ANHANG I VO (EU) 2021/695

GRUNDZÜGE DER TÄTIGKEITEN

Die Verwirklichung der in Artikel 3 dieser Verordnung festgelegten allgemeinen und spezifischen Ziele erfolgt in allen Bereichen des Programms, und zwar durch die Interventionsbereiche und Grundzüge der Tätigkeiten, die in diesem Anhang und Anhang II dieser Verordnung sowie in Anhang I des Beschlusses (EU) 2021/764 beschrieben sind.

1.
Säule I „Wissenschaftsexzellenz”

Diese Säule ist durch die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten gemäß Artikel 4 auf Folgendes ausgerichtet: Förderung von Wissenschaftsexzellenz, Gewinnung der besten Talente für Europa, Bereitstellung angemessener Unterstützung für angehende Forscher und Unterstützung für die Schaffung und Verbreitung von Wissenschaftsexzellenz, qualitativ hochwertigen Erkenntnissen, Methoden und Fähigkeiten, Technologien und Lösungen für globale soziale, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen. Diese Säule wird ferner zu den in Artikel 3 aufgeführten anderen spezifischen Zielen des Programms beitragen.

a)
ERC: Bereitstellung attraktiver und flexibler Fördermittel, um es einzelnen talentierten und kreativen Forschern — mit Schwerpunkt auf angehenden Forschern — und ihren Teams unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Herkunftsland und auf der Grundlage eines unionsweiten Wettbewerbs, der ausschließlich auf dem Kriterium der Exzellenz beruht, zu ermöglichen, vielversprechende Wege in Pionierbereichen der Wissenschaft zu beschreiten.

Interventionsbereich: Pionierforschung

b)
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Durch Mobilität und Austausch über Grenzen, Sektoren und Fachbereiche hinweg erwerben Forscher neue Kenntnisse und Fähigkeiten, werden die Systeme für Ausbildung und Laufbahnentwicklung verbessert und wird die Personalauswahl auf Ebene der Einrichtungen und auf nationaler Ebene strukturiert und verbessert, unter Berücksichtigung der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern; dadurch helfen die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen dabei, in ganz Europa die Grundlagen der europäischen Spitzenforschung zu schaffen, und tragen zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen sowie zur Bewältigung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen bei.

Interventionsbereiche: Förderung von Exzellenz durch grenz-, sektor- und fachbereichsübergreifende Mobilität von Forschern; Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Ausbildung von Forschern; Förderung der Personalentwicklung und des Aufbaus von Kompetenzen innerhalb des EFR; Verbesserung und Erleichterung von Synergien; Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.

c)
Forschungsinfrastrukturen: Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang ausstatten, die den besten Forschern aus Europa und darüber hinaus zugänglich sind. Förderung der Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen, einschließlich jener, die aus Fonds der Kohäsionspolitik finanziert werden. Dadurch wird das Potenzial der Forschungsinfrastruktur, wissenschaftlichen Fortschritt und Innovation zu fördern und eine offene und exzellente Wissenschaft nach den Grundsätzen der „Auffindbarkeit” , „Zugänglichkeit” , „Interoperabilität” und „Wiederverwendbarkeit” zu ermöglichen, parallel zu Tätigkeiten in damit verbundenen Politikbereichen der Union und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit gestärkt.

Interventionsbereiche: Konsolidierung und Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturlandschaft; Öffnung, Integration und Vernetzung der Forschungsinfrastrukturen; Innovationspotenzial europäischer Forschungsinfrastrukturen und Maßnahmen zugunsten von Innovation und Ausbildung; Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit.

2.
Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas”

Diese Säule ist durch die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten gemäß Artikel 4 ausgerichtet auf: Unterstützung der Hervorbringung und besseren Verbreitung hochwertiger neuer Erkenntnisse, Technologien und nachhaltiger Lösungen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Stärkung der Wirkung von FuI in den Bereichen Entwicklung, Unterstützung und Umsetzung der Politik der Union und Förderung der Übernahme innovativer Lösungen in der Industrie — insbesondere in KMU und neugegründete Unternehmen — und der Gesellschaft zur Bewältigung globaler Herausforderungen. Diese Säule wird ferner zu den in Artikel 3 aufgeführten anderen spezifischen Zielen des Programms beitragen.

Die Sozial- und Geisteswissenschaften, einschließlich spezifischer und gezielter Tätigkeiten, werden vollständig in alle Cluster integriert.

Um möglichst große Wirkung, Flexibilität und Synergien zu erzielen, werden die Tätigkeiten in den Bereichen FuI in sechs Cluster gegliedert, die über europaweite Forschungsinfrastrukturen miteinander verbunden sind und für sich genommen und zusammen einen Anreiz für interdisziplinäre, sektorübergreifende, ressortübergreifende, grenzübergreifende und internationale Zusammenarbeit bieten werden. Säule II des Programms erfasst Tätigkeiten mit einer breiten Palette von Technologie-Reifegraden (TRL), darunter auch niedrigere TRL.

Jedes Cluster trägt zu mehreren Zielen für eine nachhaltige Entwicklung bei und viele der dieser Ziele werden von mehr als einem Cluster unterstützt.

Die FuI-Tätigkeiten werden innerhalb der folgenden Cluster sowie clusterübergreifend umgesetzt:

a)
Cluster „Gesundheit” : Verbesserung und Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Bürger aller Altersgruppen durch die Gewinnung neuer Kenntnisse, die Entwicklung innovativer Lösungen, die Sicherstellung der Berücksichtigung — sofern relevant — der Geschlechterperspektive für die Prävention, Diagnose, Beobachtung, Behandlung und Heilung von Krankheiten sowie die Entwicklung von Gesundheitstechnologien; Minderung von Gesundheitsrisiken, Schutz der Bevölkerung und Förderung von Gesundheit und Wohlergehen, auch am Arbeitsplatz; Verbesserung der Kosteneffizienz, der Zugangsgerechtigkeit und der Nachhaltigkeit der öffentlichen Gesundheitssysteme; Vermeidung und Bekämpfung von armutsbedingten Krankheiten; Unterstützung und Erleichterung der Mitwirkung der Patienten und Förderung ihrer Fähigkeit, die eigene Gesundheit selbst in die Hand zu nehmen.

Interventionsbereiche: Gesundheit im Verlauf des gesamten Lebens; umweltbedingte und soziale Gesundheitsfaktoren; nicht übertragbare und seltene Krankheiten; Infektionskrankheiten, einschließlich armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten; Instrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheit und Pflege, einschließlich personalisierte Medizin; Gesundheitsversorgungssysteme.

b)
Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft” : Stärkung der demokratischen Werte, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, Erhaltung unseres kulturellen Erbes, Ermittlung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft und Förderung eines sozioökonomischen Wandels, der zu Inklusion und Wachstum beiträgt, einschließlich Migrationssteuerung und Integration von Migranten.

Interventionsbereiche: Demokratie und Governance; Kultur, kulturelles Erbe und Kreativität; sozialer und wirtschaftlicher Wandel.

c)
Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft” : Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus anhaltenden Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Cyberkriminalität, sowie aus Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen ergeben.

Interventionsbereiche: katastrophenresiliente Gesellschaft; Schutz und Sicherheit; Cybersicherheit.

d)
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum” : Stärkung der Kapazitäten und Sicherung der Souveränität Europas in für Digitalisierung und Produktion wichtigen Schlüsseltechnologien sowie in der Weltraumtechnologie, entlang der gesamten Wertschöpfungskette, mit Blick auf den Aufbau einer wettbewerbsfähigen, digitalen, CO2-armen und kreislauforientierten Industrie; Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung; Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe und Bereitstellung der Grundlage für Fortschritt und Innovation im Bereich der globalen gesellschaftlichen Herausforderungen.

Interventionsbereiche: Herstellungsverfahren; digitale Schlüsseltechnologien, einschließlich Quantentechnologien; neue Grundlagentechnologien; fortgeschrittene Werkstoffe; künstliche Intelligenz und Robotik; Internet der nächsten Generation; fortgeschrittene Rechensysteme und Massendatenverarbeitung (Big Data); kreislauforientierte Industrie; CO2-arme und saubere Industrien; Weltraumtätigkeiten, einschließlich Erdbeobachtung.

e)
Cluster „Klima, Energie und Mobilität” : Bekämpfung des Klimawandels, indem bessere Kenntnisse über dessen Ursachen und Verlauf, Risiken, Auswirkungen und Chancen erlangt, die Sektoren Energie und Verkehr klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und tragfähiger gemacht, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Energieeffizienz gefördert, die Widerstandsfähigkeit der Union gegen externe Schocks verbessert und das Sozialverhalten angesichts der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen angepasst werden.

Interventionsbereiche: Klimaforschung und Lösungen für den Klimaschutz; Energieversorgung; Energiesysteme und -netze; Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende; Gemeinschaften und Städte; industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrssektor; saubere, sichere und barrierefreie Verkehrslösungen und Mobilität; intelligente Mobilität; Energiespeicherung.

f)
Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt” : Umweltschutz, Wiederherstellung, nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der natürlichen und biologischen Land-, Binnengewässer- und Meeresressourcen zur Beendigung der Erosion der biologischen Vielfalt sowie zur Sicherung der Nahrungsmittel- und Nährstoffversorgung für alle und des Übergangs zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Bioökonomie.

Interventionsbereiche: Umweltüberwachung; biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen; Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete; Meere, Ozeane und Binnengewässer; Lebensmittelsysteme; biobasierte Innovationssysteme in der Bioökonomie der Union; Kreislaufsysteme.

g)
Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs: Generierung qualitativ hochwertiger wissenschaftlicher Erkenntnisse für effiziente und erschwingliche fundierte politische Strategien. Für neue Initiativen und Vorschläge für Rechtsakte der Union werden transparente, umfassende und ausgewogene Fakten benötigt, damit sie sinnvoll gestaltet werden können, während für die politische Umsetzung Daten gebraucht werden, damit sie gemessen und überwacht werden kann. Die JRC wird die Politik der Union über den gesamten Politikzyklus hinweg durch die Bereitstellung unabhängiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Hilfe unterstützen. Die JRC wird den Schwerpunkt ihrer Forschung auf die politischen Prioritäten der Union ausrichten.

Interventionsbereiche: Stärkung der Wissensgrundlage für die Politikgestaltung; globale Herausforderungen, Gesundheit; Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft; zivile Sicherheit für die Gesellschaft; Digitalisierung, Industrie und Weltraum; Klima, Energie und Mobilität; Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt; Innovation, Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit; Wissenschaftsexzellenz; territoriale Entwicklung und Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regionen.

3.
Säule III „Innovatives Europa”

Im Rahmen dieser Säule werden gemäß Artikel 4 durch die nachstehend ausgeführten Tätigkeiten alle Formen der Innovation einschließlich nichttechnologischer Innovation — insbesondere bei KMU einschließlich neugegründete Unternehmen — durch die Erleichterung von technologischer Entwicklung und Demonstration und Wissenstransfer gefördert und die Einführung innovativer Lösungen gestärkt. Diese Säule wird ferner zu den in Artikel 3 genannten anderen spezifischen Zielen des Programms beitragen. Der EIC wird überwiegend durch zwei Instrumente umgesetzt werden: Pathfinder (hauptsächlich durch kooperative Forschung umgesetzt) und Accelerator.

a)
EIC: Hauptaugenmerk auf bahnbrechenden und disruptiven Innovationen mit Schwerpunkt speziell auf marktschaffenden Innovationen, jedoch auch Förderung aller Arten von Innovation, einschließlich inkrementeller Innovation.

Interventionsbereiche: Pathfinder (für fortgeschrittene Forschungsarbeiten): Förderung künftiger und sich abzeichnender bahnbrechender, marktschaffender und/oder technologieintensiver Technologien; Accelerator: Schließung der Finanzierungslücke zwischen den späten Stadien von FuI-Tätigkeiten und der Markteinführung, zur effektiven Einführung bahnbrechender marktschaffender Innovationen und zum Ausbau von Unternehmen, denen der Markt keine tragfähige Finanzierung bietet; weitere Tätigkeiten des EIC wie Preisgelder und Stipendien sowie Dienste, die Unternehmen einen Mehrwert bieten.

b)
Europäische Innovationssysteme

Interventionsbereiche: Zu den Tätigkeiten wird insbesondere Folgendes gehören: Aufbau — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIT — von Verbindungen mit nationalen und regionalen Akteuren der Innovation und Förderung der Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Innovationsprogramme durch Mitgliedstaaten, Regionen und assoziierte Staaten, vom Austausch von Praktiken und Kenntnissen im Bereich der Innovationsregulierung über den Ausbau persönlicher Kompetenzen für Innovation bis hin zu Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, einschließlich offener oder nutzergesteuerter Innovation, zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des europäischen Innovationssystems. Das sollte in Synergie unter anderem mit der Unterstützung aus EFRE für Innovationssysteme und interregionale Partnerschaften in verschiedenen Bereichen der intelligenten Spezialisierung umgesetzt werden.

c)
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

Interventionsbereiche (in Anhang II definiert): Nachhaltige Innovationssysteme in ganz Europa; Innovationskompetenzen und unternehmerische Kompetenzen vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens, einschließlich Steigerung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in ganz Europa; neue Lösungen für den Markt, um globale Herausforderungen zu meistern; Synergien und Mehrwert innerhalb des Programms.

4.
Teil „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR”

Im Rahmen dieses Teils werden durch die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d aufgeführten spezifischen Zielen verfolgt. Dieser Teil wird ferner zu den in Artikel 3 aufgeführten anderen spezifischen Zielen des Programms beitragen. Dieser Teil bietet Unterstützung für das gesamte Programm, unterstützt aber vor allem Tätigkeiten, die beitragen zur Gewinnung von Talenten, zur Förderung des Austauschs von Hochqualifizierten und zur Vermeidung der Abwanderung von Hochqualifizierten, zu einem stärker wissensbasierten, innovativeren und geschlechtergerechteren Europa, das im globalen Wettbewerb an vorderster Front steht, zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und somit zur europaweiten Optimierung der Stärken und des Potenzials auf nationaler Ebene in einem gut funktionierenden EFR, wo der Austausch von Wissen und hochqualifizierten Arbeitskräften frei und in ausgewogener Weise erfolgt, wo die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung umfassend verbreitet und von gut informierten Bürgern, die diese Ergebnisse verstehen und ihnen vertrauen, aufgenommen werden und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen und wo die Politik der Union, insbesondere die FuI-Politik, sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse von hoher Qualität stützt.

Dieser Teil unterstützt außerdem Tätigkeiten, die auf die Verbesserung der Qualität der Vorschläge von Rechtsträgern aus Ländern mit geringer FuI-Leistung abzielen, wie professionelle Überprüfung und Beratung vor der Einreichung von Vorschlägen, und auf die Förderung der Tätigkeiten der nationalen Kontaktstellen zur Unterstützung der internationalen Vernetzung, sowie Tätigkeiten, die auf die Unterstützung von Rechtsträgern aus Ländern mit geringer FuI-Leistung beim Anschluss an bereits ausgewählte Verbundprojekte abzielen, an denen noch keine Rechtsträger aus diesen Ländern beteiligt sind.

Interventionsbereiche: Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz, auch durch Teambildung, Twinning, EFR-Lehrstühle, die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie (European Cooperation in Science and Technology, COST), Exzellenzinitiativen und Tätigkeiten zur Förderung des Austauschs von Hochqualifizierten; Reformierung und Stärkung des europäischen FuI-Systems, beispielsweise auch durch Unterstützung der Reform der nationalen FuI-Politik, durch die Bereitstellung eines attraktiven beruflichen Umfelds und durch die Unterstützung von Geschlechtergleichstellung und Bürgerwissenschaft.

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