ANHANG XI VO (EU) 2021/637
Meldebogen EU LR1 – LRSum – Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
a) | ||
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Maßgeblicher Betrag | ||
1 | Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss | |
2 | Anpassung bei Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber aus dem aufsichtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen sind | |
3 | (Anpassung bei verbrieften Risikopositionen, die die operativen Anforderungen für die Anerkennung von Risikoübertragungen erfüllen) | |
4 | (Anpassung bei vorübergehendem Ausschluss von Risikopositionen gegenüber Zentralbanken (falls zutreffend)) | |
5 | (Anpassung bei Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe i CRR bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt) | |
6 | Anpassung bei marktüblichen Käufen und Verkäufen finanzieller Vermögenswerte gemäß dem zum Handelstag geltenden Rechnungslegungsrahmen | |
7 | Anpassung bei berücksichtigungsfähigen Liquiditätsbündelungsgeschäften | |
8 | Anpassung bei derivativen Finanzinstrumenten | |
9 | Anpassung bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) | |
10 | Anpassung bei außerbilanziellen Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) | |
11 | (Anpassung bei Anpassungen aufgrund des Gebots der vorsichtigen Bewertung und spezifischen und allgemeinen Rückstellungen, die eine Verringerung des Kernkapitals bewirkt haben) | |
EU-11a | (Anpassung bei Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe c CRR aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden) | |
EU-11b | (Anpassung bei Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe j CRR aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden) | |
12 | Sonstige Anpassungen | |
13 | Gesamtrisikopositionsmessgröße |
Meldebogen EU LR2 – LRCom – Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote | |||
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a) | b) | ||
T | T-1 | ||
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFTs) | |||
1 | Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate und SFTs, aber einschließlich Sicherheiten) | ||
2 | Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden | ||
3 | (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) | ||
4 | (Anpassung bei im Rahmen von Wertpapierfinanzierungsgeschäften entgegengenommenen Wertpapieren, die als Aktiva erfasst werden) | ||
5 | (Allgemeine Kreditrisikoanpassungen an bilanzwirksamen Posten) | ||
6 | (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) | ||
7 | Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate und SFTs) | ||
Risikopositionen aus Derivaten | |||
8 | Wiederbeschaffungskosten für Derivatgeschäfte nach SA-CCR (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) | ||
EU-8a | Abweichende Regelung für Derivate: Beitrag der Wiederbeschaffungskosten nach vereinfachtem Standardansatz | ||
9 | Aufschläge für den potenziellen künftigen Risikopositionswert im Zusammenhang mit SA-CCR-Derivatgeschäften | ||
EU-9a | Abweichende Regelung für Derivate: Potenzieller künftiger Risikopositionsbeitrag nach vereinfachtem Standardansatz | ||
EU-9b | Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode | ||
10 | (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (SA-CCR) | ||
EU-10a | (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (vereinfachter Standardansatz) | ||
EU-10b | (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) (Ursprungsrisikomethode) | ||
11 | Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate | ||
12 | (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) | ||
13 | Gesamtsumme der Risikopositionen aus Derivaten | ||
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) | |||
14 | Brutto-Aktiva aus SFTs (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte | ||
15 | (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFTs) | ||
16 | Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva | ||
EU-16a | Abweichende Regelung für SFTs: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429e Absatz 5 und Artikel 222 CRR | ||
17 | Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften | ||
EU-17a | (Ausgeschlossener CCP-Teil kundengeclearter SFT-Risikopositionen) | ||
18 | Gesamtsumme der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften | ||
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen | |||
19 | Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert | ||
20 | (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) | ||
21 | (Bei der Bestimmung des Kernkapitals abgezogene allgemeine Rückstellungen sowie spezifische Rückstellungen in Verbindung mit außerbilanziellen Risikopositionen) | ||
22 | Außerbilanzielle Risikopositionen | ||
Ausgeschlossene Risikopositionen | |||
EU-22a | (Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe c CRR aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgeschlossen werden) | ||
EU-22b | ((Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe j CRR ausgeschlossen werden) | ||
EU-22c | (Ausgeschlossene Risikopositionen öffentlicher Entwicklungsbanken (oder als solche behandelter Einheiten) – öffentliche Investitionen) | ||
EU-22d | (Ausgeschlossene Risikopositionen öffentlicher Entwicklungsbanken (oder als solche behandelter Einheiten) – Förderdarlehen) | ||
EU-22e | (Ausgeschlossene Risikopositionen aus der Weitergabe von Förderdarlehen durch Institute, die keine öffentlichen Entwicklungsbanken (oder als solche behandelte Einheiten) sind) | ||
EU-22f | (Ausgeschlossene garantierte Teile von Risikopositionen aus Exportkrediten) | ||
EU-22g | (Ausgeschlossene überschüssige Sicherheiten, die bei Triparty Agents hinterlegt wurden) | ||
EU-22h | (Von CSDs/Instituten erbrachte CSD-bezogene Dienstleistungen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe o CRR ausgeschlossen werden) | ||
EU-22i | (Von benannten Instituten erbrachte CSD-bezogene Dienstleistungen, die gemäß Artikel 429a Absatz 1 Buchstabe p CRR ausgeschlossen werden) | ||
EU-22j | (Verringerung des Risikopositionswerts von Vorfinanzierungs- oder Zwischenkrediten) | ||
EU-22k | Gesamtsumme der ausgeschlossenen Risikopositionen | ||
Kernkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße | |||
23 | Kernkapital | ||
24 | Gesamtrisikopositionsmessgröße | ||
Verschuldungsquote | |||
25 | Verschuldungsquote (in %) | ||
EU-25 | Verschuldungsquote (ohne die Auswirkungen der Ausnahmeregelung für öffentliche Investitionen und Förderdarlehen) (in %) | ||
25a | Verschuldungsquote (ohne die Auswirkungen etwaiger vorübergehender Ausnahmeregelungen für Zentralbankreserven) (in %) | ||
26 | Regulatorische Mindestanforderung an die Verschuldungsquote (in %) | ||
EU-26a | Zusätzliche Eigenmittelanforderungen zur Eindämmung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung (in %) | ||
EU-26b | davon: in Form von hartem Kernkapital | ||
27 | Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote (in %) | ||
EU-27a | Gesamtanforderungen an die Verschuldungsquote (in %) | ||
Gewählte Übergangsregelung und maßgebliche Risikopositionen | |||
EU-27b | Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße | ||
Offenlegung von Mittelwerten | |||
28 | Mittelwert der Tageswerte der Brutto-Aktiva aus SFTs nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte und Aufrechnung der Beträge damit verbundener Barverbindlichkeiten und -forderungen | ||
29 | Quartalsendwert der Brutto-Aktiva aus SFTs nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte und Aufrechnung der Beträge damit verbundener Barverbindlichkeiten und -forderungen | ||
30 | Gesamtrisikopositionsmessgröße (einschließlich der Auswirkungen etwaiger vorübergehender Ausnahmeregelungen für Zentralbankreserven) unter Einbeziehung der in Zeile 28 offengelegten Mittelwerte der Brutto-Aktiva aus SFTs (nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte und Aufrechnung der Beträge damit verbundener Barverbindlichkeiten und -forderungen) | ||
30a | Gesamtrisikopositionsmessgröße (ohne die Auswirkungen etwaiger vorübergehender Ausnahmeregelungen für Zentralbankreserven) unter Einbeziehung der in Zeile 28 offengelegten Mittelwerte der Brutto-Aktiva aus SFTs (nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte und Aufrechnung der Beträge damit verbundener Barverbindlichkeiten und -forderungen) | ||
31 | Verschuldungsquote (einschließlich der Auswirkungen etwaiger vorübergehender Ausnahmeregelungen für Zentralbankreserven) unter Einbeziehung der in Zeile 28 offengelegten Mittelwerte der Brutto-Aktiva aus SFTs (nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte und Aufrechnung der Beträge damit verbundener Barverbindlichkeiten und -forderungen) | ||
31a | Verschuldungsquote (ohne die Auswirkungen etwaiger vorübergehender Ausnahmeregelungen für Zentralbankreserven) unter Einbeziehung der in Zeile 28 offengelegten Mittelwerte der Brutto-Aktiva aus SFTs (nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte und Aufrechnung der Beträge damit verbundener Barverbindlichkeiten und -forderungen) |
Meldebogen EU LR3 – LRSpl – Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFTs und ausgenommene Risikopositionen)
a) | ||
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Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote | ||
EU-1 | Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFTs und ausgenommene Risikopositionen), davon: | |
EU-2 | Risikopositionen im Handelsbuch | |
EU-3 | Risikopositionen im Anlagebuch, davon: | |
EU-4 | Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen | |
EU-5 | Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden | |
EU-6 | Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Staaten behandelt werden | |
EU-7 | Risikopositionen gegenüber Instituten | |
EU-8 | Durch Grundpfandrechte an Immobilien besicherte Risikopositionen | |
EU-9 | Risikopositionen aus dem Mengengeschäft | |
EU-10 | Risikopositionen gegenüber Unternehmen | |
EU-11 | Ausgefallene Risikopositionen | |
EU-12 | Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) |
Tabelle EU LRA – Offenlegung qualitativer Informationen zur Verschuldungsquote
a) | ||
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Zeile | Freitext | |
a) | Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung | |
b) | Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten |
© Europäische Union 1998-2021
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