ANHANG II VO (EU) 2021/695

EUROPÄISCHES INNOVATIONS- UND TECHNOLOGIEINSTITUT (EIT)

Bei der Durchführung der Programmtätigkeiten des EIT gilt Folgendes:

1.
Hintergrund

Wie in dem Bericht der hochrangigen Gruppe zur Maximierung der Wirkung der FuI in der Union (hochrangige Lamy-Gruppe) ausdrücklich festgestellt wurde, gilt es, für die Zukunft auszubilden und in Menschen zu investieren, die den Wandel herbeiführen. Vor allem die Hochschuleinrichtungen in Europa sind aufgefordert, unternehmerisches Denken zu fördern, Grenzen zwischen den Disziplinen einzureißen und eine starke, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem akademischen Bereich und der Industrie zu institutionalisieren. Jüngsten Erhebungen zufolge ist für europäische Gründer von neugegründeten Unternehmen der Zugang zu begabten Menschen der bei Weitem wichtigste Faktor bei der Standortwahl. Unternehmerische Bildung, Ausbildungsmöglichkeiten und die Entwicklung kreativer Fähigkeiten spielen eine entscheidende Rolle dabei, künftige Innovatoren heranzuziehen und für bereits vorhandene Innovatoren bessere Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass ihre Unternehmen expandieren und mehr Erfolg haben können. Der Zugang zu unternehmerischem Talent, gepaart mit dem Zugang zu professionellen Dienstleistungen, Kapital und Märkten auf Unionsebene, und das Zusammenführen zentraler Innovationsakteure um ein gemeinsames Ziel herum sind entscheidende Faktoren für die Pflege eines Innovationssystems. Um eine kritische Masse vernetzter, unionsweiter unternehmerischer Cluster und Systeme zu erreichen, müssen die Anstrengungen unionsweit aufeinander abgestimmt werden.

Das EIT ist heute Europas größtes integriertes Innovationssystem, das Partner aus Wirtschaft, Forschung, Bildung und darüber hinaus zusammenbringt. Das EIT wird seine KICs, bei denen es sich um groß angelegte europäische Partnerschaften handelt, die sich mit bestimmten globalen Herausforderungen befassen, weiterhin unterstützen und die um sie herum bestehenden Innovationssysteme stärken. Hierzu wird es die Integration der Bildung, FuI auf höchstem Niveau unterstützen und so innovationsförderliche Rahmenbedingungen schaffen sowie in enger Synergie und Komplementarität mit dem EIC eine neue Generation von Unternehmern fördern und unterstützen und Anreize für die Gründung innovativer Unternehmen schaffen.

Europaweit bedarf es noch weiterer Anstrengungen, um Systeme zu entwickeln, in denen Forscher, Innovatoren, Industriebranchen und Regierungen problemlos interagieren können. Innovationssysteme funktionieren nach wie vor nicht optimal, was auf eine Reihe von Gründen zurückzuführen ist, z. B. auf Folgende:

a)
Die Interaktion zwischen den Innovationsakteuren wird nach wie vor durch organisatorische, regulatorische und kulturelle Barrieren zwischen ihnen behindert.
b)
Die Bemühungen, die Innovationssysteme zu stärken, brauchen Koordinierung und eine eindeutige Ausrichtung auf spezifische Ziele und Wirkungen.

Um künftige gesellschaftliche Herausforderungen bewältigen, die mit neuen Technologien verbundenen Chancen nutzen und zu einem umweltfreundlichen und nachhaltigen Wirtschaftswachstum, zu Beschäftigung, zu Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlergehen der europäischen Bürger beitragen zu können, muss die Innovationskapazität Europas durch folgende Maßnahmen weiter gestärkt werden: Stärkung des bestehenden und Förderung der Schaffung eines neuen Umfelds, das Zusammenarbeit und Innovationen begünstigt, Stärkung der Innovationsfähigkeit des akademischen Bereichs und des Forschungssektors, Unterstützung einer neuen Generation von Unternehmern, Schaffung von Anreizen für die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen sowie Bewerkstelligung einer besseren Sichtbarkeit und Anerkennung der von der Union geförderten FuI-Tätigkeiten, insbesondere der EIT-Förderung, in der breiten Öffentlichkeit.

Die Art und das Ausmaß der Herausforderungen im Innovationsbereich erfordern den Austausch und die Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen auf europäischer Ebene durch die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Die Abschottung zwischen Fachbereichen und entlang der Wertschöpfungsketten muss beendet werden, und es muss ein günstiges Umfeld für einen tatsächlichen Austausch von Kenntnissen und Fachwissen sowie für die Entwicklung und Gewinnung unternehmerischer Talente geschaffen werden. Durch die Strategische Innovationsagenda des EIT werden die Kohärenz mit den Herausforderungen des Programms sowie die Komplementarität mit dem EIC sichergestellt.

2.
Interventionsbereiche

2.1.
Nachhaltige Innovationssysteme in ganz Europa

Das EIT wird gemäß der EIT-Verordnung und der Strategischen Innovationsagenda des EIT eine größere Rolle bei der Stärkung nachhaltiger, sich an Herausforderungen orientierender Innovationssysteme in ganz Europa spielen. Insbesondere wird das EIT weiterhin in erster Linie über seine KICs tätig sein, d. h. über die groß angelegten europäischen Partnerschaften, die sich mit bestimmten gesellschaftlicher Herausforderungen befassen. Es wird weiterhin die um sie herum bestehenden Innovationssysteme durch deren Öffnung und durch die Förderung der Integration von Forschung, Innovation und Bildung stärken. Darüber hinaus wird das EIT Innovationssysteme europaweit stärken, und zwar durch den Ausbau seines Regionalen Innovationsschemas (RIS). Das EIT wird mit Innovationssystemen zusammenarbeiten, die aufgrund ihrer Strategie, thematischen Ausrichtung und beabsichtigten Wirkung über ein hohes Innovationspotenzial verfügen, und zwar in enger Synergie mit Strategien und Plattformen für intelligente Spezialisierung.

Grundlinien

a)
Stärkung der Wirksamkeit der bestehenden KICs und mehr Offenheit bestehender KICs für neue Partner, wodurch langfristig der Übergang zur Eigenständigkeit ermöglicht wird, sowie Analyse der Notwendigkeit, neue KICs zu gründen, um globale Herausforderungen zu bewältigen; die spezifischen Themenbereiche sind unter Berücksichtigung der strategischen Planung in der Strategischen Innovationsagenda des EIT festgelegt.
b)
Beschleunigung der Entwicklung von Regionen in Richtung Exzellenz in Ländern, die in der Strategischen Innovationsagenda des EIT festgelegt sind, gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Strukturfonds und anderen einschlägigen Programmen der Union.

2.2.
Innovationskompetenzen und unternehmerische Kompetenzen vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens, einschließlich Steigerung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in ganz Europa

Die EIT-Tätigkeiten im Bildungsbereich werden dahingehend ausgebaut, dass sie Innovationen und Unternehmergeist durch zielgerichtete allgemeine und berufliche Bildung fördern. Eine stärkere Ausrichtung auf die Entwicklung des Humankapitals wird darauf beruhen, dass die vorhandenen Bildungsprogramme der EIT KICs ausgebaut werden, damit Studierenden und Fachkräften weiterhin erstklassige Lehrpläne auf der Grundlage von Innovation, Kreativität und Unternehmertum, insbesondere im Einklang mit der der Industriestrategie und der Kompetenzstrategie der Union, geboten werden. Das kann Forscher und Innovatoren einschließen, die im Rahmen anderer Teile des Programms, insbesondere der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, gefördert werden. Das EIT unterstützt auch die Modernisierung der Hochschuleinrichtungen in ganz Europa und ihre Einbindung in Innovationssysteme, indem es ihr unternehmerisches Potenzial und ihre unternehmerischen Fähigkeiten fördert und ausbaut und sie dazu auffordert, neue Kompetenzerfordernisse besser zu antizipieren.

Grundlinien

a)
Entwicklung innovativer Lehrpläne unter Berücksichtigung der künftigen Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft und Entwicklung von Querschnittsprogrammen, die Studierenden, Unternehmern und Fachkräften in ganz Europa und darüber hinaus angeboten werden sollen und bei denen fach- und sektorspezifisches Wissen mit innovationsorientierten und unternehmerischen Kompetenzen, etwa High-Tech-Kompetenzen für digitale und nachhaltige Schlüsseltechnologien, kombiniert werden;
b)
Stärkung und Ausweitung des EIT-Gütesiegels zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Anerkennung von Bildungsprogrammen des EIT auf der Grundlage von Partnerschaften zwischen verschiedenen Hochschuleinrichtungen, Forschungszentren und Unternehmen bei gleichzeitiger Verbesserung seiner Gesamtqualität durch Bereitstellung von Lehrplänen mit einem „Learning-by-doing” -Ansatz und von Angeboten für eine zielgerichtete unternehmerische Bildung sowie internationale, organisationsübergreifende und sektorübergreifende Mobilität;
c)
Entwicklung von innovationsbezogenen und unternehmerischen Fähigkeiten im Hochschulwesen dadurch, dass das Fachwissen der EIT-Gemeinschaft hinsichtlich der Herstellung von Verbindungen zwischen dem Bildungssektor, der Forschung und Unternehmen mobilisiert und gefördert wird;
d)
Stärkung der Rolle der EIT-Alumni-Community als Vorbild für neue Studierende und als ein starkes Instrument, mit dem die Wirkung des EIT kommuniziert werden kann.

2.3.
Neue Lösungen für den Markt, um globale Herausforderungen zu meistern

Das EIT erleichtert Unternehmern, Innovatoren, Forschern, Pädagogen, Studierenden und anderen Innovationsakteuren bei durchgängiger Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung die Zusammenarbeit in fachübergreifenden Teams, gibt ihnen die Möglichkeiten dazu und zeichnet sie aus, damit sie Ideen generieren und diese sowohl in inkrementelle als auch disruptive Innovationen umwandeln. Die Tätigkeiten zeichnen sich durch einen an der offenen Innovation ausgerichteten, grenzüberschreitenden Ansatz aus und konzentrieren sich auf die Berücksichtigung relevanter Tätigkeiten des Wissensdreiecks, die für deren Erfolg maßgeblich sind (z. B. können Projektförderer ihren Zugang zu besonders qualifizierten Hochschulabsolventen, zu Hauptnutzern, zu neugegründeten Unternehmen mit innovativen Ideen, zu Nicht-EU-Unternehmen mit relevanten zusätzlichen Aktivposten usw. verbessern).

Grundlinien

a)
Unterstützung der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Marktchancen, hinsichtlich derer die Akteure des Wissensdreiecks zusammenarbeiten, um Lösungen für globale Herausforderungen zu entwickeln;
b)
vollständige Integration der gesamten Innovationswertschöpfungskette: vom Studierenden bis zum Unternehmer, von der Idee zum Produkt, vom Labor bis zum Kunden. Das beinhaltet Unterstützung für neugegründete Unternehmen und expandierende Unternehmen;
c)
Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen und Unterstützung innovativer Unternehmen, einschließlich der technischen Hilfe für die „Feinabstimmung” von Produkten oder Dienstleistungen, inhaltliches Mentoring, Unterstützung bei der Gewinnung von Zielkunden und der Kapitalbeschaffung, um rasch auf den Markt zu gelangen und ihr Wachstum zu beschleunigen.

2.4.
Synergien und Mehrwert innerhalb des Programms

Das EIT verstärkt seine Bemühungen, Synergien und wechselseitige Ergänzungen zwischen bestehenden KICs und mit verschiedenen Akteuren und Initiativen auf Unionsebene und auf globaler Ebene nutzbar zu machen, und baut sein Netz kooperierender Organisationen sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene aus und vermeidet dabei Doppelarbeit.

Grundlinien

a)
Enge Zusammenarbeit mit dem EIC und dem InvestEU Programm bei der wirkungsvolleren Organisation der Förderung (d. h. Finanzierung und Dienstleistungen), die innovativen Unternehmen, vor allem durch KICs, im Neugründungs- und im Expansionsstadium angeboten wird;
b)
Planung und Durchführung der EIT-Tätigkeiten mit dem Ziel, in möglichst großem Umfang Synergien und Komplementaritäten mit anderen Teilen des Programms zu realisieren;
c)
Kontaktpflege mit den Mitgliedstaaten sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene zur Einrichtung eines strukturierten Dialogs und zur Koordinierung der Bemühungen um Synergien mit nationalen und regionalen Initiativen, einschließlich Strategien für intelligente Spezialisierung, gegebenenfalls auch durch die Umsetzung „europäischer Innovationssysteme” , um bewährte Verfahren und Erkenntnisse zu ermitteln, auszutauschen und zu verbreiten;
d)
Austausch und Verbreitung innovativer Praktiken und Erkenntnisse in ganz Europa und über Europa hinaus, um in Koordinierung mit anderen Teilen des Programms einen Beitrag zur Innovationspolitik in Europa zu leisten;
e)
Bereitstellung von Input zu Diskussionen über die Innovationspolitik und Beitrag zur Gestaltung und Umsetzung der politischen Prioritäten der Union durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit allen relevanten Dienststellen der Kommission, anderen Unionsprogrammen und ihren Interessenträgern sowie weitere Sondierung von Möglichkeiten im Rahmen der Initiativen zur Umsetzung politischer Maßnahmen;
f)
Nutzung von Synergien mit anderen Unionsprogrammen, auch solchen, welche die Entwicklung von Humankapital und Innovationen fördern (z. B. COST, ESF+, EFRE, Erasmus+, Kreatives Europa und COSME Plus/Binnenmarkt, das InvestEU Programm);
g)
Aufbau strategischer Allianzen mit zentralen Innovationsakteuren auf Unionsebene und internationaler Ebene und Unterstützung der KICs zwecks Ausbau der Zusammenarbeit mit und der Verbindungen zu wichtigen Wissensdreieck-Partnern aus Drittländern, um neue Märkte für von den KICs unterstützte Lösungen zu erschließen und Finanzierungen sowie Talente aus dem Ausland anzuziehen; die Beteiligung von Drittländern wird mit Blick auf die Grundsätze der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens gefördert.

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