ANHANG II VO (EU) 2021/702
ANHANG III
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Tschechien
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart(1) | Maßeinheit für den Indikator | Beträge (in Landeswährung (CZK), sofern keine abweichende Angabe) | ||
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Neu geschaffener Platz in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung |
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Zahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung(2) | 20544 einschl. MwSt. bzw. 17451 ohne MwSt. | ||
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Platz in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung(3) |
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Zahl der Plätze, die in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung entstanden sind(4) | 9891 einschl. MwSt. bzw. 8642 ohne MwSt. | ||
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Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(5) | 730 (6) | ||
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Erwerb einer Qualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung |
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Zahl der Personen, die eine Berufsqualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung erwerben | 14760 | ||
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Auslastung pro Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(7) | 64 (8) | ||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT) |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden | 324 | ||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu persönlichen Kompetenzen und Führungskompetenzen |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden | 593 | ||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Sprachkurses |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden | 230 | ||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses über IT-Spezialausbildung |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden | 609 | ||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden | 436 | ||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) einer externen technischen Schulung oder beruflichen Weiterbildung |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden | 252 | ||
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses, der von einem internen Ausbilder in einem der folgenden Bereiche durchgeführt wird:
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Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden | 144 | ||
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0,1 Vollzeitarbeitseinheit (Vollzeitäquivalent — VZÄ) wurde als Schulpsychologe und/oder spezialisierter Schulpädagoge pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat | 5871 | ||
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0,1 VZÄ wurde als Schulassistent und/oder Sozialpädagoge pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat |
Schulassistent: 3617 Sozialpädagoge: 4849 |
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0,1 VZÄ wurde als Kinderbetreuer/in pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat | 3402 | ||
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Block von 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | 17833 | ||
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Block von 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | 8917 | ||
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Stunden der Weiterbildung für Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung | Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Pädagoge |
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Thematische Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der thematischen Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) | 3872 | ||
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Block von 30 Stunden externem Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen | 31191 | ||
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Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagoge, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat | 4505 | ||
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Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen | 8456 | ||
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Tandem-Unterricht(10) von 2,75 Stunden | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden | 815 | ||
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Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden | 5637 | ||
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0,1 VZÄ pro Monat eines Berufsberaters und/oder eines Koordinators für die Zusammenarbeit zwischen einer Schule und Arbeitgebern | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat | 4942 | ||
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Schulungszyklus von 8,5 Stunden mit strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen und einen Mentor | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 8,5 Stunden pro strukturierter Hospitation in einer Schule, einem Unternehmen bzw. einer Bildungseinrichtung | 2395 | ||
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Schulungszyklus von 3,75 Stunden oder 4 Schulungszyklen von 3,75 Stunden unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 3,75 Stunden, unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft |
Ein Zyklus: 1103 Vier Zyklen: 4412 |
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Mobile Monate pro Forscher | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Anzahl der mobilen Monate pro Forscher | Komponenten | Betrag (11) (EUR) | |
Lebenshaltungskostenzulage (für einen Zuzug nach CZ) | Nachwuchsforscher | 2674 | ||||
Leitender Forscher | 3990 | |||||
Der Betrag für die Lebenshaltungskostenzulage bei einem Wegzug aus CZ errechnet sich durch Multiplikation der Beträge für einen Zuzug mit dem für das jeweilige Zielland geltenden Korrekturkoeffizienten laut nachstehendem Punkt 3. | ||||||
Mobilitätszulage | 600 | |||||
Familienzulage | 500 | |||||
Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking | 800 | |||||
Verwaltungskosten und indirekte Kosten | 650 | |||||
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens |
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Ein mindestens 24 Stunden Lehrtätigkeit umfassendes 4-Tages-Praktikum für Lehrkräfte in einer Schule eines anderen europäischen Staates |
Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, und zwar:
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Anzahl der 4-Tages-Praktika, an denen Lehrkräfte in einer Schule in einem anderen europäischen Staat teilgenommen haben |
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Reisekosten nach Entfernung — wie folgt(14): | Betrag | |||||
10–99 km: | 20 EUR | |||||
100–499 km: | 180 EUR | |||||
500 – 1999 km: | 275 EUR | |||||
2000 – 2999 km: | 360 EUR | |||||
3000 – 3999 km: | 530 EUR | |||||
4000 – 7999 km: | 820 EUR | |||||
8000 km und mehr: | 1300 EUR | |||||
Aufenthaltskosten nach Land — wie folgt: | Betrag | |||||
Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 448 EUR | |||||
Belgien, Bulgarien, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Finnland | 392 EUR | |||||
Deutschland, Spanien, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei | 336 EUR | |||||
Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien | 280 EUR | |||||
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Unterrichtsstunde mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens | Alle förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der direkten IKT-Kosten und der direkten Personalkosten | Anzahl der Unterrichtsstunden mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens | 2000 | ||
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Projekttag mit kooperativem Unterricht von Lehrkräften und einem externen Experten | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten |
Anzahl der Projekttage mit kooperativem Unterricht, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
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6477 | ||
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Schulungskurse für eine Lehrkraft oder einen Lehramtsstudenten an einer Schule in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, der am EU-Programm Erasmus+ teilnimmt, bestehend aus 6 Stunden spezifischer Aktivitäten pro Tag |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten
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Anzahl der Schulungskurse für Lehrkräfte an Schulen in einem anderen EU- Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, der am EU-Programm Erasmus+ teilnimmt. Ein Schulungskurs kann einen oder mehrere Tage mit 6 Stunden spezifischer Aktivitäten umfassen. |
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Reisekosten für Hin- und Rückreise nach Entfernung — wie folgt(15): | Betrag | |||||
10 – 99 km: | 20 EUR | |||||
100 – 499 km: | 180 EUR | |||||
500 – 1 999 km: | 275 EUR | |||||
2000 – 2999 km: | 360 EUR | |||||
3000 – 3999 km: | 530 EUR | |||||
4000 – 7999 km: | 820 EUR | |||||
8000 km und mehr: | 1300 EUR | |||||
Aufenthaltskosten nach Land und Anzahl der Tage — wie folgt: | Betrag | |||||
Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich, Finnland, Luxemburg, Island, Liechtenstein | 153 EUR pro Tag (1. bis 14. Tag, 107 EUR (15. bis 60. Tag). | |||||
Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal ..... | 136 EUR pro Tag (1. bis 14. Tag, 95 EUR (15. bis 60. Tag). | |||||
Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien | 119 EUR pro Tag (1. bis 14. Tag, 83 EUR (15. bis 60. Tag). | |||||
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Praktika und praktische Schulungen in Forschungsorganisationen und entsprechende Zusammenarbeit der Forschungsorganisationen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten | Anzahl der Personentage der Arbeit in Forschungsorganisationen im Ausland (Wegzug) oder in CZ Forschungsorganisationen (Zuzug) |
219 EUR für Zuzug 219 EUR × dem entsprechenden Korrekturkoeffizienten (siehe Tabelle in Nummer 3) für Wegzug |
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Bereitstellung von strukturierter Hospitation für Schulungszyklen von 20 Stunden | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der Schulungszyklen für strukturierte Hospitation durch Beschäftigte oder Freiwillige |
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Bereitstellung von Tandem-Unterricht für Schulungszyklen von 9 Stunden | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der Tandem-Unterrichtszyklen von 9 Stunden, bereitgestellt durch Beschäftigte oder Freiwillige |
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Bereitstellung von Schulungen in akkreditierten strukturierten Kursen |
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Zyklus von 22 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Lehrkräfte | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Lehrkräften abgeschlossenen Zyklen von 22 Stunden |
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Projekttag (mindestens vier Stunden) mit kooperativem Unterricht der Lehrkraft und eines externen Experten | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten, Personalkosten und indirekte Kosten | Anzahl der für mindestens 10 Schüler mindestens 10 km vom Hauptsitz der Organisation entfernt vollendeten Projekttage | 246 EUR | ||
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Veranstaltung außerschulischer Aktivitäten von insgesamt 24 Stunden Dauer | Alle förderfähigen Kosten, ausschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der durchgeführten 24-Stunden-Blöcke außerschulischer Aktivitäten | 6315 CZK | ||
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Monatliche Kosten eines Stipendiums für studentische Forscher (entsprechend 0,1 VZÄ) | Alle förderfähigen Kosten des Stipendiums, einschließlich monatliche Vergütung der Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking (in EUR) | Anzahl der Monate für ein Stipendium für einen studentischen Forscher | 5927 CZK + 80 EUR |
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2.
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Anpassungen der Beträge
Der Satz der Einheitskosten 6–11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellungskosten der Schulung und die indirekten Kosten. Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Der Satz der Einheitskosten 13–17, 19–27 und 29 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Die Beträge der Einheitskosten 28 können angepasst werden, indem die Beträge für die Lebenshaltungskostenzulage, die Mobilitätszulage, die Familienzulage, die Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie die Verwaltungskosten und die indirekten Kosten ersetzt werden. Der Satz der Einheitskosten 30 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten. Der Satz der Einheitskosten 32 kann angepasst werden, indem der Betrag für Reisekosten in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Reisekosten, die direkten Personalkosten und die indirekten Kosten. Die Anpassungen werden anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen:- —
beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll.;
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bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und
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bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung.
- —
Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichten jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz).
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Zur Lebenshaltungskostenzulage, Mobilitätszulage, Familienzulage und zu den Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie den Verwaltungskosten und den indirekten Kosten: Änderungen der Sätze für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Rahmen des Programms „Horizont 2020” gemäß Veröffentlichung unter https://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/
- —
Zu den Reise-, Aufenthalts- und Organisationskosten laut Einheitskosten unter 30: Änderungen der Sätze für Reise- und Organisationskosten sowie für die Unterstützung von Einzelpersonen gemäß Festlegung der Europäischen Kommission für Leitaktion 1 (Mobilitätsprojekte) im Rahmen des Programms „Erasmus+” (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/node_de/).
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Zu den Reisekosten laut Einheitskosten unter 32: Änderungen der Sätze für Reisen zwischen 10 und 99 km gemäß dem „Entfernungsrechner” des Programms Erasmus+ (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de).
- —
Satz für die direkten Personalkosten basierend auf Anpassungen an die zuletzt veröffentlichten jährlichen Daten aus dem Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz) und andere relevante Arbeitsrechtsvorschriften
- —
Berechnung der Vergütung für Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking (Horizont 2020 — Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen — Innovationsfonds)
- —
Der Betrag der anderen direkten Kosten wird in EUR berechnet; die Umrechnung in CZK erfolgt stets basierend auf dem tatsächlichen Wechselkurs für jede Aufforderung (http://www.cnb.cz/cs/index.html)
- 3.
- Tabelle mit den Koeffizienten für die Auslandsmobilität von Forschern und die Zusammenarbeit von Forschungsorganisationen
- 3.A
- Für die Zusammenarbeit von Forschungsorganisationen
Wert des Korrekturkoeffizienten bei Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen(16) | Korrekturkoeffizient(17) | Betrag — ein Personentag |
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0,48–0,799 | 0,75 | 164,25 EUR |
0,8–0,999 | 0,875 | 191,63 EUR |
1,00–1,52 | 1 | 219 EUR |
- 3.B
- Koeffizienten für die Auslandsmobilität von Forschern
(Korrekturkoeffizient für Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen)Land | Wert des Korrekturkoeffizienten |
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Albanien | 0,799 |
Algerien | 0,905 |
Angola | 1,567 |
Argentinien | 0,802 |
Armenien | 0,922 |
Australien | 1,277 |
Österreich | 1,305 |
Aserbaidschan | 1,080 |
Bangladesch | 0,747 |
Barbados | 1,376 |
Belarus | 0,728 |
Belgien | 1,223 |
Belize | 0,942 |
Benin | 1,186 |
Bermuda | 1,853 |
Bolivien | 0,826 |
Bosnien und Herzegowina | 0,844 |
Botsuana | 0,632 |
Brasilien | 1,197 |
Bulgarien | 0,758 |
Burkina Faso | 1,181 |
Burundi | 0,907 |
Kambodscha | 0,911 |
Kamerun | 1,174 |
Kanada | 1,074 |
Cabo Verde | 0,877 |
Zentralafrikanische Republik | 1,328 |
Kolumbien | 0,953 |
Komoren | 0,845 |
Costa Rica | 1,004 |
Kroatien | 1,026 |
Kuba | 0,961 |
Zypern | 1,010 |
Tschechien | 1,000 |
Demokratische Republik Kongo | 1,680 |
Dänemark | 1,651 |
Dschibuti | 1,058 |
Dominikanische Republik | 0,769 |
Timor-Leste | 1,093 |
Ecuador | 0,923 |
Ägypten | 0,708 |
Eritrea | 1,210 |
Estland | 0,971 |
Äthiopien | 1,040 |
Färöer | 1,651 |
Fidschi | 0,838 |
Finnland | 1,477 |
Frankreich | 1,415 |
Gabun | 1,318 |
Gambia | 0,844 |
Georgien | 0,921 |
Deutschland | 1,186 |
Ghana | 0,784 |
Vereinigtes Königreich | 1,710 |
Griechenland | 1,085 |
Guatemala | 1,010 |
Guinea | 0,901 |
Guinea-Bissau | 1,181 |
Guyana | 0,761 |
Haiti | 1,157 |
Honduras | 0,898 |
Hongkong | 1,228 |
Ungarn | 0,947 |
Tschad | 1,441 |
Chile | 0,720 |
China | 1,121 |
Island | 1,410 |
Indien | 0,775 |
Indonesien | 0,854 |
Irland | 1,414 |
Israel | 1,298 |
Italien | 1,277 |
Côte d’Ivoire | 1,202 |
Jamaika | 1,125 |
Japan | 1,290 |
Jordanien | 1,058 |
Kasachstan | 1,002 |
Kenia | 0,997 |
Kirgisistan | 0,982 |
Laos | 1,091 |
Lettland | 0,950 |
Libanon | 1,055 |
Lesotho | 0,591 |
Liberia | 1,359 |
Libyen | 0,704 |
Liechtenstein | 1,482 |
Litauen | 0,887 |
Luxemburg | 1,223 |
Nordmazedonien | 0,734 |
Madagaskar | 1,052 |
Malawi | 0,831 |
Malaysia | 0,841 |
Mali | 1,155 |
Malta | 1,032 |
Mauretanien | 0,764 |
Mauritius | 0,910 |
Mexiko | 0,821 |
Montenegro | 0,793 |
Marokko | 0,922 |
Mosambik | 0,874 |
Myanmar | 0,801 |
Namibia | 0,751 |
Nepal | 0,942 |
Niederlande | 1,320 |
Neukaledonien | 1,433 |
Neuseeland | 1,220 |
Nicaragua | 0,691 |
Niger | 1,037 |
Nigeria | 1,132 |
Norwegen | 1,597 |
Pakistan | 0,635 |
Palästinensische Autonomiegebiete | 1,355 |
Panama | 0,773 |
Papua-Neuguinea | 1,241 |
Paraguay | 0,844 |
Peru | 0,981 |
Philippinen | 0,898 |
Polen | 0,923 |
Portugal | 1,030 |
Republik Moldau | 0,758 |
Republik Serbien | 0,823 |
Republik Kongo | 1,475 |
Rumänien | 0,841 |
Russland | 1,290 |
Ruanda | 1,009 |
El Salvador | 0,851 |
Samoa | 1,015 |
Saudi-Arabien | 0,988 |
Senegal | 1,158 |
Sierra Leone | 1,306 |
Singapur | 1,382 |
Slowakei | 0,983 |
Slowenien | 1,053 |
Salomonen | 1,314 |
Republik Südafrika | 0,621 |
Südkorea | 1,194 |
Spanien | 1,167 |
Sri Lanka | 0,855 |
Sudan | 1,219 |
Suriname | 0,685 |
Eswatini | 0,654 |
Schweden | 1,490 |
Schweiz | 1,482 |
Syrien | 0,994 |
Taiwan | 1,011 |
Tadschikistan | 0,761 |
Tansania | 0,800 |
Thailand | 0,876 |
Togo | 1,032 |
Tonga | 1,040 |
Trinidad und Tobago | 0,991 |
Tunesien | 0,826 |
Türkei | 1,004 |
Turkmenistan | 0,775 |
Uganda | 0,862 |
Ukraine | 0,866 |
Vereinigte Arabische Emirate | 1,119 |
Uruguay | 1,031 |
USA | 1,212 |
Usbekistan | 0,813 |
Vanuatu | 1,321 |
Venezuela | 1,103 |
Vietnam | 0,652 |
Jemen | 0,992 |
Sambia | 0,947 |
Simbabwe | 1,123 |
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