebus
- (7)
- Zug
- (8)
- Fußgängerverkehr
- (9)
- Fracht- oder Postpakete.
- 5.3.
- Beteiligte Personen
- a)
- Gesamtzahl der beteiligten Personen;
- b)
- Rolle der Personen;
- c)
- Zahl der Minderjährigen;
- d)
- Aufschlüsselung nach (vermuteten/bestätigten) Staatsangehörigkeiten.
- 6.
- EINZELEREIGNISBERICHT ÜBER AUSGEWÄHLTE SCHIFFE
Informationen zu ausgewählten Schiffen sind zu melden,- (1)
- wenn das entdeckte Schiff auf der Überwachungsliste verdächtiger Schiffe aufgeführt ist — in diesem Fall wird die Meldung mit der entsprechenden Überwachungsliste verknüpft;
- (2)
- wenn das Schiff an einem in diesem Anhang aufgeführten Ereignis beteiligt ist — in diesem Fall wird die Meldung mit dem entsprechenden Ereignis verknüpft;
- (3)
- wenn das Schiff vom Urheber als verdächtig erachtet wird — in diesem Fall wird die Meldung mit einem Risikoanalysebericht verknüpft.
- 6.1.
- Position und Status des Schiffs
Informationen zur Position des ausgewählten Schiffs umfassen Folgendes:- a)
- Zeitpunkt der Messung, Position und Unsicherheitsradius, Kurs und Geschwindigkeit, wenn das Schiff in Bewegung ist;
- b)
- Status des Schiffs (Motoren ausgeschaltet, Rauch bemerkt, vor Anker liegend usw.);
- c)
- Quelle der Messung oder Entdeckung (Radar, Positionierungssystem usw.);
- d)
- vorhergehende bekannte Positionen des Schiffs vor dem Ereignis.
Die Urheber, die Informationen über das Schiff einholen können, bemühen sich, seine Position anhand der ihnen zur Verfügung stehenden Informationsquellen so früh wie möglich zu aktualisieren.
Die Informationen über die Position eines ausgewählten Schiffs auf See werden nach dessen Entdeckung mindestens einmal pro Stunde aktualisiert.
- 6.2.
- Schiffstyp
Informationen über den Schiffstyp helfen bei folgenden Unterscheidungen:- a)
- zwischen Fahrgastschiffen, Segelbooten, Motorjachten, Fischereifahrzeugen, Containerschiffen, Massengutschiffen, Öltankschiffen, Stückgutschiffen, Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, beweglichen Offshore-Bohreinheiten und Spezialschiffen;
- b)
- zwischen verschiedenen Nutzungen des Schiffs: gewerbliche Nutzung oder Freizeitnutzung.
- 6.3.
- Identifizierungsmerkmale von Schiffen
Informationen über die Identifizierungsmerkmale von Schiffen umfassen Folgendes:- a)
- Flagge;
- b)
- Name des Schiffs;
- c)
- Nummer der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), Kennnummer des mobilen Seefunkdienstes (Maritime Mobile Service Identity — MMSI) und sonstige visuelle Identifizierungsmerkmale und Funkkennungen, die zur Kontaktaufnahme und zur Beschreibung der Schiffe verwendet werden.
- 6.4.
- Fahrgäste und Fracht
Informationen über Fahrgäste und Fracht umfassen Folgendes:- a)
- Zahl der Besatzungsmitglieder;
- b)
- Aufschlüsselung der Besatzungsmitglieder nach Staatsangehörigkeit;
- c)
- Zahl der Fahrgäste;
- d)
- Aufschlüsselung der Fahrgäste nach Staatsangehörigkeit;
- e)
- Art und Menge/Gewicht der Fracht.
- 7.
- EINZELEREIGNISBERICHT ÜBER AUSGEWÄHLTE DRITTLANDFLÜGE
Informationen zu ausgewählten Drittlandflügen sind zu melden,- (1)
- wenn der entdeckte Flug auf der Überwachungsliste verdächtiger Flüge aufgeführt ist — in diesem Fall wird die Meldung mit der entsprechenden Überwachungsliste verknüpft;
- (2)
- wenn der Flug an einem in diesem Anhang aufgeführten Ereignis beteiligt ist — in diesem Fall wird die Meldung mit dem entsprechenden Ereignis verknüpft;
- (3)
- wenn der Flug vom Urheber als verdächtig erachtet wird — in diesem Fall wird die Meldung mit einem Risikoanalysebericht verknüpft.
- 7.1.
- Position des ausgewählten Luftfahrzeugs
Informationen zur Position des ausgewählten Luftfahrzeugs umfassen Folgendes:- a)
- Zeitpunkt der Messung;
- b)
- Position einschließlich Höhe und Unsicherheitsbereich;
- c)
- Kurs und Geschwindigkeit;
- d)
- Quelle der Messung oder Entdeckung (Radar, Positionierungssystem usw.).
- 7.2.
- Art des ausgewählten Luftfahrzeugs
Informationen über die Art des Luftfahrzeugs helfen bei der Unterscheidung zwischen starren Flügeln oder Drehflügeln, Düsen- oder Propellerantrieb und an Bord gesteuert oder ferngesteuert und können, sofern verfügbar, Hinweise auf das genaue Modell liefern.- 7.3.
- Identifizierungsmerkmale von Luftfahrzeugen
Informationen über die Identifizierungsmerkmale von Luftfahrzeugen umfassen die verschiedenen visuellen Identifizierungsmerkmale und Funkkennungen, die zur Kontaktaufnahme und zur Beschreibung des Luftfahrzeugs verwendet werden.- 7.4.
- Informationen über den Flug
Informationen über den Flug umfassen Folgendes:- a)
- Art des Flugs (kommerziell, privat, behördlich usw.);
- b)
- Flugnummer, einschließlich der Flugnummern kommerzieller Flüge;
- c)
- Abflugort;
- d)
- Zielort;
- e)
- Flugplannummer.
- 7.5.
- Fluggäste und Fracht
Informationen über Fluggäste und Fracht umfassen Folgendes:- a)
- Zahl der Besatzungsmitglieder;
- b)
- Aufschlüsselung der Besatzungsmitglieder nach Staatsangehörigkeit;
- c)
- Zahl der Fluggäste;
- d)
- Aufschlüsselung der Fluggäste nach Staatsangehörigkeit;
- e)
- Art der Fracht.
- 8.
- EINZELEREIGNISBERICHT ÜBER SUCH- UND RETTUNGSEINSÄTZE
Das nationale Koordinierungszentrum meldet jedes Ereignis im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen gemäß Artikel 21. Die Berichterstattung über mögliche Ereignisse im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen erstreckt sich über die Dauer des Ereignisses von der ersten Entdeckung des ausgewählten Schiffs oder von der eingegangenen Warnmeldung zu Personen in Seenot bis zum Abschluss des Grenzübertrittsereignisses und der Beendigung des entsprechenden Such- und Rettungseinsatzes. Die Urheber und die Eigentümer übermitteln die folgenden Informationen (sofern verfügbar):- 8.1.
- Verknüpfungen zur Meldung von Schiffen in Seenot gemäß Absatz 6
Die Meldung kann auch mit anderen ausgewählten Schiffen verknüpft werden, die an dem Such- und Rettungseinsatz beteiligt sind, z. B. Mutterschiffen.- 8.2.
- Berichterstattung über den Stand des Such- und Rettungseinsatzes einschließlich
- a)
- der Such- und Rettungsphase (Unsicherheit, Alarm, Notfall, laufender Such- und Rettungseinsatz, Such- und Rettungseinsatz abgeschlossen);
- b)
- der zuständigen Seenotrettungsleitstelle;
- c)
- des vorgesehenen sicheren Orts oder des sicheren Orts, wenn der Such- und Rettungseinsatz bereits abgeschlossen ist.
- 8.3.
- Gegebenenfalls Verknüpfungen mit den Meldungen gemäß Absatz 1 und Absatz 2
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