Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2021/600
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. April 2021
Für die Kommission
Gerassimos Thomas
Generaldirektor
Generaldirektion Steuern und Zollunion
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