ANHANG I VO (EU) 2021/664

Kriterien für die Festlegung der Fähigkeiten, Leistungsanforderungen, Betriebsbedingungen und Luftraumbeschränkungen nach Artikel 3 Absatz 4

A.
Kriterien für die Festlegung der UAS-Fähigkeiten und Leistungsanforderungen

Bei der Festlegung der UAS-Fähigkeiten und Leistungsanforderungen nach Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a berücksichtigen die Mitgliedstaaten folgende Kriterien:
1.
die erwarteten Arten von UAS-Betrieb und das erwartete Verkehrsaufkommen des bemannten Flugverkehrs,
2.
bestehende Klassifizierung und Strukturen des Luftraums,
3.
die zu erbringenden U-Space-Dienste,
4.
sonstige zusätzliche Beschränkungen.

B.
Kriterien für die Festlegung der Leistungsanforderungen an U-Space-Dienste

Bei der Festlegung der Leistungsanforderungen an U-Space-Dienste nach Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe b berücksichtigen die Mitgliedstaaten folgende Kriterien:
1.
Risiken am Boden und in der Luft,
2.
das überflogene geografische Gebiet,
3.
bekannte schlechte Wetterbedingungen,
4.
verfügbare Infrastruktur zur Unterstützung des U-Space-Dienstes.

C.
Kriterien für die Festlegung von Betriebsbedingungen und Luftraumbeschränkungen

Bei der Festlegung der Betriebsbedingungen und Luftraumbeschränkungen nach Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c berücksichtigen die Mitgliedstaaten folgende Kriterien:

1.
Betriebsbedingungen

a)
Erwartete Arten von Flügen,
b)
Contingency- und Notfallverfahren für UAS,
c)
das Verfahren zwischen den Anbietern von U-Space-Diensten und den betreffenden Flugverkehrsdienststellen zur Koordinierung der Anträge auf Erteilung von UAS-Fluggenehmigungen im kontrollierten Luftraum,
d)
die Verfahren zur Verbreitung der dynamischen Luftraumkonfigurierung im kontrollierten Luftraum.

2.
Luftraumbeschränkungen

a)
Die verfügbare Kapazität für den UAS-Verkehr,
b)
die verfügbare und geplante Kapazität für die bemannte Luftfahrt,
c)
Zugang der bemannten Luftfahrt zum U-Space-Luftraum,
d)
Wetterbeschränkungen für die Nutzung des U-Space-Luftraums, Auswirkungen auf Flugplätze und sonstige spezifische Tätigkeiten, die an den vorgeschlagenen U-Space-Luftraum angrenzen.

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