ANHANG IV VO (EU) 2021/763

Standardisierte Darstellung des Rangs in der Insolvenz

Nationaler Insolvenzrang

Mitgliedstaat:

Rang (1) Bezeichnung Beschreibung Rechtsgrundlage Anmerkungen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20

Fußnote(n):

(1)

Die Rangfolge beginnt mit den rangniedrigsten Instrumenten und Positionen. Gibt es in der Rechtsordnung weniger als 20 verschiedene Ränge in der Insolvenz, werden die Zeilen, die den nicht existierenden Insolvenzrängen entsprechen, leer gelassen.

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