ANHANG I VO (EU) 2021/694

MAßNAHMEN

Technische Beschreibung des Programms: Maßnahmenbereich

Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen des Programms werden gemäß der folgenden technischen Beschreibung durchgeführt:

Spezifisches Ziel 1 — Hochleistungsrechnen

Mit dem Programm wird die europäische Strategie für den Bereich Hochleistungsrechnen umgesetzt, indem ein vollständiges Unionsökosystem gefördert wird, das die notwendigen Hochleistungsrechen- und Datenkapazitäten bereitstellt, damit Europa weltweit im Wettbewerb bestehen kann. Die Strategie zielt darauf ab, in den Jahren 2022 und 2023 eine Exa-Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur von Weltrang und in den Jahren 2026 und 2027 Nach-Exa-Anlagen aufzubauen, sodass die Union über ihre eigene unabhängige und wettbewerbsfähige Technologie im Bereich Hochleistungsrechnen verfügt und so Exzellenz bei Anwendungen des Hochleistungsrechnens erreichen und die Verfügbarkeit und Nutzung des Hochleistungsrechnens ausbauen kann. Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels umfassen Folgendes:
1.
einen gemeinsamen Beschaffungsrahmen, der ein mitgestaltetes Konzept für den Erwerb eines integrierten Netzes von Hochleistungsrechnern von Weltrang, einschließlich des Erwerbs einer Supercomputer- und Dateninfrastruktur auf Exa-Niveau, ermöglicht. Dieses Netz wird für öffentliche und private Nutzer, insbesondere KMU, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie niedergelassen sind, und für Forschungszwecke gemäß der Verordnung (EU) 2018/1488 leicht zugänglich sein;
2.
einen gemeinsamen Beschaffungsrahmen für den Erwerb einer Supercomputerinfrastruktur auf Nach-Exa-Niveau, einschließlich der Integration von Quantencomputertechnologien;
3.
Koordinierung und angemessene finanzielle Mittel auf Unionsebene zur Förderung der Entwicklung, der Beschaffung und des Betriebs dieser Infrastruktur;
4.
Vernetzung der Hochleistungsrechen- und Datenkapazitäten in den Mitgliedstaaten sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten, die Hochleistungsrechenkapazitäten aufrüsten oder neu erwerben wollen;
5.
Vernetzung von nationalen Kompetenzzentren für Hochleistungsrechnen — mindestens einem pro Mitgliedstaat — in Verbindung mit ihren nationalen Supercomputerzentren zur Bereitstellung von Hochleistungsrechendiensten für die Industrie, insbesondere KMU, die Wissenschaft und öffentliche Verwaltungen;
6.
Einführung einsatzbereiter operativer Technologie, insbesondere Supercomputer als Dienst, der sich aus der Forschung und Innovation für den Aufbau eines integrierten europäischen Hochleistungsrechenökosystems ergibt, das alle Segmente der wissenschaftlichen und industriellen Wertschöpfungskette umfasst (Hardware, Software, Anwendungen, Dienste, Vernetzung und fortgeschrittene digitale Kompetenzen).

Spezifisches Ziel 2 — Künstliche Intelligenz

Mit dem Programm werden Kernkapazitäten im Bereich der KI, darunter Datenressourcen und Algorithmenbibliotheken, aufgebaut und gestärkt sowie für alle öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen zugänglich gemacht; ferner werden durch das Programm bestehende und neu eingerichtete KI-Test- und Experimentiereinrichtungen in den Mitgliedstaaten gestärkt und vernetzt. Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels umfassen Folgendes:
1.
die Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume, die Daten in ganz Europa, auch aus der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors gewonnene Informationen, zugänglich machen und die zu einer Datenquelle für KI-Lösungen werden. Die Räume sollten dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft offenstehen. Um die Nutzung zu steigern, sind die Daten innerhalb eines Raums interoperabel zu gestalten, insbesondere durch Datenformate, die offen, maschinenlesbar, standardisiert und dokumentiert sind, sowohl in der Interaktion zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor als auch innerhalb von und über Sektoren hinweg (semantische Interoperabilität);
2.
die Entwicklung gemeinsamer europäischer Algorithmenbibliotheken oder Schnittstellen zu Algorithmenbibliotheken, die diese für alle potenziellen europäischen Nutzer zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen leicht zugänglich machen. Unternehmen und der öffentliche Sektor müssen in der Lage sein, die Lösung zu ermitteln und zu erwerben, die ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird;
3.
Koinvestitionen mit den Mitgliedstaaten in Referenzeinrichtungen von Weltrang für Tests und Experimente im realen Umfeld mit Schwerpunkt auf den Anwendungen der KI in wesentlichen Bereichen wie Gesundheit, Erdbeobachtung oder Umweltüberwachung, Verkehr und Mobilität, Sicherheit, Fertigung und Finanzen sowie in anderen Bereichen von öffentlichem Interesse. Diese Einrichtungen müssen allen Akteuren in ganz Europa offenstehen und mit dem Netz Europäischer Digitaler Innovationszentren verknüpft sein. Die Einrichtungen müssen mit großen Rechen- und Datenverarbeitungseinrichtungen sowie mit den neuesten KI-Technologien ausgestattet oder an diese angeschlossen sein, einschließlich solcher aus neu entstehenden Bereichen wie neuromorphen Rechensystemen, Deep Learning und Robotik.

Spezifisches Ziel 3 — Cybersicherheit und Vertrauen

Das Programm regt die Verstärkung, den Aufbau und den Erwerb grundlegender Kapazitäten zur Sicherung der digitalen Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie in der Union an, indem es das industrielle Potenzial und die Wettbewerbsfähigkeit der Union im Bereich der Cybersicherheit stärkt und die Kapazitäten der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors zum Schutz der Bürger und Unternehmen vor Cyberbedrohungen verbessert, einschließlich durch Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148. Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels umfassen Folgendes:
1.
Koinvestitionen mit Mitgliedstaaten in fortgeschrittene Cybersicherheitsausrüstung und -infrastrukturen sowie Know-how im Bereich der Cybersicherheit, die für den Schutz kritischer Infrastrukturen und des digitalen Binnenmarkts insgesamt von wesentlicher Bedeutung sind. Solche Koinvestitionen könnten Investitionen in Quantencomputeranlagen und Datenressourcen für Cybersicherheit, die Lageerfassung im Cyberraum sowie weitere Instrumente umfassen, die dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft in ganz Europa zugänglich zu machen sind;
2.
Ausweitung der vorhandenen technologischen Kapazitäten und Vernetzung der Kompetenzzentren in den Mitgliedstaaten sowie Sicherstellung, dass diese Kapazitäten dem Bedarf des öffentlichen Sektors und der Industrie entsprechen, einschließlich durch Produkte und Dienstleistungen zur Stärkung der Cybersicherheit und des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt;
3.
Sicherstellung einer breiten Einführung wirksamer moderner cybersicherheits- und vertrauensfördernder Lösungen in allen Mitgliedstaaten. Zu einer solchen Einführung gehört auch die Stärkung der Produktsicherheit vom Design bis zur Kommerzialisierung der Produkte;
4.
Unterstützung bei der Schließung der Kompetenzlücke im Bereich der Cybersicherheit, z. B. durch die Angleichung der entsprechenden Qualifikationsprogramme, ihre Anpassung an die sektorspezifischen Bedürfnisse und die Erleichterung des Zugangs zu gezielten spezialisierten Schulungen.

Spezifisches Ziel 4 — Fortgeschrittene digitale Kompetenzen

Mit dem Programm wird der Zugang zu fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen und entsprechenden Schulungsmöglichkeiten, insbesondere in den Bereichen Hochleistungsrechnen, Big-Data-Analyse, KI, Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain) und Cybersicherheit für derzeitige und künftige Arbeitskräfte unterstützt, indem unter anderem Studierenden, vor Kurzem graduierten Hochschulabsolventen, derzeitigen Arbeitskräften und Bürgern aller Altersgruppen, die ihre Kompetenzen ausbauen müssen, die Mittel für den Erwerb und die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen bereitgestellt werden, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels umfassen Folgendes:
1.
Zugang zur Schulung am Arbeitsplatz durch Teilnahme an Praktika in Kompetenzzentren und Unternehmen, die fortgeschrittene digitale Technologien einsetzen;
2.
Zugang zu Kursen über fortgeschrittene digitale Technologien, die von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Zertifizierungsstellen der Industrie für berufliche Bildung in Zusammenarbeit mit den am Programm beteiligten Einrichtungen angeboten werden (es wird erwartet, dass die Themen unter anderem KI, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain), Hochleistungsrechnen und Quantentechnologien umfassen);
3.
Teilnahme an kurzfristigen, spezialisierten berufsbildenden Schulungen, die bereits vorab zertifiziert wurden, z. B. im Bereich der Cybersicherheit.
Bei den Interventionen liegt der Schwerpunkt auf fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen im Zusammenhang mit bestimmten Technologien. Die Europäischen Digitalen Innovationszentren gemäß Artikel 16 dienen als Vermittler von Schulungsangeboten in Zusammenarbeit mit Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung.

Spezifisches Ziel 5 — Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität

Projekte, die der Einführung und der optimalen Nutzung digitaler Kapazitäten oder der Interoperabilität dienen, stellen Vorhaben von gemeinsamem Interesse dar.
I.
Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel in Bereichen von öffentlichem Interesse umfassen Folgendes:

1.
Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen

1.1.
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Grundsätze der Erklärung von Tallinn zu elektronischen Behördendiensten in allen Politikbereichen, erforderlichenfalls Schaffung der erforderlichen Register und deren Verknüpfung unter uneingeschränkter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679;
1.2.
Unterstützung der Planung, Erprobung, Einführung, Instandhaltung, Weiterentwicklung und Förderung eines kohärenten Ökosystems grenzüberschreitender Infrastrukturen für digitale Dienste und Erleichterung nahtloser, sicherer, interoperabler, mehrsprachiger grenzüberschreitender oder sektorenübergreifender End-to-End-Lösungen und gemeinsamer Rahmen innerhalb öffentlicher Verwaltungen. Auch Methoden für die Bewertung von Wirkung und Nutzen sind einzubeziehen;
1.3.
Unterstützung der Bewertung, Aktualisierung und Förderung bestehender gemeinsamer Spezifikationen und Normen sowie der Entwicklung, Einrichtung und Förderung neuer gemeinsamer Spezifikationen, offener Spezifikationen und Standards über die Normungsgremien der Union und — je nach Bedarf — in Zusammenarbeit mit europäischen oder internationalen Normungsorganisationen;
1.4.
Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines europäischen Ökosystems für vertrauenswürdige Infrastrukturen, gegebenenfalls unter Verwendung von Diensten und Anwendungen auf Grundlage von Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain), einschließlich Unterstützung der Interoperabilität und Normung sowie Förderung der Einführung grenzüberschreitender Anwendungen in der Union.

2.
Gesundheit

2.1.
Sicherstellung, dass die Unionsbürger gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben und sicher sowie unter Wahrung ihrer Privatsphäre über Grenzen hinweg auf ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten zugreifen, sie mit anderen austauschen, sie verwenden und sie verwalten können, unabhängig von ihrem Standort oder dem Standort der Daten. Vollendung der Infrastruktur für digitale Dienste „eHealth” und Erweiterung dieser Infrastruktur um neue digitale Dienste im Zusammenhang mit Krankheitsprävention, Gesundheitsversorgung und Pflege sowie Unterstützung bei der Einführung solcher Dienste, auf Grundlage einer breiten Unterstützung durch Tätigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten, insbesondere über das Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1);
2.2.
Bereitstellung besserer Daten für Forschung, Krankheitsvorsorge und personalisierte Gesundheitsversorgung und Pflege. Sicherstellung des Zugangs zu Ressourcen (gemeinsame Datenräume einschließlich Datenspeicherung und -verarbeitung, Fachwissen und Analysekapazitäten) im erforderlichen Umfang für europäische Gesundheitsforscher und Krankenhauspersonal, um Durchbrüche bei schweren sowie bei seltenen Krankheiten zu erzielen. Ziel ist es, eine populationsgestützte Kohorte von mindestens 10 Mio. Bürgern bereitzustellen;
2.3.
Bereitstellung digitaler Hilfsmittel für eine aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und eine patientenorientierte Pflege durch Unterstützung des Austauschs innovativer und bewährter Verfahren im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung, des Aufbaus von Kapazitäten und der technischen Hilfe, insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit, KI und Hochleistungsrechnen.

3.
Justiz

Ermöglichung einer nahtlosen und sicheren grenzüberschreitenden elektronischen Kommunikation innerhalb des Gerichtswesens sowie zwischen dem Gerichtswesen und anderen zuständigen Stellen im Bereich Zivil- und Strafjustiz. Verbesserung des Zugangs zu Gerichten, rechtlichen Informationen und Verfahren für Bürger, Unternehmen, Angehörige der Rechtsberufe und Vertreter der Justiz durch Bereitstellung semantisch interoperabler Verbindungen zu Datenbanken und Registern sowie Erleichterung der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung. Förderung der Entwicklung und Umsetzung innovativer Technologien für Gerichte und Angehörige der Rechtsberufe, unter anderem auf der Grundlage von KI-Lösungen, die Verfahren wahrscheinlich straffen und beschleunigen werden (z. B. „Legal-Tech” -Anwendungen).

4.
Verkehr, Mobilität, Energie und Umwelt

Einführung dezentraler Lösungen und Infrastrukturen für groß angelegte digitale Anwendungen wie vernetztes automatisiertes Fahren, unbemannte Luftfahrzeuge, intelligente Mobilitätskonzepte, intelligente Städte, intelligente ländliche Gebiete oder Gebiete in äußerster Randlage zur Unterstützung der Verkehrs-, Energie- und Umweltpolitik und in Abstimmung mit den Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs- und des Energiesektors im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe” .

5.
Bildung, Kultur und Medien

Bereitstellung eines Zugangs zu den modernsten digitalen Technologien von KI bis zu fortschrittlichen Rechensystemen für Kunst- und Kulturschaffende, die Kreativwirtschaft und den Kultursektor in Europa. Nutzung des europäischen Kulturerbes, einschließlich Europeana, zur Unterstützung von Bildung und Forschung und zur Förderung der kulturellen Vielfalt, des sozialen Zusammenhalts und der europäischen Gesellschaft. Unterstützung der Einführung digitaler Technologien im Bildungswesen sowie in privaten und öffentlich finanzierten Kulturinstitutionen.

6.
Andere Unterstützungsmaßnahmen für den digitalen Binnenmarkt

Unterstützung von Maßnahmen wie der Stärkung der digitalen und der Medienkompetenz und der Sensibilisierung von Minderjährigen, Eltern und Lehrern gegenüber Risiken für Minderjährige im Online-Umfeld und entsprechende Schutzmöglichkeiten, der Bekämpfung des Cyber-Mobbing und der Verbreitung von Online-Material über sexuellen Kindesmissbrauch durch die Unterstützung eines paneuropäischen Netzes von „Safer-Internet” -Zentren. Förderung von Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung der vorsätzlichen Verbreitung von Desinformation und dadurch Stärkung der allgemeinen Widerstandsfähigkeit der Union; Unterstützung einer Beobachtungsstelle der Union für die digitale Plattformwirtschaft sowie Studien und Öffentlichkeitsarbeit.

Die unter den Nummern 1 bis 6 genannten Maßnahmen können zum Teil durch die Europäischen Digitalen Innovationszentren mithilfe der gleichen Kapazitäten gefördert werden, die zur Unterstützung der Industrie beim digitalen Wandel entwickelt wurden (siehe Abschnitt II).

II.
Die anfänglichen und gegebenenfalls nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen dieses Ziels im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel der Industrie umfassen Folgendes:

Beitrag zum Ausbau des Netzes Europäischer Digitaler Innovationszentren zur Gewährleistung des Zugangs zu digitalen Kapazitäten für alle Unternehmen, insbesondere KMU, in allen Regionen der Union. Ein solcher Beitrag umfasst Folgendes:

1.
Zugang zu gemeinsamen europäischen Datenräumen sowie zu KI-Plattformen und europäischen Hochleistungsrecheneinrichtungen für Datenanalysen und rechenintensive Anwendungen
2.
Zugang zu groß angelegten KI-Testeinrichtungen und zu fortgeschrittenen Cybersicherheitswerkzeugen
3.
Zugang zu fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen

Die Maßnahmen gemäß Unterabsatz 1 werden mit den Innovationsmaßnahmen im Bereich der digitalen Technologien, die insbesondere im Rahmen von Horizont Europa unterstützt werden, sowie mit Investitionen in Europäische Digitale Innovationszentren im Rahmen des EFRE koordiniert und werden diese ergänzen. Ferner können im Rahmen des Programms Finanzhilfen für die Markteinführung gewährt werden, unter Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen. Unterstützung für den Zugang zur Finanzierung für weitere Schritte des digitalen Wandels wird mithilfe von Finanzinstrumenten unter Nutzung des Programms „InvestEU” erfolgen.

Spezifisches Ziel 6 — Halbleiter

Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels 6 sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1781 aufgeführt.

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45).

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