ANHANG V VO (EU) 2021/763
ANGABEN ZU MREL/TLAC – MELDEBÖGEN
Meldebogen-Code | Bezeichnung des Meldebogens |
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EU KM2 | Schlüsselparameter – MREL und, falls zutreffend, G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
EU TLAC1 | Zusammensetzung – MREL und, falls zutreffend, G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
EU iLAC | Interne Verlustabsorptionsfähigkeit: interne MREL und, falls zutreffend, Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Nicht-EU-G-SRI |
EU TLAC2 | Rangfolge der Gläubiger – Unternehmen, das keine Abwicklungseinheit ist |
EU TLAC3 | Rangfolge der Gläubiger – Abwicklungseinheit |
EU KM2: Schlüsselparameter – MREL und, falls zutreffend, G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
a | b | c | d | e | f | ||
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Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) | G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (TLAC) | ||||||
T | T | T-1 | T-2 | T-3 | T-4 | ||
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, Verhältniszahlen und Bestandteile | |||||||
1 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten | ||||||
EU-1a | Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten | ||||||
2 | Gesamtrisikobetrag der Abwicklungsgruppe (TREA) | ||||||
3 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil am TREA | ||||||
EU-3a | Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten | ||||||
4 | Gesamtrisikopositionsmessgröße (TEM) der Abwicklungsgruppe | ||||||
5 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil an der TEM | ||||||
EU-5a | Davon Eigenmittel oder nachrangige Verbindlichkeiten | ||||||
6a | Gilt die Ausnahme von der Nachrangigkeit in Artikel 72b Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013? (5 %-Ausnahme) | ||||||
6b | Aggregierter Betrag der zulässigen nicht nachrangigen Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Anwendung des Ermessensspielraums für die Rangfolge gemäß Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (max. 3,5 %-Ausnahme) | ||||||
6c | Wenn eine Obergrenze für die Ausnahme von der Nachrangigkeit im Sinne von Artikel 72b Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gilt, handelt es sich um den Betrag der begebenen Mittel, die gleichrangig mit den ausgenommenen Verbindlichkeiten sind und gemäß Zeile 1 angerechnet werden, dividiert durch die begebenen Mittel, die gleichrangig mit den ausgenommenen Verbindlichkeiten sind und die gemäß Zeile 1 angerechnet würden, wenn keine Obergrenze angewendet würde (in %). | ||||||
Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) | |||||||
EU-7 | MREL als prozentualer Anteil am TREA | ||||||
EU-8 | Davon mit Eigenmitteln oder nachrangigen Verbindlichkeiten zu erfüllen | ||||||
EU-9 | MREL als prozentualer Anteil an der TEM | ||||||
EU-10 | Davon mit Eigenmitteln oder nachrangigen Verbindlichkeiten zu erfüllen |
EU TLAC1 – Zusammensetzung – MREL und, falls zutreffend, G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
a | b | c | ||
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Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) | G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (TLAC) | Zusatzinformation: Beträge, die für die Zwecke der MREL, aber nicht der TLAC berücksichtigungsfähig sind | ||
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sowie Anpassungen | ||||
1 | Hartes Kernkapital (CET1) | |||
2 | Zusätzliches Kernkapital (AT1) | |||
3 | In der EU: leeres Feld | |||
4 | In der EU: leeres Feld | |||
5 | In der EU: leeres Feld | |||
6 | Ergänzungskapital (T2) | |||
7 | In der EU: leeres Feld | |||
8 | In der EU: leeres Feld | |||
11 | Eigenmittel für die Zwecke von Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 45 der Richtlinie 2014/59/EU | |||
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten: Nicht-regulatorische Bestandteile des Kapitals | ||||
12 | Direkt von der Abwicklungseinheit begebene Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, die gegenüber ausgenommenen Verbindlichkeiten nachrangig sind (nicht bestandsgeschützt) | |||
EU-12a | Von anderen Unternehmen der Abwicklungsgruppe begebene Instrumente der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, die gegenüber ausgenommenen Verbindlichkeiten nachrangig sind (nicht bestandsgeschützt) | |||
EU-12b | Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten, die gegenüber ausgenommenen Verbindlichkeiten nachrangig sind, und vor dem 27. Juni 2019 begeben wurden (nachrangig bestandsgeschützt) | |||
EU-12c | Ergänzungskapitalinstrumente mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr, in dem Umfang, in dem sie nicht als Ergänzungskapitalposten gelten | |||
13 | Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu ausgenommenen Verbindlichkeiten sind (nicht bestandsgeschützt, vor Anwendung der Obergrenze) | |||
EU-13a | Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die nicht nachrangig zu den vor dem 27. Juni 2019 begebenen ausgenommenen Verbindlichkeiten sind (vor Anwendung der Obergrenze) | |||
14 | Betrag der nicht nachrangigen berücksichtigungsfähigen Instrumente, gegebenenfalls nach Anwendung von Artikel 72b Absatz 3 CRR | |||
15 | In der EU: leeres Feld | |||
16 | In der EU: leeres Feld | |||
17 | Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor der Anpassung | |||
EU-17a | Davon Positionen der nachrangigen Verbindlichkeiten | |||
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten: Anpassungen der nicht-regulatorischen Bestandteile des Kapitals | ||||
18 | Eigenmittel und Positionen der nachrangigen Verbindlichkeiten vor der Anpassung | |||
19 | (Abzug von Positionen zwischen Multiple-Point-of-Entry- (MPE-) Abwicklungsgruppen) | |||
20 | (Abzug von Investitionen in andere Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten) | |||
21 | In der EU: leeres Feld | |||
22 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach Anpassung | |||
EU-22a | Davon: Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten | |||
Risikogewichteter Positionsbetrag und Risikopositionsmessgröße der Abwicklungsgruppe | ||||
23 | Gesamtrisikobetrag (TREA) | |||
24 | Gesamtrisikopositionsmessgröße (TEM) | |||
Verhältniswert der Eigenmittel und der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten | ||||
25 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil am TREA | |||
EU-25a | Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten | |||
26 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil an der TEM | |||
EU-26a | Davon Eigenmittel und nachrangige Verbindlichkeiten | |||
27 | CET1 (in Prozent des TREA), das nach Erfüllung der Anforderungen der Abwicklungsgruppe zur Verfügung steht | |||
28 | Institutsspezifische kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung | |||
29 | davon Kapitalerhaltungspuffer | |||
30 | davon antizyklischer Kapitalpuffer | |||
31 | davon Systemrisikopuffer | |||
EU-31a | davon Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) | |||
Zusatzinformationen | ||||
EU-32 | Gesamtbetrag der ausgenommenen Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 72a Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
EU ILAC – Interne Verlustabsorptionsfähigkeit: interne MREL und, falls zutreffend, Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Nicht-EU-G-SRI
a | b | c | ||
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Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (interne MREL) | Nicht-EU-G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (interne TLAC) | Qualitative Angaben | ||
Anwendbare Anforderung und Anwendungsebene | ||||
EU-1 | Unterliegt das Unternehmen einer G-SRI-Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten? (J/N) | |||
EU-2 | Wenn EU-1 mit „Ja” beantwortet wurde, gilt die Anforderung auf konsolidierter oder individueller Basis? (K/I) | |||
EU-2a | Unterliegt das Unternehmen internen MREL? (J/N) | |||
EU-2b | Wenn EU-2a mit „Ja” beantwortet wurde, gilt die Anforderung auf konsolidierter oder individueller Basis? (K/I) | |||
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten | ||||
EU-3 | Hartes Kernkapital (CET1) | |||
EU-4 | Berücksichtigungsfähiges zusätzliches Kernkapital | |||
EU-5 | Berücksichtigungsfähiges Ergänzungskapital | |||
EU-6 | Berücksichtigungsfähige Eigenmittel | |||
EU-7 | Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten | |||
EU-8 | davon gewährte Garantien | |||
EU-9a | (Anpassungen) | |||
EU-9b | Eigenmittel und Positionen der nachrangigen Verbindlichkeiten nach der Anpassung | |||
Gesamtrisikobetrag und Gesamtrisikopositionsmessgröße | ||||
EU-10 | Gesamtrisikobetrag (TREA) | |||
EU-11 | Gesamtrisikopositionsmessgröße (TEM) | |||
Verhältniswert der Eigenmittel und der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten | ||||
EU-12 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil am TREA | |||
EU-13 | davon gewährte Garantien | |||
EU-14 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten als prozentualer Anteil an der TEM | |||
EU-15 | davon gewährte Garantien | |||
EU-16 | CET1 (in Prozent des TREA), das nach Erfüllung der Anforderungen des Unternehmens zur Verfügung steht | |||
EU-17 | Institutsspezifische kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung | |||
Anforderungen | ||||
EU-18 | Anforderung als prozentualer Anteil am TREA | |||
EU-19 | davon, welcher Teil der Anforderung mit einer Garantie erfüllt werden kann | |||
EU-20 | Anforderung als prozentualer Anteil an der TEM | |||
EU-21 | davon, welcher Teil der Anforderung mit einer Garantie erfüllt werden kann | |||
Zusatzinformationen | ||||
EU-22 | Gesamtbetrag der ausgenommenen Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 72a Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
EU TLAC2a: Rangfolge der Gläubiger – Unternehmen, das keine Abwicklungseinheit ist
Insolvenzrangfolge | Summe von 1 bis n | ||||||||
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1 | 1 | 2 | 2 | … | n | n | |||
(rangniedrigster) | (rangniedrigster) | (ranghöchster) | (ranghöchster) | ||||||
Abwicklungs-einheit | Sonstige | Abwicklungs-einheit | Sonstige | … | Abwicklungs-einheit | Sonstige | |||
1 | In der EU: leeres Feld | ||||||||
2 | Beschreibung des Rangs in der Insolvenz (Freitext) | ||||||||
3 | Verbindlichkeiten und Eigenmittel | ||||||||
4 | davon ausgenommene Verbindlichkeiten | ||||||||
5 | Verbindlichkeiten und Eigenmittel (abzüglich ausgenommene Verbindlichkeiten) | ||||||||
6 | Teilmenge der Verbindlichkeiten und Eigenmittel abzüglich der ausgenommenen Verbindlichkeiten, bei denen es sich um Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten handelt, für die Zwecke der [wählen Sie entsprechend: internen MREL/internen TLAC] | ||||||||
7 | davon Restlaufzeit ≥ 1 Jahr < 2 Jahre | ||||||||
8 | davon Restlaufzeit ≥ 2 Jahre < 5 Jahre | ||||||||
9 | davon Restlaufzeit ≥ 5 Jahre < 10 Jahre | ||||||||
10 | davon Restlaufzeit ≥ 10 Jahre, unter Ausschluss von Wertpapieren ohne bestimmte Fälligkeit | ||||||||
11 | davon Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit |
EU TLAC2b: Rangfolge der Gläubiger – Unternehmen, das keine Abwicklungseinheit ist
Insolvenzrangfolge | Summe von 1 bis n | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 1 | 2 | 2 | … | n | n | |||
(rangniedrigster) | (rangniedrigster) | (ranghöchster) | (ranghöchster) | ||||||
Abwicklungs-einheit | Sonstige | Abwicklungs-einheit | Sonstige | … | Abwicklungs-einheit | Sonstige | |||
1 | In der EU: leeres Feld | ||||||||
2 | Beschreibung des Rangs in der Insolvenz (Freitext) | ||||||||
3 | In der EU: leeres Feld | ||||||||
4 | In der EU: leeres Feld | ||||||||
5 | In der EU: leeres Feld | ||||||||
6 | Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Sinne der internen MREL | ||||||||
7 | davon Restlaufzeit ≥ 1 Jahr < 2 Jahre | ||||||||
8 | davon Restlaufzeit ≥ 2 Jahre < 5 Jahre | ||||||||
9 | davon Restlaufzeit ≥ 5 Jahre < 10 Jahre | ||||||||
10 | davon Restlaufzeit ≥ 10 Jahre, unter Ausschluss von Wertpapieren ohne bestimmte Fälligkeit | ||||||||
11 | davon Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit |
EU TLAC3a: Rangfolge der Gläubiger – Abwicklungseinheit
Insolvenzrangfolge | Summe von 1 bis n | |||||
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1 | 2 | … | n | |||
(rangniedrigster) | (ranghöchster) | |||||
1 | Beschreibung des Rangs in der Insolvenz (Freitext) | |||||
2 | Verbindlichkeiten und Eigenmittel | |||||
3 | davon ausgenommene Verbindlichkeiten | |||||
4 | Verbindlichkeiten und Eigenmittel (abzüglich ausgenommene Verbindlichkeiten) | |||||
5 | Teilmenge der Verbindlichkeiten und Eigenmittel abzüglich der ausgenommenen Verbindlichkeiten, bei denen es sich um Eigenmittel und Verbindlichkeiten handelt, die möglicherweise berücksichtigungsfähig sind für die Erfüllung der [wählen Sie entsprechend: MREL/TLAC] | |||||
6 | davon Restlaufzeit ≥ 1 Jahr < 2 Jahre | |||||
7 | davon Restlaufzeit ≥ 2 Jahre < 5 Jahre | |||||
8 | davon Restlaufzeit ≥ 5 Jahre < 10 Jahre | |||||
9 | davon Restlaufzeit ≥ 10 Jahre, unter Ausschluss von Wertpapieren ohne bestimmte Fälligkeit | |||||
10 | davon Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit |
EU TLAC3b: Rangfolge der Gläubiger – Abwicklungseinheit
Insolvenzrangfolge | Summe von 1 bis n | |||||
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1 | 2 | … | n | |||
(rangniedrigster) | (ranghöchster) | |||||
1 | Beschreibung des Rangs in der Insolvenz (Freitext) | |||||
2 | In der EU: leeres Feld | |||||
3 | In der EU: leeres Feld | |||||
4 | In der EU: leeres Feld | |||||
5 | Eigenmittel und Verbindlichkeiten, die potenziell für die Erfüllung der MREL anrechenbar sind | |||||
6 | davon Restlaufzeit ≥ 1 Jahr < 2 Jahre | |||||
7 | davon Restlaufzeit ≥ 2 Jahre < 5 Jahre | |||||
8 | davon Restlaufzeit ≥ 5 Jahre < 10 Jahre | |||||
9 | davon Restlaufzeit ≥ 10 Jahre, unter Ausschluss von Wertpapieren ohne bestimmte Fälligkeit | |||||
10 | davon Wertpapiere ohne bestimmte Fälligkeit |
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