ANHANG XXIX VO (EU) 2021/637

Tabelle EU MRA: Qualitative Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit dem Marktrisiko

Freitext
a

Artikel 435 Absatz 1 Buchstaben a und d CRR

Beschreibung der Marktrisikomanagement-Strategien und -Prozesse des Instituts. Hierzu zählen:

Eine Erläuterung der strategischen Ziele, die das Management mit seinen Handelsgeschäften verfolgt, sowie eine Beschreibung der zur Ermittlung, Messung, Überwachung und Kontrolle der Marktrisiken des Instituts eingeführten Prozesse.

eine Beschreibung der Leitlinien des Instituts für die Risikoabsicherung und -minderung und der Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung getroffenen Maßnahmen.

b

Artikel 435 Absatz 1 Buchstabe b CRR

Eine Beschreibung von Struktur und Organisation der Marktrisikomanagementfunktion, einschließlich einer Beschreibung der zur Umsetzung der unter a erläuterten Strategien und Prozesse des Instituts geschaffenen Struktur für die Marktrisikosteuerung, die über die Beziehungen und die Kommunikationsmechanismen zwischen den verschiedenen, mit dem Marktrisikomanagement befassten Bereichen Aufschluss gibt.
c

Artikel 435 Absatz 1 Buchstabe c CRR

Umfang und Art der Risikoberichts- und -messsysteme.

Meldebogen EU MR1 - Marktrisiko beim Standardansatz

a
Risikogewichtete Positionsbeträge (RWEAs)
Outright-Termingeschäfte
1 Zinsrisiko (allgemein und spezifisch)
2 Aktienkursrisiko (allgemein und spezifisch)
3 Fremdwährungsrisiko
4 Warenpositionsrisiko
Optionen
5 Vereinfachter Ansatz
6 Delta-Plus-Ansatz
7 Szenario-Ansatz
8 Verbriefung (spezifisches Risiko)
9 Gesamtsumme

Tabelle EU MRB: Qualitative Offenlegungspflichten von Instituten, die interne Modelle für das Marktrisiko verwenden

Freitext
EU (a)

Artikel 455 Buchstabe c CRR

Beschreibung der Verfahren und Systeme, die zur Sicherstellung der Marktfähigkeit der im Handelsbuch enthaltenen Positionen umgesetzt wurden, um den Anforderungen des Artikels 104 zu genügen. Beschreibung der Methodik, mit der sichergestellt werden soll, dass die für das allgemeine Management des Handelsbuchs umgesetzten Strategien und Verfahren angemessen sind.
EU (b)

Artikel 455 Buchstabe c CRR

Für im Handelsbuch und im Anlagebuch gehaltene Risikopositionen, die gemäß dem einschlägigen Rechnungslegungsrahmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und deren Risikopositionswert gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 2 Artikel 34 und Teil 3 Titel I Kapitel 3 Artikel 105 CRR (und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/11) angepasst wird, eine Beschreibung der Systeme und Kontrollen, die sicherstellen sollen, dass die Schätzwerte vorsichtig und zuverlässig sind. Diese Offenlegung kann als Teil der Marktrisikooffenlegung für im Handelsbuch gehaltene Risikopositionen bereitgestellt werden.

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer i CRR

(A)
Institute, die VaR-Modelle und SVaR-Modelle nutzen, legen Folgendes offen:
a)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer i und Artikel 455 Buchstabe b CRR

Beschreibung der von den VaR- und SVaR-Modellen abgedeckten Tätigkeiten und Risiken, aus der hervorgeht, wie sich diese auf die Portfolios/Teilportfolios verteilen, für die die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat.
b)

Artikel 455 Buchstabe b CRR

Beschreibung des Anwendungsbereichs der VaR- und SVaR-Modelle, für die die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat, samt Informationen darüber, welche Unternehmen der Gruppe diese Modelle nutzen und in welchem Umfang diese Modelle alle auf Gruppenebene verwendeten Modelle darstellen, sowie den Prozentsatz der von diesen Modellen abgedeckten Eigenmittelanforderungen / oder ob alle Unternehmen mit Marktrisiko dieselben VaR-/SVaR-Modelle verwenden.

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer i CRR

Charakteristika der verwendeten Modelle. Dies muss Folgendes umfassen:
c) Eine allgemeine Beschreibung der aufsichtsrechtlichen VaR- und SVaR-Modelle
d) Gegebenenfalls eine Erörterung der Hauptunterschiede zwischen den für Managementzwecke und dem für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendeten VaR- und SVaR-Modell/en (10 Tage 99 %)
e) Bei VaR-Modellen:
i) Die Häufigkeit der Datenaktualisierung
ii) Die Länge des Datenzeitraums, der zur Kalibrierung des Modells verwendet wird. Eine Beschreibung des verwendeten Gewichtungsschemas (sofern eines verwendet wird)
iii) Eine Beschreibung, wie das Institut die zehntägige Haltefrist bestimmt (wird beispielsweise ein eintägiger VaR mit der Quadratwurzel aus 10 hochskaliert, oder wird der 10-Tage-VaR im Modell direkt bestimmt?)
iv) Eine Beschreibung des Aggregationsansatzes, d. h. der Methode für die Aggregierung des spezifischen und des allgemeinen Risikos (d. h. berechnen die Institute das spezifische Risiko als Einzelrisiko mit einer anderen Methode als der, die sie für die Berechnung des allgemeinen Risikos verwenden, oder verwenden Institute ein Einheitsmodell, das zwischen allgemeinem und spezifischem Risiko differenziert?)
v) Bewertungsansatz (vollständige Neubewertung oder Nutzung von Näherungen)
vi) Ob bei der Simulation potenzieller Veränderungen der Risikofaktoren absolute oder relative Renditen (oder ein gemischter Ansatz) verwendet (d. h. anteilige oder absolute Preis- oder Zinsänderungen angesetzt werden).
f) Bei SVaR-Modellen ist Folgendes anzugeben:
i) Wie das Institut die zehntägige Haltefrist bestimmt. Wird beispielsweise ein eintägiger VaR mit der Quadratwurzel aus 10 hochskaliert, oder wird der 10-Tage-VaR im Modell direkt bestimmt? Ist der Ansatz der gleiche wie bei VaR-Modellen, können die Institute dies bestätigen und auf ihre Angaben unter Buchstabe e Ziffer iii verweisen
ii) Der vom Institut gewählte Stresszeitraum samt Begründung für diese Wahl
iii) Bewertungsansatz (vollständige Neubewertung oder Nutzung von Näherungen).
g)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer iii CRR

Beschreibung der auf die Modellparameter angewandten Stresstests (Hauptszenarien, die entwickelt wurden, um die Merkmale der Portfolios zu erfassen, auf die die VaR- und SVaR-Modelle auf Gruppenebene angewandt werden).
h)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer iv CRR

Beschreibung des Ansatzes, der für den Rückvergleich/die Validierung von Genauigkeit und interner Kohärenz der für die internen Modelle und die Modellierungsverfahren verwendeten Daten und Parameter genutzt wird.

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer ii CRR

(B)
Institute, die zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko (IRC) interne Modelle verwenden, legen Folgendes offen:
a)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 455 Buchstabe b CRR

Beschreibung der von den IRC-Modellen abgedeckten Risiken, aus der hervorgeht, wie sich diese auf die Portfolios/Teilportfolios verteilen, für die die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat.
b)

Artikel 455 Buchstabe b CRR

Beschreibung des Anwendungsbereichs des IRC-Modells, für das die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat, samt Informationen darüber, welche Unternehmen der Gruppe diese Modelle nutzen und in welchem Umfang diese Modelle alle auf Gruppenebene verwendeten Modelle darstellen, sowie den Prozentsatz der von diesen Modellen abgedeckten Eigenmittelanforderungen / oder ob alle Unternehmen mit Marktrisiko dieselben IRC-Modelle verwenden.
c)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer ii CRR

Allgemeine Beschreibung der Methode, die bei internen Modellen für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko zur Anwendung kommt, einschließlich
i) Angaben zum allgemeinen Modellansatz (insbesondere, ob Modelle verwendet werden, die sich auf Kreditspreads oder Übergangsmatrizen stützen)
ii) Angaben zur Kalibrierung der Übergangsmatrix
iii) Angaben zu Korrelationsannahmen.
d) Vorgehensweise bei der Bestimmung der Liquiditätshorizonte.
e) Methode, die verwendet wird, um zu einer dem geforderten Soliditätsstandard entsprechenden Bewertung der Eigenmittel zu gelangen.
f) Vorgehensweise bei der Validierung der Modelle.
g)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer iii CRR

Beschreibung der auf die Modellparameter angewandten Stresstests (Hauptszenarien, die entwickelt wurden, um die Merkmale der Portfolios zu erfassen, auf die die IRC-Modelle auf Gruppenebene angewandt werden).
h)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer iv CRR

Beschreibung des Ansatzes, der für den Rückvergleich/die Validierung von Genauigkeit und interner Kohärenz der für die internen IRC-Modelle und die Modellierungsverfahren verwendeten Daten und Parameter genutzt wird.

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer ii CRR

(C)
Institute, die zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen für das Korrelationshandelsportfolio (Messung des Gesamtrisikos) interne Modelle verwenden, legen Folgendes offen:
a)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer ii und Artikel 455 Buchstabe b CRR

Beschreibung der von den Modellen zur Messung des Gesamtrisikos abgedeckten Risiken, aus der hervorgeht, wie sich diese auf die Portfolios/Teilportfolios verteilen, für die die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat.
b)

Artikel 455 Buchstabe b CRR

Beschreibung des Anwendungsbereichs der Modelle zur Messung des Gesamtrisikos, für die die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat, samt Informationen darüber, welche Unternehmen der Gruppe diese Modelle nutzen und in welchem Umfang diese Modelle alle auf Gruppenebene verwendeten Modelle darstellen, sowie den Prozentsatz der von diesen Modellen abgedeckten Eigenmittelanforderungen / oder ob alle Unternehmen mit Marktrisiko dieselben Modelle verwenden.
c)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer ii CRR

Allgemeine Beschreibung der bei Korrelationshandelsaktivitäten verwendeten Methode. Hierzu zählen u. a.:
i) Angaben zum allgemeinen Modellansatz (Wahl der Modellkorrelation zwischen Ausfall/Migration und Kreditspread: i) gesonderte, aber korrelierte stochastische Prozesse als Ursache von Migration/Ausfall und Bewegungen im Kreditspread ii) Änderungen im Kreditspread als Ursache von Migration/Ausfall oder iii) Ausfall/Migration als Ursache von Änderungen im Kreditspread)
ii) Informationen, die für die Kalibrierung der Parameter für die Basiskorrelation verwendet werden: Preisfindung für die Tranchen über die LGD (konstant oder stochastisch)
iii) Informationen über die Entscheidung hinsichtlich der Laufzeitenstruktur, von Positionen (Gewinne und Verluste auf Basis simulierter Marktbewegungen im Modell, deren Berechnung sich auf die Zeit bis zum Auslaufen der einzelnen Positionen am Ende des einjährigen Kapitalhorizonts stützt; alternativ wird die Zeit bis zum Auslaufen ab Berechnungsdatum angesetzt).
d) Vorgehensweise bei der Bestimmung der Liquiditätshorizonte.
e) Methode, die verwendet wird, um zu einer dem geforderten Soliditätsstandard entsprechenden Bewertung der Eigenmittel zu gelangen.
f) Vorgehensweise bei der Validierung der Modelle.
g)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer iii CRR

Beschreibung der auf die Modellparameter angewandten Stresstests (Hauptszenarien, die entwickelt wurden, um die Merkmale der Portfolios zu erfassen, auf die die Modelle zur Messung des Gesamtrisikos auf Gruppenebene angewandt werden).
h)

Artikel 455 Buchstabe a Ziffer iv CRR

Beschreibung des Ansatzes, der für den Rückvergleich/die Validierung von Genauigkeit und interner Kohärenz der für die internen Modelle zur Messung des Gesamtrisikos und die Modellierungsverfahren verwendeten Daten und Parameter genutzt wird.
i)

Artikel 455 Buchstabe f CRR

Angaben zum gewichteten durchschnittlichen Liquiditätshorizont für jedes von den internen Modellen für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko und für Korrelationshandelsaktivitäten abgedeckte Teilportfolio.

Meldebogen EU MR2-A - Marktrisiko bei dem auf internen Modellen basierenden Ansatz (IMA)

a b
Risikoge-wichtete Positions-beträge (RWEAs) Eigenmittel-anforderungen
1 VaR (der höhere der Werte a und b).
a) Vortageswert des Risikopotenzials (VaRt-1).
b) Multiplikationsfaktor (mc) x Durchschnitt der vorausgegangenen 60 Geschäftstage (VaRavg).
2 SVaR (der höhere der Werte a und b).
a) Letzter Wert des Risikopotenzials unter Stressbedingungen (SVaRt-1).
b) Multiplikationsfaktor (ms) x Durchschnitt der vorausgegangenen 60 Geschäftstage (sVaRavg).
3 IRC (der höhere der Werte a und b).
a) Letzte IRC-Maßzahl.
b) Durchschnittswert der IRC-Maßzahl in den vorausgegangenen zwölf Wochen.
4 Messung des Gesamtrisikos (der höhere der Werte a, b und c).
a) Letzte Risikomaßzahl für die Messung des Gesamtrisikos.
b) Durchschnittswert der Maßzahl für die Messung des Gesamtrisikos in den vorausgegangenen zwölf Wochen.
c) Messung des Gesamtrisikos - Untergrenze.
5 Sonstige
6 Gesamtsumme

Meldebogen EU MR2-B – RWEA-Flussrechnung der Marktrisiken bei dem auf internen Modellen basierenden Ansatz (IMA)

a b c d e f g
VaR SVaR IRC Messung des Gesamtrisikos Sonstige RWEAs insgesamt Eigenmittel-anforderungen insgesamt
1 RWEAs am Ende des vorangegangenen Zeitraums
1a Regulatorische Anpassungen
1b RWEAs am Ende des vorangegangenen Quartals (Tagesende)
2 Entwicklungen bei den Risikoniveaus
3 Modellaktualisierungen/-änderungen
4 Methoden und Grundsätze
5 Erwerb und Veräußerungen
6 Wechselkursschwankungen
7 Sonstige
8a RWEAs am Ende des Offenlegungszeitraums (Tagesende)
8b Regulatorische Anpassungen
8 RWEAs am Ende des Offenlegungszeitraums

Meldebogen EU MR3 - IMA-Werte für Handelsportfolios

a
VaR (10 Tage 99 %)
1 Höchstwert
2 Durchschnittswert
3 Mindestwert
4 Ende des Zeitraums
SVaR (10 Tage 99 %)
5 Höchstwert
6 Durchschnittswert
7 Mindestwert
8 Ende des Zeitraums
IRC (99,9 %)
9 Höchstwert
10 Durchschnittswert
11 Mindestwert
12 Ende des Zeitraums
Messung des Gesamtrisikos (99,9 %)
13 Höchstwert
14 Durchschnittswert
15 Mindestwert
16 Ende des Zeitraums

Meldebogen EU MR4 - Vergleich der VaR-Schätzwerte mit Gewinnen/Verlusten

Zu liefern ist eine Analyse der „Ausreißer” bei den Rückvergleichen (Überschreitungen gemäß Artikel 366 CRR). Hierfür sind die jeweiligen Daten und die entsprechende Überschreitung (VaR minus Gewinne und Verluste) auszuweisen. Dies muss zumindest die Hauptursachen für die Überschreitungen beinhalten, samt ähnlicher Vergleiche für die tatsächlichen Gewinne und Verluste sowie für die hypothetischen Gewinne und Verluste (Artikel 366 CRR). Angaben zu den tatsächlichen Gewinnen und Verlusten und insbesondere eine Klarstellung, ob diese auch Reserven einschließen, und wenn nicht, wie Reserven in das Rückvergleichsverfahren eingebunden werden.

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