Artikel 4 VO (EU) 2021/632

Aufhebungen

(1) Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2007 und die Entscheidung 2007/275/EG werden mit Wirkung vom 21. April 2021 aufgehoben.

(2) Verweise auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.

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