ANHANG II VO (EU) 2021/690
FÖRDERFÄHIGE MAßNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG DES IN ARTIKEL 3 ABSATZ 2 BUCHSTABE F GENANNTEN SPEZIFISCHEN ZIELS BEZÜGLICH EUROPÄISCHER STATISTIKEN
Für die Umsetzung der politischen Strategien der Union werden hochwertige, vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über die wirtschaftliche, soziale, territoriale und ökologische Lage in der Union benötigt. Außerdem versetzen europäische Statistiken die europäischen Bürger in die Lage, den demokratischen Prozess sowie die Debatte über den gegenwärtigen Stand und die Zukunft der Union zu verstehen und sich an ihnen zu beteiligen.
Zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 und insbesondere unter Bezugnahme auf die fachliche Unabhängigkeit statistischer Ämter und die anderen statistischen Grundsätze gemäß Artikel 2 der genannten Verordnung soll das Programm den allgemeinen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken für den Zeitraum 2021-2027 vorgeben. Europäische Statistiken sind nach diesem Rahmen und gemäß den Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten. Dieser Rahmen sollte die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genannten Qualitätskriterien in enger und koordinierter Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Statistischen Systems (ESS) einhalten.
Die in diesem Rahmen entwickelten, erstellten und verbreiteten europäischen Statistiken tragen zur Umsetzung der politischen Strategien der Union bei, wie sie im AEUV festgelegt sind und sich in den strategischen Prioritäten der Kommission niederschlagen.
Mit dem Programm wird das ESS danach streben, sein Exzellenzniveau im Statistikbereich aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Durch die Jahresarbeitsprogramme soll ebenso das bestmögliche Ergebnis erzielt werden, wobei die verfügbaren Ressourcen auf regionaler Ebene, auf nationaler Ebene und auf Unionsebene zu berücksichtigen sind.
Kontinuierliche Forschung und Innovation werden als wichtige Triebkräfte für die Modernisierung der europäischen Statistiken und die Verbesserung ihrer Qualität angesehen. Investitionen im Rahmen des mehrjährigen Arbeitsprogramms sollten daher vorrangig auf die Entwicklung neuer Methoden und Verfahrensweisen sowie auf die Erkundung neuer Datenquellen für die Erstellung von Statistiken ausgerichtet sein.
Zur Verwirklichung des in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f genannten spezifischen Ziels werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Wirtschafts- und Währungsunion, Globalisierung und Handel
- 1.
- Bereitstellung hochwertiger Statistiken zur Untermauerung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und, soweit möglich, der Aufbau- und Resilienzfazilität und des Instruments für technische Unterstützung sowie zur Untermauerung des jährlichen Zyklus der Union zur wirtschaftspolitischen Überwachung und Steuerung;
- 2.
- Bereitstellung und erforderlichenfalls Weiterentwicklung der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren;
- 3.
- Bereitstellung von Statistiken und methodischer Anleitung zur statistischen Behandlung von Investitions- und Haushaltsinstrumenten bei der Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz, der Finanzstabilität und der Entstehung von Arbeitsplätzen;
- 4.
- Bereitstellung von Statistiken für die Zwecke der Eigenmittel und der Dienst- und Versorgungsbezüge der Unionsbediensteten;
- 5.
- bessere Messung des Handels mit Waren und Dienstleistungen, ausländischer Direktinvestitionen, globaler Wertschöpfungsketten und der Auswirkungen der Globalisierung auf die Volkswirtschaften der Union.
Binnenmarkt, Innovation und digitaler Wandel
- 1.
- Bereitstellung hochwertiger und verlässlicher Statistiken für den Binnenmarkt und Schlüsselbereiche in Innovation und Forschung;
- 2.
- Bereitstellung von mehr und aktuelleren Statistiken über die kollaborative Wirtschaft und die Auswirkungen der Digitalisierung auf Unternehmen in der Union und auf Unionsbürger;
- 3.
- Bereitstellung von Statistiken zur Unterstützung der europäischen Verteidigungspolitik, vorbehaltlich entsprechender Durchführbarkeitsstudien und unter gebührender Berücksichtigung der Sensibilität statistischer Daten.
Die soziale Dimension Europas
- 1.
-
Bereitstellung hochwertiger, aktueller und verlässlicher Statistiken zur Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Kompetenzpolitik der Union, einschließlich Statistiken zu Arbeitsmarkt, Beschäftigung, allgemeiner und beruflicher Bildung, Einkommen, Lebensbedingungen, Armut, Ungleichheit, Sozialschutz, geschlechtsspezifischer Gewalt, nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und Satellitenkonten zu Kompetenzen;
Ist die Entwicklung neuer Statistiken erforderlich, so müssen die Verfügbarkeit von Daten und die Durchführbarkeit der Erstellung von Statistiken über Satellitenkonten zu Kompetenzen und über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im Rahmen des ESS weiter geprüft werden;
- 2.
- Bereitstellung von Statistiken im Zusammenhang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
- 3.
- Ausweitung von Migrationsstatistiken, insbesondere zur Lage und zur Integration von Migranten sowie zum Bildungsbedarf und zum Qualifikationsniveau von Asylbewerbern;
- 4.
- Entwicklung modernisierter Volks- und Wohnungszählungsprogramme und Bevölkerungsstatistiken für die Zeit nach 2021;
- 5.
- Bereitstellung und regelmäßige Aktualisierung von Prognosen und Aufschlüsselungen in Bezug auf die Unionsbevölkerung.
Nachhaltige Entwicklung, natürliche Ressourcen und Umwelt
- 1.
- Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung;
- 2.
-
Bereitstellung hochwertiger Statistiken zur Untermauerung des europäischen Grünen Deals, einschließlich Weiterentwicklung der Statistiken zur Unterstützung der Energiestrategie, der Kreislaufwirtschaft, klimabezogener Statistiken und der Kunststoffstrategie;
Ist die Entwicklung neuer Statistiken und Indikatoren für die im vorstehenden Absatz genannten Themenbereiche erforderlich, so müssen die Verfügbarkeit von Daten und die Durchführbarkeit der Erstellung von Statistiken und Indikatoren im Rahmen des ESS weiter geprüft werden;
- 3.
- Bereitstellung wichtiger Umweltstatistiken und -indikatoren, unter anderem in den Bereichen Abfall, Wasser, biologische Vielfalt, Wälder, Bodennutzung und Bodenbedeckung sowie umweltökonomische Gesamtrechnungen;
- 4.
- Bereitstellung von Güter- und Personenverkehrsstatistiken zur Unterstützung der politischen Strategien der Union;
- 5.
- Entwicklung weiterer Indikatoren zur Überwachung der Intermodalität und der Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger;
- 6.
- Bereitstellung aktueller und relevanter Daten für die Belange der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Gemeinsamen Fischereipolitik und der mit Umwelt, Ernährungssicherheit und Tierwohl zusammenhängenden Politikbereiche.
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
- 1.
- Bereitstellung aktueller und umfassender statistischer Indikatoren für Regionen, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, der Städte und der ländlichen Gebiete der Union, um die Wirksamkeit der Raumentwicklungspolitik zu überwachen und zu evaluieren sowie die territorialen Auswirkungen der sektorbezogenen Politik zu evaluieren;
- 2.
- zunehmende Nutzung von Geodaten und systematische Integration und Einbindung des Geoinformationsmanagements in die Statistikerstellung;
- 3.
-
Prüfung im Rahmen des ESS, ob es möglich ist, Folgendes bereitzustellen und anschließend dessen Entwicklung zu unterstützen:
- a)
- Indikatoren zur Bekämpfung von Geldwäsche;
- b)
- Indikatoren zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung;
- c)
- Statistiken über Polizei und Sicherheit.
Bessere Kommunikation europäischer Statistiken und ihrer Werte durch ihre Förderung als vertrauenswürdige Quelle bei der Bekämpfung von Desinformation
- 1.
- Systematische Förderung europäischer Statistiken als vertrauenswürdiger Belegquelle sowie Erleichterung der Nutzung europäischer Statistiken durch Faktenüberprüfer, Wissenschaftler und Behörden bei der Bekämpfung von Desinformation;
- 2.
- Verstärkung des bestehenden Dialogs mit den Erstellern und den Nutzern europäischer Statistiken, um die Nutzung europäischer Statistiken zu verbessern und zu fördern, indem Maßnahmen zur Verbesserung der statistischen Kompetenz zum Nutzen der Unionsbürger, einschließlich Unternehmern, festgelegt und umgesetzt werden;
- 3.
- Erleichterung des Zugangs zu und des Verständnisses von Statistiken für Nutzer, unter anderem durch ansprechende und interaktive Visualisierungen, genauer zugeschnittene Dienste wie Daten auf Abruf und Analysen per Selbstbedienung;
- 4.
- Weiterentwicklung und Überwachung des Qualitätssicherungsrahmens für europäische Statistiken, auch durch Peer-Reviews der Einhaltung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken durch die Mitgliedstaaten;
- 5.
- Bereitstellung des Zugangs zu Mikrodaten für Forschungszwecke gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 unter Wahrung der höchsten Standards beim Datenschutz und bei der statistischen Geheimhaltung.
Nutzung der Datenrevolution und Übergang zu vertrauenswürdigen intelligenten Statistiken
- 1.
- Intensivierung der Nutzung neuer digitaler Datenquellen in einem Umfeld mit vielfachen Quellen, um nahezu in Echtzeit mit vertrauenswürdigen, zwecktauglichen Algorithmen neue intelligente Statistiken zu erstellen;
- 2.
- Entwicklung neuartiger Ansätze für die Nutzung von Daten in privater Hand durch die Einführung von Verfahren der datenschutzfreundlichen Rechentechnik und der abgesicherten Mehrparteienberechnung;
- 3.
- Förderung von Spitzenforschung und Innovation in amtlichen Statistiken, unter anderem durch die Nutzung von Kooperationsnetzen und durch das Angebot europäischer Ausbildungsprogramme im Bereich der Statistik.
Erweiterte Partnerschaften und statistische Zusammenarbeit
- 1.
- Stärkung der Partnerschaft mit dem ESS und der Zusammenarbeit mit dem Europäischen System der Zentralbanken;
- 2.
- Förderung von Partnerschaften mit öffentlichen und privaten Dateninhabern und dem Technologiesektor, um den Zugang zu Daten für statistische Zwecke, die Integration von Daten aus verschiedenen Quellen und den Einsatz modernster Technologien zu erleichtern;
- 3.
- Verbesserung der Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung neuer Datenquellen, die Datenanalyse und die Förderung der statistischen Kompetenz;
- 4.
- Fortsetzung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Drittländern im Interesse weltweiter amtlicher Statistiken.
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