ANHANG III VO (EU) 2021/702

ANHANG V

Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen an Malta

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR)
1.
Beschäftigungsbeihilfen (A2E Schema) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF — „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 1
Wöchentlich gezahlte Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte, stark benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer(1) bei Aufforderung 1(2), Aufforderung 2(3) oder Aufforderung 3 und später des operationellen Programms. Alle Kosten im Rahmen des Einstellungszuschusses

Dauer der Beschäftigung pro Beschäftigtem, der für einen festgelegten Mindestzeitraum — je nach Laufzeit der Finanzhilfe — beschäftigt bleibt, in Wochen. Für die Beschäftigungsbeihilfen, die für 26, 52, 104 bzw. 156 Wochen gewährt werden, muss die Beschäftigung für einen Zeitraum von 2, 3, 8 bzw. 12 Monate aufrechterhalten werden.

Dieser Zeitraum gilt nicht in den folgenden Fällen:

der Beschäftigte beendet das Beschäftigungsverhältnis;

die Beendigung erfolgt während der Probezeit;

der Arbeitgeber beendet das Beschäftigungsverhältnis aus einem rechtlich gültigen Grund.

Liegt keiner der obigen Fälle vor, so erfolgt die Erstattung anteilig.

1.
Benachteiligte Arbeitnehmer — 85 EUR (Aufforderung 1) bzw. 104 EUR (Aufforderungen 2 und 3 und folgende) pro Woche für maximal 52 Wochen.
2.
Stark benachteiligte Arbeitnehmer — 85 EUR (Aufforderung 1) bzw. 104 EUR (Aufforderungen 2 und 3 und folgende) pro Woche für maximal 104 Wochen.
3.
Arbeitnehmer mit Behinderung — 125 EUR (Aufforderung 1) bzw. 155 EUR (Aufforderungen 2 und 3 und folgende) pro Woche für maximal 156 Wochen.
2.
Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen” ) an Unternehmen des privaten Sektors im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3
Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung Direkte Kosten für die Bereitstellung der externen Schulung Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 25
3.
Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen” ) an Unternehmen des privaten Sektors im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3
Bereitstellung einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung Gehaltskosten des internen Ausbilders Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Ausbilder 4,90
4.
Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen” ) an Unternehmen des privaten Sektors im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft” (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3
Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten internen oder externen Schulung Gehaltskosten für den Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 4,90
5.
Ausbildung und Berufspraktikum im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
1)
Profilerstellung für junge Menschen unter 25 Jahren (Einstufung: NEETs) im Rahmen der Jugendgarantie
2)
Junge Menschen unter 25 Jahren (Einstufung: NEETs), die im Rahmen der Jugendgarantie eine Ausbildung abschließen
3)
Eine Stunde professionelle Unterstützung für junge Menschen unter 25 Jahren
4)
Zuschüsse für Teilnehmer unter 25 Jahren (Einstufung: NEETs), die am Programm der Jugendgarantie teilnehmen
Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens
1)
Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, für die ein Profilbericht erstellt wurde und für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 validiert wurde
2)
Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die in die nächste Phase der Jugendgarantie übertreten (d. h. Arbeitserfahrung oder Weiterbildung)
3)
Anzahl der Stunden professioneller Unterstützung für junge Menschen unter 25 Jahren pro Teilnehmer
4)
Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die das Arbeitserfahrungs- oder Weiterbildungsprogramm absolviert und dafür eine Abschlussbescheinigung erhalten haben
1)
2601,50
2)
2128,50
3)
50
4)
1398
6.
IT-Weiterbildung im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
Junge Menschen unter 25 Jahren, die die IKT-Sommerkurse des Malta Qualifications Framework (MQF)(4) Level 2 absolvieren Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens
1)
Anzahl der Jugendlichen, die für einen MQF-L2-IKT-Sommerkurs angemeldet sind
2)
Anzahl der Jugendlichen, die eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung für einen MQF-L2-IKT-Sommerkurs erhalten haben
1)
416
2)
318
7.
IT-Weiterbildung (Europäischer Computer-Führerschein), MQF Level 3, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
Junge Menschen unter 25 Jahren, die eine Weiterbildung für den Europäischen Computer-Führerschein (ECDL-Standard)(5) absolvieren, MQF Level 3 Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens
1)
Anzahl der Jugendlichen, die für einen MQF-L3-ECDL-Standard-Kurs angemeldet sind
2)
Anzahl der Jugendlichen, die eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung für einen MQF-L3-ECDL-Standard-Kurs erhalten haben
1)
226,50
2)
528,50
8.
Präventionskurse für das MCAST (Malta College of Arts, Science and Technology) im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen MCAST-Präventionskurs beginnen Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens
1)
Anzahl der Jugendlichen, die für einen MCAST-Präventionskurs angemeldet sind
2)
Anzahl der Jugendlichen, die die MCAST-Prüfung wiederholen
3)
Anzahl der Jugendlichen, die nach Wiederholung der Prüfung im September des entsprechenden Jahres im MCAST-Kurs weitergekommen sind oder die am Ende des Lehrplans die volle Qualifikation erhalten haben
1)
62,10
2)
113,85
3)
31,05
9.
Präventionskurse für das Erlangen eines Sekundarschulabschlusses (SEC) im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen SEC-Präventionskurs belegen Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens
1)
Anzahl der Jugendlichen, die zur Wiederholung der SEC-Prüfung angemeldet sind
2)
Anzahl der Jugendlichen, die die SEC-Prüfung wiederholen
3)
Anzahl der Jugendlichen, deren SEC-Prüfungsergebnis im Vergleich zu dem vorherigen besser ausgefallen ist
1)
38,10
2)
69,85
3)
19,05
10.
Bereitstellung von Stipendien auf Ebene der tertiären Bildung für verschiedene Zielgruppen auf Niveau 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR N7), Prioritätsachse 3 (Investitionsprioritäten 10ii und 10iii) und Prioritätsachse 4 (Investitionspriorität 11i) des operationellen Programms 2014MT05SFOP001
Teilnehmer, die ein EQR-N7-Studienprogramm absolvieren und bei Abschluss eine Qualifikation oder Bescheinigung erhalten Studiengebühren

Anzahl der erreichten ECTS(6) -Punkte * 0,95, für die ein vorläufiger Studiennachweis vorlegt wird

Anzahl der erreichten ECTS-Punkte * 0,05, für die eine Akkreditierungsbescheinigung oder ein endgültiger Studiennachweis vorlegt wird

Für Studienprogramme in Malta 58
Für Studienprogramme in anderen Ländern und für gemeinsame Studienprogramme 100

2.
Anpassung der Beträge

Die Einheitskosten 1 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn und/oder die gesetzliche Zulage und/oder die wöchentliche Unterstützung und/oder der Sozialversicherungsbeitrag in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den niedrigsten Monatssatz des nationalen Mindestlohns für ein bestimmtes Jahr, die gesetzliche Zulage, die wöchentliche Unterstützung und die Sozialversicherungsbeiträge, wobei das Ergebnis durch 2 dividiert wird. Die Einheitskosten 2 können angepasst werden, indem die jährliche Inflationsrate auf die jeweiligen Sätze angewandt wird. Ab 2017 wird für ein gegebenes Jahr N die Inflationsrate für das Jahr N-1 angewandt, die vom maltesischen Nationalen Amt für Statistik veröffentlicht wird unter: https://nso.gov.mt/en/nso/Selected_Indicators/Retail_Price_Index/Pages/Index-of-Inflation.aspx Die Einheitskosten 3-4 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn für Personen über 18 Jahre und/oder die gesetzlichen Zulagen und/oder die wöchentlichen Unterstützungen und/oder die Sozialversicherungsbeiträge in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den Stundensatz des nationalen Mindestlohns für Personen über 18 Jahre oder über ein bestimmtes Jahr, die gesetzlichen Zulagen, die wöchentlichen Unterstützungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden:

Der nationale Mindestlohn ist in den Durchführungsvorschriften 452.71 (Nationales Mindestlohngesetz) angegeben.

Die gesetzlichen Zulagen, die wöchentlichen Unterstützungen und die Sozialversicherungsbeiträge beruhen auf dem Kapitel 452 der Gesetzgebung Maltas, insbesondere dem Gesetz über Beschäftigungs- und Arbeitsbeziehungen.

Die Einheitskosten 5-9 können gemäß den Inflationskosten auf nationaler Ebene für das entsprechende Jahr angepasst werden, in dem die jeweilige Intervention vorgenommen wird. Die jährlichen Inflationsraten werden vom Nationalen Amt für Statistik veröffentlicht und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://nso.gov.mt/en/nso/Selected_Indicators/Retail_Price_Index/Pages/Index-of-Inflation.aspx.‘ Die Einheitskosten 10 werden im Einklang mit der Inflation gemäß dem Land, in dem der Kurs belegt wird, angepasst. Für Kurse, die von einer nicht in Malta ansässigen Einrichtung angeboten werden, und für gemeinsame Studienprogramme wird der Durchschnitt der zu dem Zeitpunkt geltenden Inflationsraten herangezogen. https://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=en&pcode=tec00118&plugin=1

3.
Definition von Pauschalfinanzierungen

Art der VorhabenIndikatorbezeichnungKostenartMaßeinheit für die Indikatoren

Beträge

(in EUR)

Alle Vorhaben im Rahmen des operationellen Programms 2014MT05SFOP001Neue Gesamtausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind (d. h. förderfähige Gesamtausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind, die zur Berechnung einer Rate von 100000 EUR noch nicht berücksichtigt wurden) zwecks Deckung der indirekten Kosten des VorhabensIndirekte KostenRaten von 100000 EUR an neuen Gesamtausgaben pro Vorhabengruppe(7) in einem der Europäischen Kommission übermittelten ZahlungsantragVgl. Punkt 4.

4.
Beträge

Art der EinrichtungÖffentliche EinrichtungenMinisterium/AbteilungNichtregierungsorganisationenÖffentliche Arbeitsverwaltungen
Projektgrößegroß8000 EUR8000 EUR/25000 EUR
mittel25000 EUR25000 EUR/25000 EUR
klein25000 EUR25000 EUR25000 EUR25000 EUR

5.
Anpassung der Beträge

Entfällt.

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