ANHANG I VO (EU) 2021/664
Kriterien für die Festlegung der Fähigkeiten, Leistungsanforderungen, Betriebsbedingungen und Luftraumbeschränkungen nach Artikel 3 Absatz 4
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A.
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Kriterien für die Festlegung der UAS-Fähigkeiten und Leistungsanforderungen
Bei der Festlegung der UAS-Fähigkeiten und Leistungsanforderungen nach Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a berücksichtigen die Mitgliedstaaten folgende Kriterien:- 1.
- die erwarteten Arten von UAS-Betrieb und das erwartete Verkehrsaufkommen des bemannten Flugverkehrs,
- 2.
- bestehende Klassifizierung und Strukturen des Luftraums,
- 3.
- die zu erbringenden U-Space-Dienste,
- 4.
- sonstige zusätzliche Beschränkungen.
- B.
- Kriterien für die Festlegung der Leistungsanforderungen an U-Space-Dienste
Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen an U-Space-Dienste nach Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe b berücksichtigen die Mitgliedstaaten folgende Kriterien:- 1.
- Risiken am Boden und in der Luft,
- 2.
- das überflogene geografische Gebiet,
- 3.
- bekannte schlechte Wetterbedingungen,
- 4.
- verfügbare Infrastruktur zur Unterstützung des U-Space-Dienstes.
- C.
- Kriterien für die Festlegung von Betriebsbedingungen und Luftraumbeschränkungen
Bei der Festlegung der Betriebsbedingungen und Luftraumbeschränkungen nach Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c berücksichtigen die Mitgliedstaaten folgende Kriterien:- 1.
- Betriebsbedingungen
- a)
- Erwartete Arten von Flügen,
- b)
- Contingency- und Notfallverfahren für UAS,
- c)
- das Verfahren zwischen den Anbietern von U-Space-Diensten und den betreffenden Flugverkehrsdienststellen zur Koordinierung der Anträge auf Erteilung von UAS-Fluggenehmigungen im kontrollierten Luftraum,
- d)
- die Verfahren zur Verbreitung der dynamischen Luftraumkonfigurierung im kontrollierten Luftraum.
- 2.
- Luftraumbeschränkungen
- a)
- Die verfügbare Kapazität für den UAS-Verkehr,
- b)
- die verfügbare und geplante Kapazität für die bemannte Luftfahrt,
- c)
- Zugang der bemannten Luftfahrt zum U-Space-Luftraum,
- d)
- Wetterbeschränkungen für die Nutzung des U-Space-Luftraums, Auswirkungen auf Flugplätze und sonstige spezifische Tätigkeiten, die an den vorgeschlagenen U-Space-Luftraum angrenzen.
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