Anhang Vb der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 wird wie folgt berichtigt:
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(1)
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In Punkt ML.A.901 erhält der Einleitungssatz folgende Fassung:
„Um die Gültigkeit des Lufttüchtigkeitszeugnisses sicherzustellen, müssen das Luftfahrzeug und die Aufzeichnungen über die Aufrechterhaltung seiner Lufttüchtigkeit in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Lufttüchtigkeitsprüfung überprüft werden.”
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(2)
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Anlage IV erhält folgende Fassung:
Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit — EASA-Formblatt 15c
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ANMERKUNG:
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Personen und Organisationen, die in Verbindung mit der 100-Stunden- oder Jahresinspektion die Prüfung der Lufttüchtigkeit durchführen, können auf der Rückseite dieses Formblatts die in Punkt ML.A.801 genannte Freigabebescheinigung ausstellen, die der 100-Stunden- oder Jahresinspektion entspricht.
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE PRÜFUNG DER LUFTTÜCHTIGKEIT (ARC) (für Luftfahrzeuge, die Teil-ML genügen) ARC-Aktenzeichen: … Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates bescheinigt [NAME DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE] hiermit, ☐… an dem nachfolgend aufgeführten Luftfahrzeug [oder] ☐… an dem nachfolgend aufgeführten neuen Luftfahrzeug eine Prüfung der Lufttüchtigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 vorgenommen zu haben: Hersteller des Luftfahrzeugs: … Herstellerbezeichnung des Luftfahrzeugs: … Eintragungskennzeichen des Luftfahrzeugs: … Seriennummer des Luftfahrzeugs: … (und) dass das Luftfahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung für lufttüchtig befunden worden ist. Ausstellungsdatum: … Datum des Ablaufs der Gültigkeit: … Flugstunden (FH) der Zelle am Prüfungsdatum (*): … Unterschrift: … Nr. der Erlaubnis (falls zutreffend): … [ODER] [NAME UND ANSCHRIFT DER GENEHMIGTEN ORGANISATION, AKTENZEICHEN DER GENEHMIGUNG] (**) [oder] [VOLLSTÄNDIGER NAME DES FREIGABEBERECHTIGTEN PERSONALS UND LIZENZNUMMER NACH TEIL-66 (ODER NATIONALES ÄQUIVALENT)] (**) bescheinigt hiermit, an dem nachfolgend aufgeführten Luftfahrzeug eine Prüfung der Lufttüchtigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 vorgenommen zu haben: Hersteller des Luftfahrzeugs: … Herstellerbezeichnung des Luftfahrzeugs: … Eintragungskennzeichen des Luftfahrzeugs: … Seriennummer des Luftfahrzeugs: … (und) dass das Luftfahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung für lufttüchtig befunden worden ist. Ausstellungsdatum: … Datum des Ablaufs der Gültigkeit: … Flugstunden (FH) der Zelle am Prüfungsdatum (*): … Unterschrift: … Nr. der Erlaubnis (falls zutreffend): … ================================================================================ 1. Verlängerung: Das Luftfahrzeug erfüllt die Bedingungen von Anhang Vb (Teil-ML) Punkt ML.A.901(c). Ausstellungsdatum: … Datum des Ablaufs der Gültigkeit: … Flugstunden (FH) der Zelle am Ausstellungsdatum (*): … Unterschrift: … Nr. der Erlaubnis … Name des Unternehmens: … Aktenzeichen der Genehmigung: … ================================================================================ 2. Verlängerung: Das Luftfahrzeug erfüllt die Bedingungen von Anhang Vb (Teil-ML) Punkt ML.A.901(c). Ausstellungsdatum: … Datum des Ablaufs der Gültigkeit: … Flugstunden (FH) der Zelle am Ausstellungsdatum (*): … Unterschrift: … Nr. der Erlaubnis … Name des Unternehmens: … Aktenzeichen der Genehmigung: …
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(*)
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Außer für Ballone und Luftschiffe.
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(**)
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Der Aussteller des Formblatts kann dieses an seine Bedürfnisse anpassen, indem er den Bescheinigungsvermerk, den Verweis auf das jeweilige Luftfahrzeug und die Einzelheiten der Ausstellung streicht, die für seine Zwecke nicht relevant sind.
EASA-Formblatt 15c Ausgabe 4.