Artikel 71 VO (EU) 2021/696
Sitz und Außenstellen der Agentur
(1) Sitz der Agentur ist Prag, Tschechien.
(2) Das Personal der Agentur kann in einem der im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 oder (EU) 2017/1406 genannten Galileo- oder EGNOS-Bodenzentren angesiedelt werden, um dort Programmtätigkeiten durchzuführen, die in der einschlägigen Vereinbarung aufgeführt sind.
(3) Abhängig vom Bedarf des Programms können gemäß dem in Artikel 79 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren Außenstellen in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden.
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