Artikel 96 VO (EU) 2021/696
Schutz von EU-VS und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen durch die Agentur
Die Agentur erlässt nach Konsultation der Kommission eigene Sicherheitsvorschriften, die den in den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 festgelegten Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-VS und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen, zu denen unter anderem Bestimmungen über den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung solcher Informationen gehören, gleichwertig sind.
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