ANHANG III VO (EU) 2021/694

SYNERGIEN MIT ANDEREN PROGRAMMEN DER UNION

1.
Synergien mit Horizont Europa müssen Folgendes sicherstellen:

a)
Auch wenn sich mehrere thematische Bereiche des Programms und von Horizont Europa überschneiden, unterscheiden und ergänzen sich die Art der zu unterstützenden Maßnahmen, die jeweils erwarteten Ergebnisse sowie die jeweilige Interventionslogik;
b)
Horizont Europa wird die Forschung, die technologische Entwicklung, Demonstrationsprojekte, Pilotprojekte, Konzeptnachweise, Tests und Innovation, einschließlich der vorkommerziellen Einführung innovativer digitaler Technologien, fördern, insbesondere durch

i)
ein eigenes Budget für den Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum” im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas” zur Entwicklung grundlegender Technologien (KI und Robotik, Internet der nächsten Generation, Hochleistungsrechnen und Big Data, digitale Schlüsseltechnologien, Kombination digitaler und anderer Technologien);
ii)
die Förderung von Forschungsinfrastrukturen im Rahmen der Säule „Wissenschaftsexzellenz” ;
iii)
die Integration digitaler Technologien in allen „Globalen Herausforderungen” (Gesundheit, Sicherheit, Energie und Mobilität, Klima usw.) und
iv)
die Unterstützung für den Ausbau bahnbrechender Innovationen (von denen viele digitale und physische Technologien kombinieren werden) im Rahmen der Säule „Innovatives Europa” ;

c)
das Programm wird investieren in

i)
den Aufbau digitaler Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechnen, KI, Distributed-Ledger-Technologien (z. B. Blockchain), Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie
ii)
die nationale, regionale und lokale Einführung digitaler Kapazitäten und der neuesten digitalen Technologien innerhalb eines Unionsrahmens in Bereichen von öffentlichem Interesse (wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Justiz und Bildung) oder von Marktversagen (wie der Digitalisierung von Unternehmen, insbesondere KMU);

d)
die Kapazitäten und Infrastrukturen des Programms werden der Forschungs- und Innovationsgemeinschaft zur Verfügung gestellt, auch für durch Horizont Europa geförderte Maßnahmen, darunter Tests, Experimente und Demonstrationsprojekte über alle Sektoren und Disziplinen hinweg;
e)
sobald die im Rahmen von Horizont Europa entwickelten neuartigen digitalen Technologien zur Reife kommen, werden diese Technologien schrittweise mithilfe des Programms aufgegriffen und eingesetzt;
f)
Initiativen zur Entwicklung von Curricula der Fertigkeiten und Kompetenzen im Rahmen von Horizont Europa, darunter jene, die von den Kolokationszentren der Wissens- und Innovationsgemeinschaften des EIT durchgeführt werden, werden durch im Rahmen des Programms geförderte Maßnahmen zum Aufbau fortgeschrittener digitaler Kompetenzen ergänzt;
g)
es werden starke Koordinierungsmechanismen für die Planung und Durchführung eingerichtet, sodass alle Verfahren für beide Programme so weit wie möglich aufeinander abgestimmt werden. Ihre Verwaltungsstrukturen werden alle betroffenen Kommissionsdienststellen einbeziehen.

2.
Synergien mit Unionsprogrammen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung, einschließlich des EFRE, des ESF+, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, müssen Folgendes sicherstellen:

a)
Regelungen für die ergänzende Finanzierung aus Unionsprogrammen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung und des Programms werden zur Förderung von Maßnahmen eingesetzt, die eine Brücke zwischen intelligenten Spezialisierungen und der Unterstützung des digitalen Wandels der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft schlagen;
b)
der EFRE trägt zur Entwicklung und Stärkung der regionalen und lokalen Innovationsökosysteme, zum industriellen Wandel sowie zum digitalen Wandel der Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltungen bei und fördert damit auch die Umsetzung der Erklärung von Tallinn zu elektronischen Behördendiensten. Das umfasst die Unterstützung des digitalen Wandels der Industrie und der Verbreitung von Ergebnissen sowie der Einführung neuartiger Technologien und innovativer Lösungen. Das Programm wird die transnationale Vernetzung und Kartierung digitaler Kapazitäten ergänzen und fördern, um sie KMU zugänglich zu machen und um allen Regionen der Union Zugang zu interoperablen IT-Lösungen zu geben.

3.
Synergien mit der Fazilität „Connecting Europe” müssen Folgendes sicherstellen:

a)
Der Schwerpunkt des Programms liegt auf dem großflächigen Aufbau digitaler Kapazitäten und Infrastrukturen in den Bereichen Hochleistungsrechnen, KI, Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen; dabei zielt es auf eine breite europaweite Einführung und Verbreitung entscheidender bestehender oder erprobter innovativer digitaler Lösungen innerhalb eines Unionsrahmens in Bereichen von öffentlichem Interesse oder von Marktversagen ab. Das Programm wird hauptsächlich mithilfe koordinierter und strategischer Investitionen mit den Mitgliedstaaten durchgeführt, insbesondere durch die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge; die Investitionen werden in europaweit gemeinsam genutzte digitale Kapazitäten und unionsweite Maßnahmen zur Förderung der Interoperabilität und Normung im Rahmen der Entwicklung des digitalen Binnenmarkts fließen;
b)
die mithilfe des Programms geschaffenen Kapazitäten und Infrastrukturen sind für die Einführung innovativer neuer Technologien und Lösungen im Bereich Mobilität und Verkehr zur Verfügung zu stellen. Die Fazilität „Connecting Europe” unterstützt die Einführung und den Einsatz innovativer neuer Technologien und Lösungen im Bereich Mobilität und Verkehr;
c)
es sind Koordinierungsmechanismen zu schaffen, insbesondere durch geeignete Verwaltungsstrukturen.

4.
Synergien mit dem Programm „InvestEU” müssen Folgendes sicherstellen:

a)
Im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/523 erfolgt eine Förderung durch marktgestützte Finanzierung, darunter auch zur Verfolgung der politischen Ziele des Programms; eine solche marktgestützte Finanzierung könnte mit der Gewährung von Finanzhilfen kombiniert werden;
b)
Unternehmen wird der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten durch die Unterstützung vonseiten der Europäischen Digitalen Innovationszentren erleichtert.

5.
Synergien mit Erasmus+ müssen Folgendes sicherstellen:

a)
Das Programm fördert gemeinsam mit einschlägigen Wirtschaftszweigen die Entwicklung und den Erwerb fortgeschrittener digitaler Kompetenzen, die für die Entwicklung modernster Technologien wie KI oder Hochleistungsrechnen notwendig sind;
b)
der den fortgeschrittenen Kompetenzen gewidmete Teil von Erasmus+ ergänzt die Interventionen im Rahmen des Programms, indem der Erwerb von Kompetenzen in allen Bereichen und auf allen Ebenen durch Mobilitätserfahrungen bereichert wird.

6.
Synergien mit dem durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Kreatives Europa” müssen Folgendes sicherstellen:

a)
Durch den Aktionsbereich MEDIA des Programms „Kreatives Europa” werden Initiativen unterstützt, die tatsächliche Auswirkungen auf den Kultur- und den Kreativsektor in ganz Europa haben können und deren Anpassung an den digitalen Wandel erleichtern;
b)
durch das Programm wird unter anderem Kunst- und Kulturschaffenden, der Kreativwirtschaft und dem Kultursektor in Europa Zugang zu den modernsten digitalen Technologien von KI bis zu fortschrittlichen Rechensystemen verschafft.

7.
Synergien mit anderen Programmen und Initiativen der Union zu Kompetenzen und Qualifikationen müssen sichergestellt werden.

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