Artikel 4 VO (EU) 2021/696

Ziele

(1) Die allgemeinen Ziele des Programms sind es,

a)
ohne Unterbrechung und, soweit möglich, auf globaler Ebene hochwertige und aktuelle sowie, falls dies erforderlich ist, sichere Weltraumdaten, -informationen und -dienste bereitzustellen oder zur Bereitstellung derartiger Daten, Informationen und Dienste weltweit beizutragen und damit den aktuellen und künftigen Bedarf zu decken und die politischen Prioritäten der Union und die damit einhergehende, auf Fakten gestützte und unabhängige Beschlussfassung unter anderem in den Bereichen Klimawandel, Verkehr und Sicherheit zu unterstützen;
b)
den sozioökonomischen Nutzen insbesondere durch die Förderung der Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger vor- und nachgelagerter europäischer Wirtschaftszweige einschließlich KMU und Start-ups zu maximieren und auf diese Weise Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union zu ermöglichen und die möglichst breite Akzeptanz und Nutzung der von den Programmkomponenten bereitgestellten Daten, Informationen und Dienste sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union zu fördern; gleichzeitig ist für Synergien und für die Komplementarität mit den Tätigkeiten der Union im Bereich Forschung und technologische Entwicklung, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/695 durchgeführt werden, zu sorgen;
c)
den Schutz und die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu verbessern und die Autonomie der Union, insbesondere in technologischer Hinsicht, zu stärken;
d)
die Rolle der Union als weltweiten Akteurs in der Weltraumwirtschaft zu fördern, zur internationalen Zusammenarbeit anzuregen, die europäische Weltraumdiplomatie unter anderem im Wege der Förderung der Grundsätze der Gegenseitigkeit und des fairen Wettbewerbs voranzubringen und die Position der Union bei der Bewältigung globaler Herausforderungen, der Unterstützung globaler Initiativen, auch im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, und der Sensibilisierung für den Weltraum als gemeinsames Erbe der Menschheit zu stärken;
e)
den Schutz, die Sicherheit und die Nachhaltigkeit bei sämtlichen Weltraumtätigkeiten im Zusammenhang mit der Zunahme des Aufkommens von Objekten im Weltraum und von Weltraummüll und mit der Weltraumumgebung zu verbessern, indem geeignete Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich Entwicklung und Einführung von Technologien für die Entsorgung von Raumfahrzeugen, die das Ende ihrer Betriebsdauer erreicht haben, und von Weltraummüll.

(2) Die spezifischen Ziele des Programms sind:

a)
für Galileo und EGNOS - langfristige, dem Stand der Technik entsprechende und sichere Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienste bereitzustellen und zugleich für die Kontinuität und Zuverlässigkeit der Dienste zu sorgen;
b)
für Copernicus - langfristig und dauerhaft präzise und zuverlässige Erdbeobachtungsdaten, -informationen und -dienste unter Rückgriff auf andere Datenquellen bereitzustellen, um so die Konzipierung, die Durchführung und die Überwachung der Politik der Union und ihrer Mitgliedstaaten und der auf den Nutzeranforderungen beruhenden Maßnahmen zu unterstützen;
c)
für die SSA - die Fähigkeiten für die Beobachtung, Verfolgung und Erkennung von Objekten im Weltraum und von Weltraummüll – mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Leistung und der Autonomie der Fähigkeiten im Rahmen der SST-Unterkomponente auf Unionsebene – zu stärken, SWE-Dienste bereitzustellen und die Kapazitäten im Rahmen der NEO-Unterkomponente in den Mitgliedstaaten zu kartieren und zu vernetzen;
d)
für GOVSATCOM - die langfristige Verfügbarkeit von zuverlässigen, sicheren und kosteneffizienten Satellitenkommunikationsdiensten für GOVSATCOM-Nutzer sicherzustellen;
e)
eine autonome, sichere und kosteneffiziente Fähigkeit des Weltraumzugangs zu fördern und dabei den grundlegenden Sicherheitsinteressen der Union Rechnung zu tragen;
f)
die Entwicklung einer starken Weltraumwirtschaft der Union zu fördern, indem unter anderem das Raumfahrt-Ökosystem vorangebracht wird und Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Unternehmertum, Kompetenzen und Kapazitätsaufbau in allen Mitgliedstaaten und Regionen der Union gestärkt werden, wobei das Augenmerk insbesondere auf KMU und Start-ups oder natürliche und juristische Personen aus der Union zu richten ist, die in diesem Wirtschaftszweig tätig sind oder tätig werden wollen.

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