ANHANG XII VO (EU) 2021/702

ANHANG XXI

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR)
1.
Alle Vorhaben in Bezug auf die Bereitstellung nicht formaler Bildung(1) für Beschäftigte im Privatsektor (1a) oder im öffentlichen Dienst (1b)
1a.
Im Privatsektor besteht das Ziel der Bildungskurse entweder

in der Weiterqualifizierung der Beschäftigten oder

im Ausbau der Fähigkeiten der Beschäftigten im Bereich Unternehmensführung oder

in der Förderung des Wandels oder der Sensibilisierung dafür oder

im Austausch bewährter Verfahren.

1b.
Im öffentlichen Dienst müssen die Bildungskurse zum Ziel haben, im Bereich Reorganisation und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen Wissen zu erlangen oder neue Fertigkeiten zu erlernen.

Abgedeckte operationelle Programme:

2014PT16M3OP001 (Compete 2020): Prioritätsachsen 3 und 5

2014PT16M2OP001 (Norte 2020): Prioritätsachsen 6 und 9

2014PT16M2OP002 (Centro 2020): Prioritätsachsen 4 und 8

2014PT16M2OP005 (Lisboa 2020): Prioritätsachse 5

2014PT16M2OP003 (Alentejo 2020): Prioritätsachsen 5 und 9

2014PT16M2OP007 (Cresc Algarve): Prioritätsachsen 5 und 8

1)
Stundensatz für Schulungen für Beschäftigte im Privatsektor oder im öffentlichen Dienst
2)
Stundensatz für Gehälter der Beschäftigten im Privatsektor oder im öffentlichen Dienst während eines Schulungskurses

Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens

Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers während des Schulungskurses nicht unter die förderfähigen Kosten, so wird nur der Stundensatz für die Schulung erstattet

Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers in diesem Vorhaben unter die förderfähigen Kosten, so dürfen beide Beträge erstattet werden.

Anzahl der abgeleisteten Stunden an nicht formaler Bildung für Beschäftige im Privatsektor oder im öffentlichen Dienst pro Teilnehmer
1)
7,12 — Stundensatz für die Bildungskurse
2)
7,50 — Stundensatz für das Gehalt des Bildungskursteilnehmers
2.
Technische Studienkurse (Cursos Técnicos Superiores Profissionais — TeSP), bereitgestellt von öffentlichen Einrichtungen(2).

2014PT16M2OP001 (Norte 2020): Prioritätsachse 8 — Bildung und lebenslanges Lernen

2014PT16M2OP002 (Centro 2020): Prioritätsachse 3 — Aufbau von Humanpotenzial (APRENDER)

2014PT16M2OP003 (Alentejo 2020): Prioritätsachse 2 — Humankapital

Studierende in einem TeSP-Bildungszyklus (formale Bildung). Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der in einem lehrplanmäßigen Semester eines TeSP-Bildungszyklusses eingeschriebenen Studierenden Semester Betrag (in EUR)
1. 2370
2. 1580
3. 1053
4. (Praktikum) 263
3.
Alle Vorhabenarten, die Auslandsreisen umfassen (alle operationellen Programme)
1)
Reisekosten für Aktivitäten im Ausland je nach zurückgelegter Strecke pro Teilnehmer
2)
Aufenthaltskosten je nach Land, in dem die Aktivität stattfindet, pro Teilnehmer und Tag
1)
Reisekosten
2)
Aufenthaltskosten (Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und öffentlichen Nahverkehr)
1)
Zurückgelegte Strecke (einfach) pro Teilnehmer(3)
2)
Anzahl der Tage, die für Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens im Ausland verbracht werden, pro Teilnehmer und für maximal zehn Tage pro Aktivität und Person
1)
Betrag pro Strecke hin und zurück je nach einfachem Reiseweg, wie in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
Entfernung (km) Betrag (EUR)
10-99 20
100-499 180
500-1999 275
2000-2999 360
3000-3999 530
4000-7999 820
8000 und mehr 1500
(2)
Siehe Tabelle in Nummer 3.

Stellt ein Dritter Unterkunft und/oder Mahlzeiten und/oder Transport vor Ort, so wird der Betrag des Tagegelds entsprechend gekürzt (Unterkunft: 60 %; Mahlzeiten (Mittag- oder Abendessen): jeweils 15 %; Transport vor Ort: 10 %)

Die Beträge für die Reisetage werden wie folgt festgelegt:

Abfahrtszeit vom Arbeitsplatz oder von zuhause: Betrag für den Tag:
vor 13.00 Uhr 100 %
zwischen 13.00 und 20.00 Uhr 85 %
nach 20.00 Uhr 70 %
Ankunftszeit am Arbeitsplatz oder zuhause:
vor 13.00 Uhr 10 %
zwischen 13.00 und 20.00 Uhr 25 %
nach 20.00 Uhr 40 %

2.
Anpassung der Beträge

Einheitskosten 1 können gemäß den neuen Daten zu Ausgaben für Schulungen aus der von Eurostat veröffentlichten Erhebung zur beruflichen Weiterbildung (Ausgangswert: 2015) angepasst werden. Einheitskosten 2 können gemäß den neuen Daten zu Ausgaben für Bildung aus der von Eurostat veröffentlichten Erhebung (Ausgangswert: 2016) angepasst werden. Einheitskosten 3 können gemäß den neuen Daten zu Beträgen von Reise- und/oder Aufenthaltskosten (Jean Monnet — D.3 — Aufenthaltskosten), wie vom Programm Erasmus+ veröffentlicht, angepasst werden (Ausgangswert: 2020).

3.
Beträge für Aufenthaltskosten (Einheitskosten 3)

Für die unten aufgelisteten Länder gemäß den Beträgen im Jean-Monnet-Programm (Tabelle D.3 — Aufenthaltskosten); für alle anderen Länder kann zur Festlegung der Beträge der Betrag aus der geltenden Fassung dieser Tabelle verwendet werden.
Belgien232
Bulgarien227
Tschechische Republik230
Dänemark270
Deutschland208
Estland181
Irland254
Griechenland222
Spanien212
Frankreich245
Kroatien180
Italien230
Zypern238
Lettland211
Litauen183
Luxemburg237
Ungarn222
Malta205
Niederlande263
Österreich225
Polen217
Portugal204
Rumänien222
Slowenien180
Slowakei205
Finnland244
Schweden257
Vereinigtes Königreich276
Nordmazedonien210
Island245
Liechtenstein175
Norwegen220
Serbien220
Türkei220

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