Artikel 2 VO (EU) 2021/617
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 7 erhält folgende Fassung:
Artikel 7
Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Wassertieren, die für Aquakulturbetriebe, zur Freisetzung in offenen Gewässern oder für andere Zwecke außer dem menschlichen Verzehr bestimmt sind Die Veterinärbescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b, die für den Eingang in die Union von Wassertieren, die für bestimmte Aquakulturbetriebe, zur Freisetzung in offenen Gewässern oder für andere Zwecke außer dem menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu verwenden ist, muss dem Muster AQUA-ENTRY-ESTAB/RELEASE/OTHER, das nach dem Muster in Anhang II erstellt wird, entsprechen.
- 2.
- Anhang II erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
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