Artikel 10 VO (EU) 2021/725

Können die Mitgliedstaaten aufgrund der zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen die Vor-Ort-Kontrollen im Kalenderjahr 2021 nicht rechtzeitig durchführen, können sie abweichend von Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 615/2014 beschließen, die Vor-Ort-Kontrollen ganz oder teilweise durch Verwaltungskontrollen oder durch die Nutzung sachdienlicher Nachweise, einschließlich georeferenzierter Fotos, Videotelefonaten oder anderer elektronischer Nachweise, zu ersetzen.

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