Artikel 22 VO (EU) 2021/694

Mischfinanzierungsmaßnahmen

Mischfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Programms werden gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und Titel X der Haushaltsordnung durchgeführt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.