ANHANG II VO (EU) 2021/693
INDIKATOREN
Das Programm wird anhand mehrerer Indikatoren, mit denen gemessen wird, inwieweit sein allgemeines Ziel und seine spezifischen Ziele verwirklicht wurden, überwacht, wobei die Verwaltungslasten und -kosten möglichst gering gehalten werden. Zu diesem Zweck werden unter Achtung der Rechte im Zusammenhang mit der Privatsphäre und dem Datenschutz Angaben zu folgenden Indikatoren erhoben:- 1.
- Anzahl der Angehörigen der Justiz und der Rechtspflege, die an Aus- und Weiterbildungstätigkeiten (unter anderem Personalaustausch, Studienbesuche, Workshops und Seminare) teilgenommen haben, die aus Mitteln des Programms, einschließlich des Betriebskostenzuschusses des EJTN, finanziert wurden;
- 2.
- Anzahl der Organisationen der Zivilgesellschaft, die durch das Programm unterstützt werden;
- 3.
- Anzahl der Informationsaustauschvorgänge im Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS);
- 4.
- Anzahl der Treffer auf dem e-Justiz-Portal/den Seiten mit Informationen über grenzüberschreitende zivil- und strafrechtliche Fälle;
- 5.
- Anzahl der Personen, aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel, die erreicht werden durch:
- a)
- Maßnahmen im Bereich gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren;
- b)
- Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungstätigkeiten.
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