ANHANG I VO (EU) 2021/763

MELDUNG DER MINDESTANFORDERUNGEN AN EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN

MREL- UND TLAC-MELDEBÖGEN
Meldebogen-Nummer Meldebogen-Code Bezeichnung des Meldebogens/der Meldebogen-Gruppe Kurzbezeichnung
BETRÄGE: MREL- UND TLAC-SCHLÜSSELPARAMETER
1 M 01.00 MREL- und TLAC-Schlüsselparameter (Abwicklungsgruppen/-einheiten) KM2
Zusammensetzung und Fälligkeit
2 M 02.00 MREL- und TLAC-Kapazität und -Zusammensetzung (Abwicklungsgruppen/-einheiten) TLAC1
3 M 03.00 Interne MREL und interne TLAC ILAC
4 M 04.00 Finanzierungsstruktur der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten LIAB-MREL
RANGFOLGE DER GLÄUBIGER
5 M 05.00 Rangfolge der Gläubiger (Unternehmen, das keine Abwicklungseinheit ist) TLAC2
6 M 06.00 Rangfolge der Gläubiger (Abwicklungseinheit) TLAC3
VERTRAGSSPEZIFISCHE ANGABEN
7 M 07.00 Instrumente, die Rechtsvorschriften von Drittländern unterliegen MTCI

M 01.00 – MREL- und TLAC-Schlüsselparameter (Abwicklungsgruppen/-einheiten) (KM2)

Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten für G-SRI (TLAC)
0010 0020
Gesamtrisikobetrag und Gesamtrisikopositionsmessgröße
0100 GESAMTRISIKOBETRAG (TREA)
0110 GESAMTRISIKOPOSITIONSMESSGRÖßE (TEM)
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
0200 EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN
0210 Davon: Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten
0220 Davon den Rechtsvorschriften eines Drittlandes unterliegend
0230 Davon mit einer Herabschreibungs- und Umwandlungsklausel im Sinne von Artikel 55 der Richtlinie 2014/59/EU
Sonstige bail-in-fähige Verbindlichkeiten
0250 SONSTIGE BAIL-IN-FÄHIGE VERBINDLICHKEITEN
0260 Davon den Rechtsvorschriften eines Drittlandes unterliegend
0270 Davon mit einer Herabschreibungs- und Umwandlungsklausel im Sinne von Artikel 55 der Richtlinie 2014/59/EU
0280 Restlaufzeit < 1 Jahr
0285 Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0290 Restlaufzeit >= 2 Jahre
Verhältniszahlen und Ausnahmen von der Nachrangigkeit
0300 EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN ALS PROZENTUALER ANTEIL AM TREA
0310 Davon: Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten
0320 EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN ALS PROZENTUALER ANTEIL AN DER TEM
0330 Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten
0340 Gilt die in Artikel 72b Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegte Ausnahme von der Nachrangigkeit? (5 %-Ausnahme)
0350 Aggregierte Beträge der zulässigen nicht nachrangigen Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, wenn der in Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegte Ermessensspielraum für die Rangfolge angewendet wird (max. 3,5 % Ausnahme)
0360 Anteil der gesamten nicht nachrangigen Verbindlichkeiten, der in den Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten enthalten ist

M 02.00 – MREL- und TLAC-Kapazität und -Zusammensetzung (Abwicklungsgruppen/-einheiten) (TLAC1)

Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten (TLAC) Zusatzinformation: Beträge, die für die Zwecke der MREL, aber nicht der TLAC berücksichtigungs-fähig sind
0010 0020 0030
0010 EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN
0020 (Berücksichtigungsfähige) Eigenmittel
0030 Hartes Kernkapital (CET1)
0040 (Berücksichtigungsfähiges) Zusätzliches Kernkapital
0050 (Berücksichtigungsfähiges) Ergänzungskapital
0060 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
0070 Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor der Anpassung
0080 davon: berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die als strukturell nachrangig gelten
0090 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nachrangig zu ausgenommenen Verbindlichkeiten sind
0100 Direkt von der Abwicklungseinheit begebene Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (nicht bestandsgeschützt)
0110 Von anderen Unternehmen der Abwicklungsgruppe begebene Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (nicht bestandsgeschützt)
0120 Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, die vor dem 27. Juni 2019 begeben wurden
0130 Ergänzungskapitalinstrumente mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr, in dem Umfang, in dem sie nicht als Ergänzungskapitalposten gelten
0140 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu ausgenommenen Verbindlichkeiten sind
0150 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu ausgenommenen Verbindlichkeiten sind (nicht bestandsgeschützt, vor Anwendung der Obergrenze)
0160 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu den vor dem 27. Juni 2019 begebenen ausgenommenen Verbindlichkeiten sind (vor Anwendung der Obergrenze)
0170 Berücksichtigungsfähige Beträge nach Anwendung der Obergrenze gemäß Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nicht bestandsgeschützt)
0180 Berücksichtigungsfähige Beträge nach Anwendung der Obergrenze gemäß Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, bestehend aus Posten, die vor dem 27. Juni 2019 begeben wurden
0190 (-) Abzüge
0200 (-) Positionen zwischen Multiple-Point-of-Entry- (MPE-) Abwicklungsgruppen
0210 (-) Investitionen in andere Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
0220 Von den berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Abzug zu bringende Posten, die die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten überschreiten (abgezogen vom Ergänzungskapital)
ZUSATZINFORMATIONEN
0400 Verfügbares hartes Kernkapital (CET1; in %) nach Erfüllung der Anforderungen des Unternehmens
0410 Kombinierte Kapitalpufferanforderung (in %)
0420 davon: Kapitalerhaltungspuffer
0430 davon: Antizyklischer Kapitalpuffer
0440 davon: Systemrisikopuffer
0450 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
0460 Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten anderer Institute
0470 Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von G-SRI
0480 Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von A-SRI
0490 Investitionen in nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten anderer Institute
0500 Ausgenommene Verbindlichkeiten

M 03.00 – Interne MREL und interne TLAC (ILAC)

Interne MREL Interne TLAC
0010 0020
0010 Anwendungsebene
Gesamtrisikobetrag und Gesamtrisikopositionsmessgröße
0100 Gesamtrisikobetrag (TREA)
0110 Gesamtrisikopositionsmessgröße (TEM)
Berücksichtigungsfähige Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
0200 Berücksichtigungsfähige Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
0210 Berücksichtigungsfähige Eigenmittel
0220 Hartes Kernkapital (CET1)
0230 Berücksichtigungsfähiges zusätzliches Kernkapital
0240 Berücksichtigungsfähiges Ergänzungskapital
0250 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und Sicherheiten
0260 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (ausgenommen Garantien)
0270 Von der Abwicklungseinheit gestellte und von der Abwicklungsbehörde gewährte Garantien
0280 Zusatzinformation: Besicherter Teil der Garantie
0290 (-) Abzüge oder Äquivalent
Verhältniswerte der berücksichtigungsfähigen Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
0400 Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil am TREA
0410 davon gewährte Garantien
0420 Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil an der TEM
0430 davon gewährte Garantien
0440 Verfügbares hartes Kernkapital (CET1; in %) nach Erfüllung der Anforderungen des Unternehmens
Zusatzinformationen
0500 Kombinierte Kapitalpufferanforderung (in %)
0510 davon: Kapitalerhaltungspuffer
0520 davon: Antizyklischer Kapitalpuffer
0530 davon: Systemrisikopuffer
0540 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
0550 Sonstige bail-in-fähige Verbindlichkeiten
0560 davon den Rechtsvorschriften eines Drittlandes unterliegend
0570 davon mit einer Herabschreibungs- und Umwandlungsklausel im Sinne von Artikel 55 der Richtlinie 2014/59/EU
0580 Restlaufzeit < 1 Jahr
0590 Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0600 Restlaufzeit >= 2 Jahre
0610 Ausgenommene Verbindlichkeiten

M 04.00 - Finanzierungsstruktur der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (LIAB MREL)

Berücksichtigungs-fähiger Betrag für MREL/interne MREL
0010
0100 BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN
0200 Nicht gedeckte nicht vorrangige Einlagen >= 1 Jahr
0210 davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0220 davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre
0230 davon: von Tochterunternehmen begeben
0300 Besicherte Verbindlichkeiten, für die keine Sicherheit gestellt wurde >= 1 Jahr
0310 davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0320 davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre
0330 davon: von Tochterunternehmen begeben
0400 Strukturierte Schuldtitel >= 1 Jahr
0410 davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0420 davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre
0430 davon: von Tochterunternehmen begeben
0500 Vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten >= 1 Jahr
0510 davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0520 davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre
0530 davon: von Tochterunternehmen begeben
0600 Vorrangige nicht bevorrechtigte Verbindlichkeiten >= 1 Jahr
0610 davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0620 davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre
0630 davon: von Tochterunternehmen begeben
0700 Nicht zu den Eigenmitteln gehörende nachrangige Verbindlichkeiten >= 1 Jahr
0710 davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0720 davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre
0730 davon: von Tochterunternehmen begeben
0800 Sonstige für die MREL berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten >= 1 Jahr
0810 davon: Restlaufzeit >= 1 Jahr < 2 Jahre
0820 davon: Restlaufzeit >= 2 Jahre
0830 davon: von Tochterunternehmen begeben

M 05.00 – Rangfolge der Gläubiger (Unternehmen, das keine Abwicklungseinheit ist) (TLAC2)

Rang in der Insolvenz Art des Gläubigers Beschreibung des Rangs in der Insolvenz Verbindlichkeiten und Eigenmittel Verbindlichkeiten und Eigenmittel (abzüglich ausgenommene Verbindlichkeiten)
davon: ausge-nommene Verbindlich-keiten davon: Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten im Sinne der internen MREL
davon: mit einer Restlaufzeit von davon: Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit

≥ 1 Jahr

< 2 Jahre

≥ 2 Jahr

< 5 Jahre

≥ 5 Jahre

< 10 Jahre

≥ 10 Jahre
0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110 0120

M 06.00 – Rangfolge der Gläubiger (Abwicklungseinheiten) (TLAC3)

Rang in der Insolvenz Beschreibung des Rangs in der Insolvenz Verbindlichkeiten und Eigenmittel Verbindlichkeiten und Eigenmittel (abzüglich ausgenommene Verbindlichkeiten)
davon: ausge-nommene Verbindlich-keiten davon: Eigenmittel und berücksichtigungs-fähige Verbindlichkeiten, die potenziell für die Erfüllung der MREL anrechenbar sind
davon: mit einer Restlaufzeit von davon: Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit

≥ 1 Jahr

< 2 Jahre

≥ 2 Jahr

< 5 Jahre

≥ 5 Jahre

< 10 Jahre

≥ 10 Jahre
0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110

M 07.00 – Instrumente, die Rechtsvorschriften von Drittländern unterliegen (MTCI)

Emittierendes Unternehmen Vertrags-kennung Anwend-bares Recht (Drittland) Vertragliche Anerkennung von Herab-schreibungs- und Umwandlungs-befugnissen Aufsichtsrechtliche Behandlung Betrag Rang in regulären Insolvenzverfahren Laufzeit (Erster) Kündi-gungs-termin Kündigungs-rechte aufgrund von Änderungen rechtlicher Rahmen-bedingungen (Regulatory Call) (J/N)
Be-zeich-nung Code Art des Codes Art der Eigenmittel oder berücksichtigungs-fähigen Verbindlichkeiten Art des Instru-ments Anwend-bares Recht Rang in der Insolvenz
0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110 0120 0130 0140

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