Anlage VO (EU) 2021/664

ATS-Luftraumklassen und U-Space-Dienste

Zweck dieser Anlage ist es, übersichtlich aufzuzeigen, welche U-Space-Dienste in welcher Luftraumklasse erbracht werden. Sie enthält daher keine Spezifikationen, die nicht bereits in dieser Verordnung und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/666 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 genannt werden. Die von Flugverkehrsdienststellen erbrachten Flugverkehrsdienste und die Anforderungen an Flüge nach Instrumentenflugregeln und Sichtflugregeln, die in der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 festgelegt und in deren Anlage 4 zusammengefasst sind, bleiben davon unberührt.

Klasse Art des Flugs Zulässig im U-Space-Luftraum Durch Anbieter von U-Space-Diensten erbrachte Dienste im U-Space-Luftraum
A nur IFR Nicht ohne dynamische Rekonfigurierung des Luftraums
UAS (1) Ja

UAS-Fluggenehmigung

Verkehrsinformationen über UAS

B, C und D IFR und VFR Nicht ohne dynamische Rekonfigurierung des Luftraums
UAS (1) Ja

UAS-Fluggenehmigung

Verkehrsinformationen über UAS

E IFR Nicht ohne dynamische Rekonfigurierung des Luftraums
VFR Ja, vorbehaltlich einer gemeinsamen Position mit Anbietern von U-Space-Diensten n. z.
UAS (1) Ja

UAS-Fluggenehmigung

Verkehrsinformationen über UAS und VFR

F IFR Ja, vorbehaltlich einer gemeinsamen Position mit Anbietern von U-Space-Diensten n. z.
VFR Ja, vorbehaltlich einer gemeinsamen Position mit Anbietern von U-Space-Diensten n. z.
UAS (1) Ja

UAS-Fluggenehmigung

Verkehrsinformationen über UAS, IFR und VFR

G IFR Ja, vorbehaltlich einer gemeinsamen Position mit Anbietern von U-Space-Diensten n. z.
VFR Ja, vorbehaltlich einer gemeinsamen Position mit Anbietern von U-Space-Diensten n. z.
UAS (1) Ja

UAS-Fluggenehmigung

Verkehrsinformationen über UAS, IFR und VFR

Fußnote(n):

(1)

Außer UAS, die nach Instrumentenflugregeln geflogen werden.

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